Welche Anforderungen sind an eine ordnungsgemäße Anlageberatung zu stellen?

Die Kapitalanlageberatung muss verschiedene Kriterien erfüllen. Damit dem Anleger eine Geldanlage vermittelt werden kann, die seinen Vorstellungen und wirtschaftlichen Möglichkeiten entspricht, muss der Anlageberater die Anlageziele, den finanziellen Hintergrund, die Kenntnis in Geldgeschäften und auch die Risikobereitschaft des Anlegers klären. Sicherheitsorientierten Anlegern, die fürs Alter vorsorgen möchten, sollten also keine riskanten Kapitalanlagen vermittelt werden. Damit sich der Anleger ein genaues Bild von den Risiken machen kann, muss er über sie auch verständlich und umfassend aufgeklärt werden. Ebenso muss die Funktionsweise eines geschlossenen Fonds und die damit verbundenen unternehmerischen Risiken des Anlegers erläutert werden.

Natürlich ist auch der Anlageberater verpflichtet, sich selbst über die Kapitalanlage genau zu informieren, damit er eine Anlageberatung überhaupt ordnungsgemäß durchführen kann. Unkenntnis schützt ihn nicht vor späteren Schadensersatzansprüchen. Bei hohen Innenprovisionen (Kick-Backs) muss er auch diese offenlegen, damit der Anleger das Provisionsinteresse des Beraters erkennen kann.

Immer wieder muss festgestellt werden, dass die Anlageberatung nicht korrekt durchgeführt wurde. Diese Falschberatung kann zu Schadensersatzansprüchen der Anleger führen.

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