Können auch Unternehmer vom Widerrufsjoker profitieren?
Grundsätzlich nicht. Unternehmer müssen nicht im gleichen Umfang über ihre Rechte belehrt werden wie Verbraucher. Das Gesetz sieht jedoch eine Ausnahme in § 513 BGB vor. Hiernach steht auch Existenzgründer ein Widerrufsrecht zu über das die Bank sie informieren muss. Eine Voraussetzung gibt es jedoch: das Darlehen darf nicht höher als 75.000 Euro sein.
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