Was steckt hinter dem sogenannten Widerrufsjoker?

Jede Bank hat bei Vertragsabschluss die Pflicht, den Verbraucher ordnungsgemäß über das ihm zustehende Recht, den Vertrag im Nachhinein widerrufen zu können, aufzuklären. Grundsätzlich ist dieses Recht auf 14 Tage begrenzt. Es sei denn die Bank verwendete keine ordnungsgemäßen Widerrufsinformationen.  Hat sie das nicht, steht dem Verbraucher der Widerrufsjoker zu.

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