Welche grundsätzlichen Aufklärungspflichten bestehen bei geschlossenen Fonds?
Neben den spezifischen und bereits erwähnten Risiken, denen Waldfonds ausgesetzt sind, treffen für sie auch die Risiken zu, die praktisch für alle geschlossenen Fonds gelten und über die aufgeklärt werden muss. Dies betrifft in erster Linie die Nachschusspflichten, die Rückforderungen von Ausschüttungen oder die Möglichkeit des Totalverlusts. Ebenso können lange Laufzeiten und mangelhafte Fungibilität dazu zählen.
Wird zur Finanzierung auch Fremdkapital benötigt, sprich Darlehen aufgenommen, ergibt sich daraus auch ein Zinsrisiko. Sollte die Fondsgesellschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und mit der Tilgung in Verzug kommen, kann es sein, dass die finanzierende Bank das Darlehen fällig stellt oder den Verkauf der Fondsobjekte fordert. Aus dem Erlös werden dann zunächst die Verbindlichkeiten gegenüber der Bank bedient und die Anleger können leer ausgehen. Der Totalverlust des investierten Geldes droht natürlich auch bei einer Insolvenz der Fondsgesellschaft. Das Zinsrisiko kann sich durch Fremdwährungsdarlehen noch erhöhen, da es durch Wechselkursschwankungen zu Verlusten bzw. einer Erhöhung der Darlehensschuld kommen kann.
Neben Umweltkatastrophen und globalen wirtschaftlichen Entwicklungen können insbesondere bei Auslandsinvestitionen auch instabile politische Verhältnisse ein weiteres Risiko für die Fondsgesellschaften sein.
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