Vorfälligkeitsentgelt und Darlehensauflösung

Guten Tag,
wir haben bei einer Sparkasse 4 Darlehen laufen.
Eine Immobilie haben wir nun vorzeitig verkaufen müssen, wofür ein sehr hohes Vorfälligkeitsentgelt angefallen ist.
Desweiteren hat die Bank gleichzeitig alle weiteren Kredite gekündigt, bzw. eine “Vereinbarung über die vorzeitige Rückzahlung der Darlehensschuld gegen Zahlung eines Vorfälligkeitentgelts” in gegenseitigem Einvernehmen unterschreiben lassen, mit der Begründung, das sei gesetzlich so geregelt, da die Immobilie, die verkauft wurde, bei allen anderen Darlehen als Sicherheit galt und diese Sicherheit ja nun weg fallen würde. Wir wollten die anderen Verträge gar nicht auflösen, doch laut Bank müsste das so sein und nun sollen wir für die anderen Verträge auch eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.
Die Bank hat sich das bereits vor 1 Woche unterschreiben lassen.
Zum einen zweifle ich die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung an, zum anderen wurden die Verträge ab Sommer 2010 unterschrieben, so dass es ja vielleicht auch sein kann, dass dieser Vertrag durch eine falsche Widerrufsbelehrung anfechtbar ist und man diesen “Widerrufs-Joker” ziehen könnte?
Sollen wir die unterschriebenen Auflösungsverträge widerrufen? Wenn ja, worauf muss ich achten?
Vielen Dank im Voraus

1 Antwort
  1. Ilja Ruvinskij
    says:

    Guten Abend,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, auch nach Unterzeichnung eines Auflösungsvertrages, den Kredit zu widerrufen und auf diese Weise der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu entgehen. Diese Möglichkeit besteht immer dann, wenn die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag fehlerhaft ist. Ob das auch bei Ihnen der Fall ist, müssten wir erstmal überprüfen. Sollte es sich um Verträge mit der Sparkasse aus der Zeit nach dem 10.06.2010 handeln, stehen Ihre Chancen sehr gut. Gerade im Sommer/Herbst 2010 wurden von den Sparkassen flächendeckend falsche Widerrufsbelehrungen erteilt. Näheres dazu finden Sie unter dem folgenden Link.

    https://anwalt-kg.de/bankenrecht/widerruf-darlehensvertrag/banken/sparkassen/

    Bei Verträgen aus der Zeit vor dem 10.06.2010 ist der Zug leider abgefahren.
    Wenn Sie wünschen, überprüfen wir Ihre Verträge kostenfrei und unverbindlich auf die Möglichkeit eines Widerrufs und beraten Sie zum weiteren Vorgehen. Sollten Sie eine Prüfung wünschen, senden Sie uns bitte Ihre Vertragsunterlagen als Scan an widerruf@anwalt-kg.de oder per Post an Aachener Straße 1, 50674 Köln oder per Fax an die 0221 – 6777 00 59.
    Wir prüfen Ihre Möglichkeiten und kommen spätestens drei Werktage nach Eingang Ihrer Unterlagen auf Sie zurück.
    Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ilja Ruvinskij
    Rechtsanwalt

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