strafrechtlich relevante Forderung eines Gläubigers anerkannt – Treuhänder haftbar?
…eine weitere Frage hätte ich. Dieser Treuhänder hat die Forderungen einer Bank ungeprüft in die Insolvenztabelle anerkannt. Er versäumte dabei eine Restschuldversicherung für diesen Kredit zu Insolvenzbeginn zu kündigen, wie er es bei einer anderen Versicherung aber tat. MIR gegenüber hat er erst vier Jahre nach dem Beginn der Insolvenz eine Tabelle auf Anforderung übersandt, in der ich diesen Fehler bemerken konnte und sofort reagierte. Also auch diesen Fehler des Treuhänders versuchte ich wieder zu bereinigen, was mir aber nicht gelang. Dabei stellte ich fest, dass die ursprünglichen Forderungen der Bank sittenwidrig überhöht waren (bis zu 553% über den vergleichbaren Kosten) und daher strafrechtlich relevant waren. Strafanzeige (wegen Wucher und Betrug) wurde aufgrund der mittlerweile eingetretenen Verjährung nicht mehr verfolgt. Hätte der Treuhänder frühzeitig gehandelt, wäre es bereits zu Beginn der Insolvenz klar geworden und der Taterlös der Bank aus einer Straftat nicht als Insolvenzkosten anerkannt werden dürfen (zumindest hätte ich dagegen Einspruch einlegen können, was mir verwehrt blieb, da der Treuhänder nicht zeitgerecht handelte). Ist der Treuhänder hier haftbar zu machen, da er seine Pflichten versäumt hat und mir dadurch ein Schaden entstanden ist? Scheinbar hatte ich viel Pech mit diesem Treuhänder. Ohnehin musste ich nur deshalb Insolvenz anmelden, da meine Frau während der Scheidung alle gemeinsamen Kosten von sich wies und ich als Beamter ein gefundenes Fressen der Banken war. Erst später musste meine Exfrau aufgrund der gerichtlichen Verfügung ihre Schulden mittragen. Wäre das alles früher passiert, hätte ich nie Insolvenz anmelden müssen.



