Wie geht die Kanzlei Kraus Ghendler Ruvinskij vor, um Ansprüche effektiv durchzusetzen?



  1. Case Selection / Fallauswahl

Wir prüfen unverbindlich und kostenfrei, ob Ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht und wann dieser zu verjähren droht. Hierzu übersenden Sie uns bitte Ihre Kauf- und/oder Leasingverträge. Anschließend beziffern wir die ungefähre Höhe Ihres Anspruchs. In einem kostenfreien Erstgespräch beraten wir Sie über die die verschiedenen Möglichkeiten, Ihren Anspruch durchzusetzen, sowie über Kosten und Risiken der Verfahren. Dazu können Sie uns einfach über die unten angegebene Telefonnummer oder E-Mail Adresse kontaktieren.

  1. Casebuilding / Fallgestaltung

Wir sammeln die Ansprüche verschiedener Geschädigter, um Interessen zu bündeln und eine Masse zu erreichen bei der sich auch die Anfertigung von wettbewerbsökonomischen Gutachten lohnt. Wir sammeln zunächst alle Daten und können durch Vergleich mit unseren Datenbanken eine marktanalytische Einordnung Ihrer Ansprüche vornehmen. Sobald anhand eines solchen Gutachtens der exakte Schaden feststeht, kann eine Klage eingereicht werden. Wir arbeiten in diesem Bereich ausschließlich mit Ökonomen zusammen, die über langjährige Erfahrung in der Erstellung von Gutachten für kartellrechtliche Schadensersatzklagen verfügen. Für die außergerichtliche Verhandlung macht es ebenfalls Sinn viele Ansprüche zu bündeln statt über jeden einzelnen zu verhandeln, so können die Geschädigten den Herstellern ebenbürtig und weitestgehend anonym begegnen.

  1. Ansprüche durchsetzen / Claim enforcement

In jedem Fall werden vor der eigentlichen Durchsetzung Maßnahmen zur Hemmung der Verjährung getroffen. So kann die Abgabe einer Verzichtserklärung für diese Einrede von Herstellern gefordert oder Feststellungsklage erhoben werden. Zur gerichtlichen Durchsetzung wird Klage gegen alle Hersteller gleichzeitig erhoben, da diese als Gesamtschuldner für sämtliche durch ihr Kartell bedingten Schäden haften. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass die Produzenten sich gegenseitig den Streit verkünden werden, allein um die Prozesskosten für die Gegenseite in die Höhe zu treiben. Die Kanzlei Kraus Ghendler Ruvinskij verfügt über langjährige Prozesserfahrung. Unter Umständen kann auch eine Anspruchsdurchsetzung im EU-Ausland vorteilhaft erscheinen. Wir beraten Sie hierzu.Wir werden Sie in jeder Phase des Verfahrens unterstützen – von der ersten Einschätzung bis zur Finanzierung und Durchführung eines Prozesses.

  1. Wahl der Finanzierung

Kostentransparenz wird bei uns groß geschrieben. Wir bieten Ihnen verschiedene Formen der Finanzierung an. Ob Sie Ihre Ansprüche verkaufen möchten oder einen Prozessfinanzierer einschalten wollen, entscheiden Sie. Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit einer flexiblen Honorarvereinbarung. Sprechen Sie uns einfach an, wir werden gemeinsam eine Lösung finden.

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