Leasingverträge – ist der Widerrufsjoker anwendbar?
Ja. Der Widerrufsjoker findet auch auf Leasingverträge Anwendung, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und es sich um ein sog. Finanzierungsleasing handelt. Hierbei übernimmt der Leasinggeber zwar die Finanzierung, aber keine Verpflichtung zur Instandhaltung des Autos. Der erfolgreiche Widerruf eines Leasingvertrages hat fast identische Rechtsfolgen wie der Widerruf eines Autokredites. Der Leasingnehmer erhält im Austausch gegen den gebrauchten PKW alle Raten abzüglich Finanzierungszinsen zurück.
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