Opel Widerruf

Hallo,
Können Sie mir sagen, ob es Sinn macht zu widerrufen und ob es überhaupt geht, wenn ich mein damals finanziertes Auto bereits weiterverkauft habe?
Wir der Verkaufspreis den ich bekommen habe dann irgendwie angerechnet?

VG
Marko Kloiber

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Kloiber,

    vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich ist es auch nach dem Weiterverkauf des Autos noch möglich, den Vertrag zu widerrufen.
    Ob das Vorgehen wirtschaftlich sinnvoll ist, berechnen unsere erfahrenen Mitarbeiter gerne für Sie. Hierzu laden Sie einfach Ihre Unterlagen bei uns ein und teilen uns mit, für welchen Betrag Sie das Fahrzeug veräußert haben.
    Unser Dokumenten-Upload ist für Sie unter https://anwalt-kg.de/bankenrecht/dokumenten-upload/ zu finden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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