Freigabe einer Imoblilie
Guten Abend mein Mann und ich befinden uns seit Anfang des Jahres in der Privatinsolvenz, weil weil wir begonnen hatten ein Haus zu bauen und sind mit unserem Bauberater auf die Nase gefallen. Der Insolvenzverwalter hat das Haus für uns freigegeben damit wir das Haus selber verkaufen können. Nun hat die Bank trotz Freigabe die Versteigerung eingeleitet. Nun verhält rs sich so dass wir einen Makler beauftragt hatten im Glauben das keine Versteigerung angestrebt werde. Auf Nachfrage beim Insolvenzverwalter wurde mir gesagt das wir uns einen Anwalt nehmen sollen denn der Insolvenzverwalter hätte uns das Haus freigegeben und dürfe uns keinen Rat geben was ich auch verstehe. Allerdings kann ich dem Makler nicht den Auftrag enziehen denn dann müssten wir die Maklergebühren zahlen andererseits kann ich aber auch kein Haus verkaufen welches versteigert wird. Um gegen die Bank anwaltlich vor zu gehen fehlt uns auch das Geld. Darf die Bank trotz Freigabe der Imobilie die Versteigerung einleiten und wer muss für die Kosten aufkommen.