Wie lässt sich feststellen, ob ein Rückforderungsanspruch besteht?
Ein Rückforderungsanspruch wegen falscher Zinsanpassung kann auf zwei verschiedenen Konstellationen beruhen.
1. Unwirksame Zinsanpassungsklausel:
Ob eine Zinsanpassungsklausel wegen fehlender Transparenz unwirksam ist, lässt sich in der Regel recht schnell feststellen. Hier hat die Rechtsprechung bereits zahlreiche Kriterien für die Beurteilung entwickelt. Gerade zu bis etwa in das Jahr 2014 flächendeckend verwendeten Klauseln der Apo-Bank sind bereits mehrere deutliche Urteile des zuständigen Landgerichts sowie des Oberlandesgerichts Düsseldorf ergangen.
Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung können eine Neuberechnung der der Zinsen und eine entsprechende Rückforderung erwirkt werden.
2. Falschberechnung auf korrekter Grundlage:
Anders gestaltet sich die Situation, wenn zwar eine korrekte vertragliche Gestaltung für die Zinsanpassung besteht, aber die Zinsen falsch berechnet wurden. Die Anpassung an den vertraglich festgelegten Referenzzinssatz erfolgte bei vielen Kreditinstituten oft nur in eine Richtung – nach oben. Sank der Referenzzinssatz, wurden entsprechende Anpassungen nach unten nur verzögert, in falscher Höhe oder auch gar nicht vorgenommen. Diese falsche Zinsanpassung lässt sich durch eine sachverständige Prüfung der gesamten Zahlungsflüsse bezüglich des jeweiligen Kredites feststellen.
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