GmbH Insolvenz/ Privatschulden

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit einigen Wochen lese ich hier sehr viele interessante Dinge und bin auf der Suche nach einer Einschätzung zu meiner Situation.

Ich hoffe das Sie mir eventuell ein wenig Licht ins dunkel bringen können.

Ich habe 2016 eine GmbH gegründet inkl. Staatlich geförderten Darlehen.
2019 habe ich den Entschluss getroffen die Tätigkeiten einzustellen.
Zusammen mit dem Steuerberater und Wirtschaftsteam strebten wir die liquidation an.
Ich habe aus der wirtschaftliche Situation raus die selbstständigkeit aufgegeben.
Die Vermögensgegenstände wurden nach Rücksprache mit der Bank freigegeben und veräußert.

09.2019 wurde das Gewerbe angemeldet seit dem alle Verbindlichkeiten gezahlt und monatlich die Steuern.

Ich habe bis zum jetzigen Zeitpunkt mein komplettes privatvermögen zur liquidierung in die GmbH gesteckt, lediglich die Rechnung vom Steuerberater (knapp 10k euro) sind noch offen würden auf mich privat schon geschrieben.

Es gibt weder verbindlcihkeiten noch Forderungen und wertvermögen.

Nach Rücksprache mit dem Amtsgericht wurde die Löschung abgelehnt was mich nun vor eine schwierige Situation stellt.

Das 2. Problem ist das die neuen Eigentümer die Vermögenswerte übernommen haben und der Zahlung nicht mehr nach kommen (damals musste ich als Bürge unterschreiben sonst wären die Sicherheiten nicht überschrieben wurden).

Nun stehe ich privat bereits mit der Schuldnerberatung in Kontakt und möchte die GmbH in irgendeiner Form los werden.

Da keine liquiden Mittel mehr zur Verfügung stehen und ich privat auch noch vor Vergleich etc. Stehe würde ich gerne wissen wie ich mit der nun seit 2 Jahren laufenden GmbH umgehen soll.

Mein Steuerberater hat mich ziemlich im Stich gelassen und mit praktisch nicht mehr geholfen.

Vielen Dank für Ihr Hilfe!

Abgasskandal Audi

Guten Tag,
ich fahre einen Q5 mit Adblue Bj.2016, gebraucht gekauft beim Händler 2017. kommt das für mich auch in Frage? Wenn ja, was kommen da für Kosten auf mich zu?

Mit freundlichen Grüßen
Petra C.

Privatinsolvenz

Hallo, ich bin mit meine Frau verheiratet. Ich habe schon Schulden vor der Ehe angehäuft. Meine Frau hat 2020 alleine eine Immobilie erworben. Sie hat sie alleine auf ihren Namen gekauft, sie steht alleine im Grundbuch, das Darlehen bei der Bank läuft auch nur auf sie.
Was passiert, wenn ich nun in die Privatinsolvenz gehe? Was passiert mit der Immobilie von meiner Frau? Die Schulden sind ausschließlich von mir. Danke

Guten Tag. Ich bin nicht sicher dass ich die Tabelle richtig verstehe. Bei einkommen 2000e (1700 lohn und 300 pflegegeld, zwei persone. Wie hoch würde unsere monatliche Betrag sein

Kontopfändung über das Hauptzollamt /Gläubiger Familienkasse

Sehr geehrte Damen und Herren,

vergangene Woche teilte mein Bankberater mir mit das für mein Konto eine sehr hohe Pfändung vom Hauptzollamt eingegangen sei.
Da ich keine Mitteilung darüber erhalten hatte teilte er mir auch das Aktenzeichen mit.
Hiermit setzte ich mich mit dem HZA in Verbindung.
Die Mitarbeiterin war sehr freundlich und erklärte mir das es sich um eine Forderung der Familienkasse handelt. Das HZA kann hier nicht weiterhelfen ich muss. mich an die Familienkasse wenden.
Sie sagte mir aber auch, ich solle der Bank mitteilen dass hier nichts überwiesen werden soll,
Da es länger dauern kann das Geld zurück zu bekommen.
Gut soviel Geld habe ich sowieso nicht auf dem Konto.
Dann versuchte ich die Familienkasse zu erreichen.
Wegen Corona nur telefonisch und nur auf Service-Nr..
Da ich keinen Erfolg hatte habe ich mich an den Inkasso-Dienst der Familienkasse gewendet.
Auch hier war die Mitarbeiterin sehr freundlich.
Sie erklärte mir dass auch Sie hier nicht tätig werden kann konnte mir allerdings Eckpunkte nennen.

Ab April 2019 stand mir für meine Tochter kein Kindergel mehr zu da Sie eine Auszeit nehmen wollte.

Hierzu hatte ich auch im März 2019 ein Schreiben der Familienkasse erhalten.
Des weiteren sollte ich entsprechende Auskünfte und Nachweise für 2017 bis 2019 einreichen.
Dieses habe ich auch Anfang April 2019 bei der Familienkasse persönlich an der Information abgegeben.

Im Januar 2020 erhielt ich dann ein Schreiben vom Inkassodienst der Familienkasse.
Mit einer Rückforderung von 5200 EUR.
Ich habe mich dort gemeldet und man sagte mir ich solle die Unterlagen erneut an die Familienkasse senden.
Die habe ich dann auch gemacht, dieses mal per Post, leider nicht als Einschreiben.
Ich habe nichts mehr von der Familienkasse oder Inkassodienst gehört.
Also war die Angelegenheit für mich erledigt.

Da meine Tochter im September 2020 eine Ausbildung (die Erste) angefangen hatte, habe
ich im Februar 2021 einen neuen Antrag auf Kindergeld gestellt.
Hier bekam ich noch keine Rückmeldung.

Stattdessen kam vom HZA die Pfändung.

Seit letztem Mittwoch habe ich so ziemlich alle Involvierten Stelle per Mail kontaktiert, immer mit allen Kopien in der Anlage und um dringende Bearbeitung gebeten.

Die einzige Stelle bei der man nach langen Warten jemanden telf. erreicht ich der Forderungsdienst der Familienkasse.
Die Mitarbeiter haben wenigstens Einblick ob schon etwas an der Akte gemacht wurde, leider bis eben immer noch nicht.
Obwohl die Mitarbeiterin von gestern mein Anliegen nochmal an die Familienkasse gesendet hat mit der bitte um Bearbeitung.

Hätte eine Vollsteckungsabwehrklage hier einen Erfolg?
Ist das Vollsteckungsgericht überhaupt für solche Angelegenheiten zuständig?

Wie kann ich die Familienkasse zur zügigen Bearbeitung bringen das mein Konto wieder frei wird.

Wie gesagt es geht alle nur über Mail.

Eben schrieb die Service-Haus. Zentralkasse-Klärung der Arbeitsagentur zurück dass auch Sie nicht dafür zuständig seien es aber nochmal an die Familienkasse weitergeleitet hätten.

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Steffi

Schenkungen in der Wohlverhaltensphase “Altfälle”

Sehr geehrte Damen und Herren,

mich erreichen widersprüchliche Aussagen zu folgender Frage:
Befindet man sich in der Wohlverhaltensphase nach dem alten Recht der Privatinsolvenz (vor den Änderungen 2021), bleibt eine Schenkung, die kein vorweggenommenes Erbe beinhaltet, dann pfändungsfrei oder gelten die neuen Obliegenheitspflichten (50% Abgabe)?

Mit freundlichen Grüßen
Marie-Luise T.

Privatinsolvenz

Hallo,

vor etwa 3 Jahren wollte ich Privatinsolvenz anmelden, allerdings wurde mir damals davon abgeraten und außerdem sollte ich zuerst die Verbindlichkeiten nach und nach (damals waren es mehrere Gläubiger mit teilweise niedrigen und hohen Verbindlichkeiten) abzahlen. Irgendwann war es mir dann doch möglich einen Umschuldungskredit zu beantragen und seit ende 2019 zahle ich monatlich 540,00 EUR zurück. Die aktuelle Verbindlichkeit zzgl. Zinsen liegt bei etwas mehr als 40.000,00 EUR bei einer Restlaufzeit von noch knapp 10 Jahren.

Ich konnte bisher alle monatlichen Raten begleichen (werde es auch weiterhin tun), allerdings auch nur mit Hilfe von meinen Eltern und meiner Freundin. Ich verdiene 1900,00 EUR netto (Miete 550,00 EUR (mein Anteil, zusammen lebend mit Freundin), Autoversicherung monatlich 65EUR, Telefon+ Internet + Strom anteilig (ca 100EUR, mein Ausfhilfsjob (Gastronomie) habe ich zwar noch, habe aber seit Beginn der Pandemie nicht ein Monat voll verdient (im Schnitt 100,00 EUR im Monat).

Über ein Vermögen besitze ich nicht. Das Auto läuft auf meinen Namen, aber die monatliche Rate auf den meines Vaters, und wird auch gänzlich von meinen Eltern übernommen.

Meine Frage wäre die folgende:

Kann ich Privatinsolvenz anmelden? Würden Sie mir empfehlen Privatinsolvenz anzumelden?

Vielen Dank vorab!

Mit freundlichen Grüßen

Hugo Amorim

Erhöhung von Freibetrag

Bräuchte von ihnen eine neue p Konto Bescheinigung mit freundlichen grüssen Herr Schümann

Bescheinigung

Hallo, stellen sie auch bescheinigungen für eine nachzahlung des josbcebters aus?

P Konto, Insolvenz, Pfändung

Hallo, ich bin seit April 2021 in der PI. Mein Nettolohn beträgt 2.682 Euro monatlich (1Kind), hiervon gehen 528,92 Euro direkt von meinem Arbeitgeber an meinen Insolvenzverwalter. Der hinterlegte P-Schein bei meiner Bank geht über 1.846 Euro. Ist es denn nicht so, dass der Insolvenzverwalter den Pfändungsbetrag schon direkt von meinem Arbeitgeber überwiesen bekommt und ich somit auf das restliche, volle Gehalt Zugriff habe? Man kommt wirklich durcheinander bei diesen Berechnungen, denn mein Insolvenzverwalter ist der Meinung, dass er auch die Differenz pfänden kann, also 2.682 € – 1846 € = weitere 836 Euro, die wohl ihm bzw. den Schuldnern zustehen. Ist das so rechtens? Ich bin wirklich durcheinander. Und wann besteht denn die Möglichkeit, das P-Konto wieder in ein normales Konto umzuwandeln? Vielen Dank im Vorab für Ihre Stellungnahme.