Ist ein Leasingvertrag auch widerrufbar?

Ja. Leasingverträge liegen momentan nicht nur bei Unternehmern im Trend. Wenn das Auto mal nicht mehr den Bedürfnissen entspricht, bietet sich der Widerruf an, um den Vertrag aufzulösen. Die Widerrufsmöglichkeit besteht bei einem sog. Finanzierungsleasing. Dies ist der Fall, wenn der Unternehmer die Anschaffung finanziert, aber nicht dafür Sorge tragen will, dass das Auto in Stand gehalten wird. Dies dürfte bei fast jedem Vertrag der Fall sein. Das Verfahren verläuft wie bei dem Widerruf eines Kreditvertrages. Der Leasinggeber erhält das gebrauchte Auto zurück. Der Leasingnehmer erhält alle Raten und auch die Anzahlung zurück. Anzurechnen sind lediglich die Zinsen des Kredites sowie ein etwaiger Nutzungsersatz. Für Verträge ab dem 10.06.2014 entfällt dieser aufgrund einer für den Verbraucher positiven Gesetzeslage.

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