Können auch Renault-Leasingverträge widerrufen werden?
Erfreulicherweise ja. Der Widerrufsjoker greift auch bei Leasingverträgen und sorgt hier für eine lukrative Rückabwicklung. Die Bank muss die gezahlten Raten, abzüglich der Finanzierungszinsen, zurückzahlen. Nach dem 13.06.2014 wird hierfür auch keine Nutzungsentschädigung fällig. Das Leasingauto geht an den Leasinggeber, hier die Renault-Bank, zurück.
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