Welche Verträge sind betroffen?

Der Widerrufsjoker kommt sowohl bei bereits abgelösten, älteren Krediten als auch bei noch laufenden Darlehen zum Einsatz. Betroffen sind dabei Verträge zahlreicher Banken, unter anderem der bekannten Kreditinstitute wie die Targobank, die Santander und die EasyCredit.

Widerrufen werden können häufig auch Kredite vieler Autobanken, wie z.B. der VW-Bank, mit denen zahlreiche Autokäufer ihre Fahrzeuge finanzieren. Das ist insbesondere für Geschädigte des Abgasskandals eine sehr lukrative Option, die gesamten Raten zurückzubekommen.

Die Bandbreite der Fehler, die zum Widerrufsrecht führen, ist enorm. Mal wurde nicht korrekt über die Widerrufbarkeit verbundener Verträge belehrt, in anderen Unterlagen wurde die Nettodarlehenssumme falsch bezeichnet. Gerade bei Umschuldung nebst Erweiterung gibt es hier oft Unstimmigkeiten. Hin und wieder wird außerdem vergessen, auf das Widerspruchsrecht nach § 8 VVG oder § 5 VVG a.F. hinzuweisen.
Ganz gleich, welche Bank betroffen ist oder um welche Art der Fehler es sich handelt, es lohnt sich, den Vertrag genauer unter die Lupe zu nehmen. Bei einer Rückabwicklung lassen sich tausende Euro sparen.

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