Können auch Leasingvertäge widerrufen werden?
Ja, auch im Rahmen des Abschlusses eines Leasingvertrags wurde der Leasingnehmer oftmals nicht fehlerfrei über das ihm zustehende Widerrufsrecht belehrt. Eine fehlerhafte Belehrung eröffnet auch hier die Widerrufsmöglichkeit. Im Prinzip gelten hier die gleichen Grundsätze wie bei dem Widerruf eines Autokredits. Der Leasingnehmer erhält vom Leasinggeber alle Ratenzahlung – abzüglich der Finanzierungszinsen – zurück. Im Gegenzug händigt er dem Leasinggeber das Leasingfahrzeug aus. Eine Nutzungsentschädigung fällt unserer Auffassung nach für alle Verträge ab dem 13.06.2014 nicht an. Verfestigte Rechtsprechung zu dieser Frage gibt es aber noch nicht.
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