Was ist mit älteren Verträgen? Gibt auch hier ein Widerrufsrecht?

Der Widerrufsjoker findet auf alle Verträge Anwendung, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Grundvoraussetzung ist lediglich eine fehlerhafte Widerrufsinformation.
Ford-Kreditverträge, die vor dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, lassen sich jedoch sicher nicht widerrufen, ohne dass die sogenannte Nutzungsentschädigung für die zurückgelegten Kilometer anfällt. Die Höhe dieser Nutzungsentschädigung berechnet sich aus folgender Gleichung:

Formel für Neufahrzeuge

Selbst gefahrene Kilometer * Kaufpreis / Gesamtlaufleistung (typischerweise 250 000 Km, bei kleineren Fahrzeugen ca. 200.000, bei großen 300.000)

Formel für Gebrauchtfahrzeuge

Selbst gefahrene Kilometer * Kaufpreis / (Gesamtlaufleistung – Tachostand bei Kauf)

Je weniger Sie also mit dem Auto gefahren sind, desto eher lohnt sich der Widerruf. Für Verträge, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden, gibt es noch keine verfestigte Rechtsprechung. Unserer Auffassung nach muss in diesen Konstellationen keine Nutzungsentschädigung gezahlt werden. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die Gerichte hier entscheiden.

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