Vergleichsangebote Autobanken

Guten Tag meine sehr geehrte Damen und Herren,

gibt es Fälle bei denen die Autobanken nach Widerruf der Darlehensverträge eine Art Vergleichsangebote unterbreitet haben?

z.B. in Form von Minderung oder Erlassung einer möglichen Restschuld?

Über eine Kurze Rückmeldung wäre ich sehr verbunden!

MFG

1 Antwort
  1. Gerrit D.
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    außergerichtlich geschlossene Vergleiche unterliegen immer der Schweigepflicht. Wir dürfen also keine Auskünfte darüber geben, ob und in welcher Form Vergleiche geschlossen wurden. Dazu kommt, dass der Autokredit Widerruf noch ein sehr neues Thema ist, so dass die meisten Fälle noch mitten in der Verhandlung stecken. Gerne überprüfen wir Ihre Erfolgsaussichten kostenfrei und unverbindlich. Dazu können Sie uns eine Kopie Ihres Vertrages an widerruf@anwalt-kg.de senden oder unseren Dokumentenupload nutzen: https://anwalt-kg.de/bankenrecht/dokumenten-upload/

    Mit freundlichen Grüßen,

    Ihr KGR Team

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