Leasingvertrag

Sehr geehrte Damen und Herren , ich habe ein en Leasingvertrag abgeschlossen ab Mitte Dez 2019 und für einen Mitarbeiter einen VW Golf bestellt . Der Mitarbeiter verlässt uns nun zum 1.10 2019 so dass wir den PKW nicht mehr benötigen Nun meine Frage besteht die Möglichkeit den Leasingvertrag nicht anzutreten oder muss ich den Wagen auf jeden Fall nehmen ? das Autohaus möchte falls ich den Vertrag nicht erfülle eine Abschlagszahlung von 15% sowie die Kosten der Überführung .
MFG

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Laut Ihrer Angaben scheint es sich um einen gewerblichen Leasing-Vertrag zu handeln. Hier greift der Widerruf leider nur in Ausnahmefällen, beispielsweise bei Start-Ups kurz nach der Gründung, aber in der Regel ist der Widerruf für gewerbliche Verträge nicht möglich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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