Mit welchen Kosten sollte ich rechnen?

Unsere Überprüfung der Vertragsunterlagen und die anschließende Erstberatung sind kostenfrei und unverbindlich. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, stellen wir auch kostenfrei Deckungsanfrage. Auch wenn keine Rechtsschutzversicherung für die Kosten aufkommt, finden wir eine Lösung, das lukrative Verfahren zu finanzieren. Sprechen Sie uns einfach an.

Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens?

Für die Durchsetzung seiner Ansprüche benötigt der Verbraucher die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts und auch das gerichtliche Verfahren ist kostspielig. Auch wenn die Vorteile die rechtlichen Risiken in vielen Fällen mehr als aufwiegen, ist der Verbraucher erst einmal zur Vorleistung verpflichtet. Glück hat hier derjenige, der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung Widerrufsverfahren nicht in ihren Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ausgeschlossen hat.

In vielen Fällen können Sie auch jetzt noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die die Kosten übernimmt. Rufen Sie uns an, wir geben Ihnen einen Tipp!

 

Können auch Unternehmer ihre Autofinanzierungen widerrufen?

Grundsätzlich nein. Die günstige Rechtslage gilt nur für Darlehen, die für private Zwecke aufgenommen wurden. Ausgenommen hiervon sind jedoch Kredite, die für die Gründung einer wirtschaftlichen Existenz verwendet wurden und einen Darlehensbetrag von 75.000 € nicht überschreiten. Deshalb können auch Existenzgründer vom Widerrufsjoker profitieren.

Ist ein Leasingvertrag auch widerrufbar?

Ja. Leasingverträge liegen momentan nicht nur bei Unternehmern im Trend. Wenn das Auto mal nicht mehr den Bedürfnissen entspricht, bietet sich der Widerruf an, um den Vertrag aufzulösen. Die Widerrufsmöglichkeit besteht bei einem sog. Finanzierungsleasing. Dies ist der Fall, wenn der Unternehmer die Anschaffung finanziert, aber nicht dafür Sorge tragen will, dass das Auto in Stand gehalten wird. Dies dürfte bei fast jedem Vertrag der Fall sein. Das Verfahren verläuft wie bei dem Widerruf eines Kreditvertrages. Der Leasinggeber erhält das gebrauchte Auto zurück. Der Leasingnehmer erhält alle Raten und auch die Anzahlung zurück. Anzurechnen sind lediglich die Zinsen des Kredites sowie ein etwaiger Nutzungsersatz. Für Verträge ab dem 10.06.2014 entfällt dieser aufgrund einer für den Verbraucher positiven Gesetzeslage.

Wie sieht das Widerrufsverfahren aus?

Der erste Schritt ist stets die Überprüfung der Widerrufsinformation. Diese kann durch Stiftung Warentest oder eine spezialisierte Kanzlei erfolgen. Stellt sich heraus, dass die Widerrufsbelehrung den vom EuGH gerügten Fehler enthält, sollte man zunächst den Vorteil errechnen, den ein Widerruf bringen kann. Stiftung Warentest empfiehlt auf ihrer Webseite unseren einfach zu bedienenden Online Rechner.  Im Rahmen unserer kostenfreien Erstberatung bespricht einer unserer Widerrufsexperten gerne die Chancen und Risiken eines Widerrufs mit Ihnen.  Sobald man sich Klarheit über die möglichen Ersparnisse verschafft hat, wird es Zeit, den Widerruf zu erklären. Hierzu kann ein Muster-Widerrufsschreiben verwendet werden. Dann beginnt die Wartezeit. Es ist wahrscheinlich, dass die Bank den Widerruf ablehnen wird, sodass professionelle Unterstützung notwendig wird. Ein spezialisierter Rechtsanwalt wird im Anschluss mit der Bank verhandeln und den bestmöglichen Deal herausholen. Für den Fall, dass eine außergerichtliche Einigung nicht gelingt, wird ggf. ein Klageverfahren eingeleitet. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt unsere Kanzlei zusätzlich die Koordination mit der Rechtsschutzversicherung.

Welche Verträge können fehlerhafte Widerrufsinformationen enthalten?

Der maßgebliche Zeitraum für den Widerruf eines Autokredits beginnt am 10.06.2010. Nahezu jede Bank versäumte die Chance den Verbraucher bei Vertragsschluss richtig und umfassend über sein Widerrufsrecht aufzuklären.

Neber der ING DiBa finden sich häufig auch fehlerhafte Widerrufsinformationen in Verträgen der folgenden Banken:

  • VW-Bank
  • BMW Bank
  • Ford-Bank
  • Fiat-Bank
  • Santander Bank
  • Opel-Bank
  • Renault- Bank
  • Toyota-Bank

Diese Liste lässt sich beliebig ausweiten. Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung sind hoch und wurden in den seltensten Fällen erfüllt. Wir empfehlen daher eine Überprüfung durch unsere Widerrufsexperten.

Welche Vorteile verschafft der Widerruf des Kredits dem Verbraucher?

Der Widerruf des Autokredits bringt enorme wirtschaftliche Vorteile mit sich. Zum einen kann der Verbraucher die alte Finanzierung auflösen und so bei Bedarf einen neuen PKW finanzieren. Die günstige Zinslage ermöglicht eine günstige Neufinanzierung. Besonders lukrativ ist, dass der Darlehensnehmer alle Raten inklusive der Anzahlung zurückerhält. Anzurechnen sind lediglich die Zinsen, die der Verbraucher bereits entrichtet hat. Im Gegenzug muss der Darlehensnehmer das gebrauchte Auto bei der Herstellerbank abgeben. Für die Möglichkeit des Gebrauchs müssen sich Verbraucher, die ihren Kredit nach dem 13.06.2014 abgeschlossen haben, möglicherweise nicht einmal einen Vorteil anrechnen lassen. Unserer rechtlichen Auffassung nach begünstigt eine Gesetzesänderung den Verbraucher insoweit. Jedoch fehlt es bislang an verfestigter Rechtsprechung zu diesem Thema. Ob eine Nutzungsentschädigung letztlich tatsächlich entfällt, muss zunächst gerichtlich geklärt werden. Aber auch, wenn eine solche zu entrichten ist, kann sich der Widerruf dennoch rechnen.

Warum ist der Widerruf eines Autokredits noch heute möglich?

Die Möglichkeit, sich günstig von alten hochverzinsten Verträgen zu lösen, den sog. Widerrufsjoker, gibt es seit etwa drei Jahren. Mithilfe des Widerrufs konnten bereits tausende Immobiliardarlehensverträge, Konsumentenkredite und Lebensversicherungen rückabgewickelt werden – mit lukrativen Folgen. Dies ist, wie seit einigen Monaten bekannt ist, nun auch für Autokredite möglich. Voraussetzung ist eine fehlerhafte Belehrung über das Widerrufsrecht bei Vertragsschluss. Oftmals sind fehlende aber erforderliche Informationen der Auslöser. Die fehlerhafte Widerrufsinformation hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt und deshalb auch heute noch nicht abgelaufen ist. Der Vertrag ist widerrufbar.

Zwar hat der Bundesgerichtshof bereits einen Widerruf aufgrund bestimmter Fehler ausgeschlossen. Doch Verträge, die einen sogenannten „Kaskadenverweis“ enthalten, einen Verweis auf seitenlange Gesetzestexte, wurden am 26.03.2020 vom Europäischen Gerichtshof für widerrufbar erklärt.