UG & Co.KG oder GmbH & Co. KG gründen?

Hallo zusammen. Mit einem Partner habe ich eine IT Beratung. Gerne würden wir jeweils unsere Kinder mit kleinen Anteilen an dem Geschäft beteiligen und je 5 % jeweils an meine Kinder und ebensoviel an die Kinder meines Partners abgeben. Dabei sollen sie sich nicht in die Geschäftsführung einmischen dürfen und eigentlich alleine ein Bezugsrecht haben. Sollte einer von uns ausscheiden, sollte er Gesellschafter ohne Geschäftsführungsbefugnis bleiben können und dabei auch 5 % behalten. Wir haben verstanden, dass dies mit einer UG & Co KG oder GmbH & Co KG am leichtesten machbar wäre. Trifft es zu? Welche Rechtsform empfehlen Sie uns? Danke im Voraus!

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    in Ihrem Fall lohnt es sich tatsächlich, eine GmbH & Co. KG oder entsprechende UG & Co. KG zu gründen. Sie können dadurch vereinfacht (keine notarielle Form bei Vertragsanpassungen) Gesellschafter beteiligen, welche nicht an der Geschäftsführung teilnehmen – Familienmitglieder oder Investoren.

    Die von Ihnen beschriebene Todesfallsregelung lässt sich über die Einziehungsklausel regeln, die in allen von uns erstellten Gesellschaftsverträgen enthalten ist.

    Als Rechtsform empfehle ich die GmbH & Co. KG. Als Berater im IT Bereich haben Sie aller Voraussicht nach vornehmlich mit Unternehmern zu tun. Diese schätzen die GmbH als eine solidere Rechtsform.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Andre Kraus

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