Beendigung Insolvenz

Guten Tag,
meine IV/WVP endet am 13.01.2020. Was kann ich tun, damit die
Restschuldbefreiung auch zeitnah erfolgt? Ich befürchte, dass über die Weihnachtstage und Neujahr das Gericht der Vorgang liegen bleibt und auch der Treuhänder erst wieder Mitte Januar 2020 tätig wird. Kann ich hier mit einem Gespräch im Vorfeld erreichen, dass das Verfahren bereits im Dezember 2019 beendet wird?

Privatinsolvenz

Hallo , ich habe schulden von 1400 euro und habe nur ein Einkommen von 690 Alg1 aber November werde ich nur noch 414 euro bekommen und habe derzeit noch keine guten Aussichten auf Arbeit wäre es mir möglich mich Insolvent zu melden mut diesen Vorraussetzungen
Mit freundlichen Grüßen
Haki Acar

Alg 1

Hallo , ich bekomme nur 690 Alg 1 und habe derzeit noch keine Aussicht auf Arbeit und ich hab 1400 euro schulden ab November 2019 bekomme ich nur noch 414 Alg1 wäre es mit diesen Voraussetzungen möglich , dass ich mich Privatinsolvent melde ?
Mit freundlichen Grüßen
Haki Acar

Schuldenvergleich-Konto

Sehr geehrte Damen und Herren,

habe mir ein P-Konto angelegt,benötige ich für mein Arbeitgeber eine P-Konto bescheinigung.
Das bestehende Girokonto kündigen.

Mit freundlichen Grüßen
V.L.

Jahresabschluss/ Steuer-Erklärungen bei Löschung

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender Fall:
Eine im Jahr 2018 gegründete UG muss noch Steuererklärungen und den Jahresabschluss für das Jahr 2018 abgeben. Es besteht aber eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2019. Kann man die UG löschen ohne diese Erklärungen abzugeben?

Mit freundlichen Grüßen
Mikail E.

Vergleich nach Erbschaft

Hallo!

Ich habe bei verschiedenen Gläubigern Schulden in Höhe von ca. 50.000 Euro.

Nun werde ich demnächst eine Erbschaft machen und etwas mehr als diesen Betrag erhalten.

Nun könnte ich zwar alle meine Schulden bezahlen, es wäre aber vom Erbe fast nichts mehr übrig

Gibt es die Möglichkeit mit den Gläubigern einen Vergleich auszuhandeln und somit Geld zu sparen?

Vielen Dank!

Aufhebungsvertrag in Wohlverhaltensphase

Guten Tag. Meine Privatinsolvenz wurde Ende März 2018 eröffnet. Ich bin nun aktuelle im Krankenstand und werde höchstwahrscheinlich den alten Job nicht mehr machen können. Der Arbeitgeber hat nun angeboten einen Aufhebungsvertag mit einem Geldbetrag von ca. 5000 € und Freistellung von der Arbeit mit Gehaltszahlung weiterhin die Kündigungsfrist zu leisten. Nun meine Frage muss auch ich in dem Fall die 5000 € an den Insolvenzverwalter abtreten? Muss ich den Verwalter über den Aufhebungsvertag informieren? Kann mir bei Freistellung die anschließende Restschuldbefreiung versagt werden, wenn ich diese nutze und mich in der Zeit nicht bewerbe? Darf ich die Freistellung in Anspruch nehmen ohne das der Insolvenverwalter Argumente gegen mich aufbringen kann? Muss ich ihn vor Unterzeichnung des Vertrags informieren oder über das Angebot der Aufhebung? Vielen Dank für Prüfung und Rückmeldung.

Totschaden

Kann das Auto nicht mehr zurück geben da Totalschaden. Wir zahlen aber immer noch Raten ab…. Hier fehlt wohl die Grundlage, richtig?
Lieben Dank für die Antwort.

Stille Beteiligung

Was muß ich tun bzw. die Gesellschaft , wenn kein Betrag eingezahlt werden soll, sondern durch Leistungserbringung die Beteiligung dargestellt werden soll ?

UG Grundung

Hi,
I would like to register an UG in Berlin.

Can you please guide me through the process?

Best,
Jose.