Welche Vorteile bringt die Änderung des GWB?

Der nationale Gesetzgeber hatte bis Dezember 2016 Zeit die EU-Richtlinie 2014/104/EU umzusetzen. Zweck dieser Richtlinie ist es unter anderem, Kartellgeschädigten die Schadenskompensation zu erleichtern. Am 09.06.2017 ist die neunte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen schließlich in Kraft getreten.

Die Vorteile der Novelle lassen sich in vier Punkten zusammenfassen.

Punkt 1: Recht auf Akteneinsicht

Die Richtlinie sieht vor, dass Geschädigte in Zukunft Akteneinsicht bei der Kommission beantragen können, was den Nachweis des erlittenen Schadens erheblich vereinfacht.

Problematisch ist, dass dies nicht für Aussagen von Kronzeugen und Vergleiche gilt. MAN hat  in diesem Fall von der Kronzeugenregelung profitiert, während die anderen Hersteller Vergleiche geschlossen haben. Dennoch spiegelt sich hierin eine Änderung der Gewichtung von Verbraucherinteressen wieder, denn früher wurde den Geschäftsgeheimnissen der Kartellanten oft mehr Bedeutung zugemessen als der Kompensation des durch sie verursachten Schadens.

Punkt 2: Beweislastumkehr zugunsten der Geschädigten

Durch die gesetzliche Vermutung, dass ein Schaden entstanden ist, wird den Kartellanten die Beweislast dafür auferlegt, dass ihren Kunden durch die Preisabsprachen kein Schaden entstanden ist. Zuvor mussten die Geschädigten zunächst nachweisen, dass Sie durch das Kartell überhaupt Einbußen hinnehmen mussten. Jetzt liegt die Beweislast nur noch bezüglich der Höhe bei Ihnen, wobei das oben erwähnte Recht auf Akteneinsicht hier hilft.

 

Punkt 3: Verlängerung der Verjährung

Die Geschädigten sollen mindestens 5 Jahre Zeit haben, ihren Anspruch durchzusetzen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • der Anspruch bereits entstanden ist
  • der Geschädigte davon wusste oder wissen müsste
  • das Kartell beendet ist

 

 

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