VW Widerruf
Hallo zusammen,
meine Partnerin und ich haben 2011 einen Golf mit Finanzierung abgeschlossen.
2015 oder 2016 habe ich die Finanzierung aus privaten Gründen übernommen.
Wenn ich kein Kandiat wäre, mit welchem Zeitraum der Erstattung kann ich dann rechnen.
Aus dem Fahrzeugschein geht hervor das ich schon vom ersten Tag an eingetragen bin.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Sehr geehrter Herr Caspari,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ob Sie Ihren Vertrag widerrufen können, ist in erster Linie davon abhängig, ob Sie bei Vertragsschluss ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind.
Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob beide Darlehensnehmer den Widerruf gemeinsam ausüben müssen. Wenn Sie die Finanzierung vollständig übernommen haben, sind sie einziger Darlehensnehmer und können den Widerruf folglich alleine erklären.
Wenn ich Ihre Frage bezüglich des Zeitraums richtig verstehe, fragen Sie sich, wie lange das (außergerichtliche) Verfahren insgesamt dauert. Dies ist vom Einzelfall abhängig und sehr unterschiedlich. Teilweise kann ein Verfahren in drei Monaten erledigt sein, in anderen Fällen dauert es auch schon einmal ein halbes Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Ilja Ruvinskij
Rechtsanwalt