Das Vertragsverhältnis wird aufgelöst. Die ausgetauschten Leistungen sind deshalb wieder rückabzuwickeln. Kurz gesagt: Die Bank zahlt Ihnen Ihr Geld zurück und erhält den Gebrauchtwagen zurück.
Noch nicht abschließend geklärt ist, ob der Darlehensnehmer eine Nutzungsentschädigung für die Abnutzung des PKW zahlen muss. Nach unserer Rechtsauffassung schließt das Gesetz eine Entschädigung aus, wenn der Darlehensnehmer nicht richtig belehrt worden ist.
Sollte dies von der Rechtsprechung anders beurteilt werden, ist dies noch lange kein Beinbruch. Denn ein Widerruf ist in den allermeisten Fällen trotzdem lukrativ, ein Ersatz ist gering.
Dieser berechnet sich wie folgt:
Formel für Neufahrzeuge
Selbst gefahrene Kilometer * Kaufpreis / Gesamtlaufleistung (typischerweise 250 000 Km, bei kleineren Fahrzeugen ca. 200.000, bei großen 300.000)
Formel für Gebrauchtfahrzeuge
Selbst gefahrene Kilometer * Kaufpreis / (Gesamtlaufleistung – Tachostand bei Kauf)
Je weniger Sie das Auto genutzt haben, desto ertragsreicher ist damit der Widerruf.