Hallo,
Ich habe Schulden aus nicht bezahlten Steuern von meiner früheren Firma.
Ich bin derzeit angestellt und habe ein Nettoeinkommen von 2.467,70€, wovon 574€ für die Dienstwagennutzung abgezogen werden. Daher erhalte ich eine Zahlung von 1.893,70€. Wird der abzuziehende Betrag von 2.467,70 € oder 1.893,70 € berechnet?
Muss der Arbeitgeber meine Ehefrau, mit der ich zusammenlebe und die Arbeitslosengeld II in Höhe von 890,40€ erhält, bei der Berechnung des Abzugsbetrags berücksichtigen? Es ist mir nicht klar, ob meine Frau als unterhaltsberechtigt angesehen wird. Wenn ja, kann der abzuziehende Betrag entsprechend um die Differenz zwischen 1.150€ und 890,40€ gekürzt werden?
Vielen Dank im Voraus.