Welche Verträge sind betroffen?
Von der lukrativen Gesetzeslage können alle Darlehensnehmer profitieren, die ihren Vertrag nach dem 10.06.2010 abgeschlossen haben und nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind. Neben der Opel-Bank verwendeten nahezu alle anderen Herstellerbanken fehlerhafte Widerrufsinformationen. Beispielsweise VW, BMW oder Mercedes.
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