Widerruf des VW-Kredit bei Gewerbe

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 01.07.2017 habe ich Nebengewerblich einen Tabakwarenladen übernommen.
Für diese Tätigkeit habe ich mir dann einen neuen VW Bus bestellt und im Oktober letzten Jahres bekommen.
Hauptberuflich bin ich sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Besteht hier auch die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen?

Mit freundlichen Grüßen

Markus Seidler

Gewerbesteuer Freibetrag

Ist es richtig, dass durch die Beteiligung eines atypischen Gesellschafters eine UG oder GmbH einen Gewerbesteuer-Freibetrag von 24500,- EUR in Anspruch nehmen kann?

Widerruf Darlehensvertrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

letztes Jahr haben mein Mann und ich und einen 5 Jahre alten Mercedes E 350 / Euro5 geleistet. Jetzt habe ich natürlich Bedenken, wie es weitergehen soll. Wir haben das Fahrzeug über die Consors Finanz finanziert. Haben Sie bereits aktuellere Verträge dieser Bank geprüft? Haben Sie da auch Lücken entdeckt? Ob es da Möglichkeiten gibt?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im voraus und verbleibe hoffnungsvoll

mit freundlichen Grüßen

Betriebsrat

Betriebsversammlung
Sehr geehrte Damen,

sehr geehrte Herren,

ich habe Fragen zur Informationspflicht des Betriebsrates
1. ) Muss der Betriebsrat 4 mal im Jahr eine Betriebsversammlung einberufen oder gibt es Ausnahmen ??
2.) Muss der Betriebsrat die Arbeitnehmer über den Zeitpunkt der stattfindenden Betriebsratssitzungen
informieren
3.) Ein Arbeitnehmer hat sich in einem Brief, an den Betriebsrat, dafür eingesetzt, nur in Ausnahmefällen, die
wöchentliche Arbeitszeit ,maximal höchste Anzahl von 48 Stunden zu überschreiten. Er wollte nur für sich
persönlich in Anspruch nehmen bis zu 60 Stunden wöchentlich, in Ausnahmesituationen, länger zu arbeiten.
Darf der Betriebsrat Ihm das untersagen ?? Der AN ist 60 Jahre alt und nicht schwerstbehindert !!
4.) Wenn Mitarbeiter zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalten befragt werden, ist er verpflichtet vor dem
gesamten Betriebsrat, während einer Betriebsratssitzung darüber zu berichten ??
5.) Muss der Betriebsrat den Mitarbeiter vorher über die Anhörung informieren und diesem den Zeitpunkt
mitteilen ??
6.) Hat der BRV das Recht den Mitarbeiter während der Arbeitszeit unangemeldet aufzusuchen und eine
Rechtfertigung zu verlangen?? Oder hat er den AN gezielt und zeitgemäß zu einem Gespräch einzuladen??
7.) Muss der BRV auf ein, an Ihn als BRV gerichtetes Schreiben, auch schriftlich reagieren wenn dieses in dem
Schreiben des AN ausdrücklich gefordert wird.

Vielen Dank für Ihre Antwort !!

Pfändungsfreigrenze & Restguthaben aus dem Vormonat

Sehr geehrte Damen und Herren,

im August haben zwei Gläubiger eine Kontopfändung gegen mich erwirkt, welche im September griff. Nachdem mein Freibetrag für den September aufgebraucht war, blieben mir darüber hinaus noch 690€ auf meinem Konto übrig. Nach Rücksprache mit meiner Bank wurde mir glaubhaft versichert, dass ich über diesen Betrag im Oktober frei verfügen kann ohne damit meine Freigrenze zu berühren. Ich verbrauchte also alles in dem Gewissen, dass dieses Geld meine Freigrenze nicht berührt. Doch heute morgen dann der Schock. Ich komme an keinerlei Geld mehr ran, obwohl mein Konto noch 640€ aufweist. Wie kann es sein das meine Freigrenze jetzt schon aufgebraucht ist, obwohl ich diesen Monat erst 300€ davon ausgegeben habe und den Rest durch das Restguthaben des Vormonats bezahlt habe? Für Ihre Antworten danke ich Ihnen sehr.

Ich habe eine Ltd. & Co.KG.

Ich habe eine Ltd. & Co.KG.
Diese wird auf Ihrer Webseite nicht angesprochen.
Geht hierbei das Löschungsverfahren ebenso?

Kein Platz in Kindergarte

Hallo,
Unsere Tochter ist am 26.09.2016 geboren,
Den Antrag haben wir am 19.12.2016 gestellt.Seit dem kein Platz in Kindergarten.
Können Sie uns weiterhelfen?
Mit freundlichen Grüßen
Arjola Oka
Ervis Xhelo

Kein Platz in Kindergarte

Hallo,
Unsere Tochter ist am 26.09.2016 geboren,
Den Antrag haben wir am 19.12.2016 gestellt.Seit dem kein Platz in Kindergarten.
Können Sie uns weiterhelfen?
Mit freundlichen Grüßen
Arjola Oka
Ervis Xhelo

Privatinsolvenz und nicht ehelichegemeinschafft und Schüler Bafög

Hallo,
Ich befinde mich kurz vor der Privatinsolvenz. ich gehe obwohl ich 2012 eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen habe wieder zur Schule um meinen Realschulabschluss zu absolvieren und eine Ausbildung als Heilerzieherin zu starten. Ich wohne bei meinem Freund in der Wohnung und stehe nicht im Mietvertrag. Noch gehe ich Teilzeit arbeiten werde aber bald Schüler Bafög beantrage. Beim Schuldnerberater wurde ich angewiesen die Einkünfte und Ausgaben meines Partners mit anzugeben. Ist dies wirklich notwendig? wir sind nicht verheiratet und dich hatte bisher gelesen das der Partner nicht belangt werden kann. Kann ich trotz Privatinsolvenz Bafög beziehen ohne das für meinen Partner Nachteile entstehen? Für mich ist es wichtig das mein Partner da fein raus ist da er nichts mit der Verschuldung zu tun hat.
Ich wäre dankbar für eine Antwort da mir bisher niemand helfen konnte

Mit freundlichen Grüßen Gwendolyn

2 Gesamtschuldner, 1 Gläubiger, Vergleich 1 Gläubiger

Sehr geehrtes RA Team,
ich benötige dringend eine Unterstützung, da ich unterschiedliche Aussagen zu meinem Rechtsfall habe.
Wurde in 2012 geschieden. Es gab Rest-Gesamtschulden nach den Inmobilienverkäufen von ca. 160.000 Eur incl. Kosten, Zinsen,aus der Ehezeit.
Die Rest-Schulden beruhen aus 2 Immobilien, welche in der Ehezeit verkauft wurden. Am 06.03.2013 hat mein Exmann über einen RA einen Gesamtschuldenvergleich über alle 3 Konten über einen RA beantragt. Dieser wurde von dem Gläubigern wie folgt angenommen.
Ich zitiere: Zur Abgeltung der Forderung, die per heute EUR 160.028,02 beträgt, zahlt Herr…
H…..eine Vergleichssumme in Höhe von EUR 117.000,00. Der Erledigungsvermerk von dem Inkassobüro wurde zum 30.07.2018 bestätigt. Mein Exmann rief mich an und sagte, jetzt sind wir endlich alles los. Leider nicht. Denn jetzt kommt das Inkassobüro zu mir und will von mir noch einmal aus einem der 3 Konten welche verglichen wurden noch einmal 14.401,92 EUR aus einer Hauptforderung zzgl. Zinsen und Kosten sind es seit 1996 20.497,52 EUR. Nach einem Telefonat mit dem Inkassobüro habe ich nebenbei heraus gehört, dass dies noch nicht alles sei. Denn die Kosten und Zinsen welche Sie meinen Exmann erlassen haben, wollen Sie auch noch einmal ca. 23.000 EUR. Dies habe ich allerdings noch nicht schriftlich. Daraufhin hat mir mein Exmann gesagt, dass es nicht sein kann, denn schließlich hat er den Vergleich bewusst über die Gesamtforderung angefordert, weil Er ja wusste, dass ich das eh nicht zurück zahlen kann. Daraufhin hat Er sich mit seinem RA in Berlin wieder in Verbindung gesetzt und es kam die Antwort. Herr…. das ist richtig, der Vergleich wurde nur mit Ihnen durchgeführt. Ganz klar, dass sich das Inkassobüro nun an den zweiten Gesamtschuldner erinnert, in diesem Fall an Ihre Exfrau.
Das war aber nicht der Plan von meinem Exmann,. Der Plan war, dass ich nach seinem Vergleich auch schuldenfrei bin. Nun kommt das Inkassobüro zu mir und will über eine Notarurkunde aus 1996 vollstrecken, wo wir uns beide der Zwangsvollstreckung unterwerfen mussten. In 2012 hatte ich das Amtsgericht angeschrieben, ob auf die Grundbücher noch Grundschulden für die Bank eingetragen wurden bzw. es eine Schuldenkartei gibt. Darauf habe ich die Antwort vom Amtsgericht bekommen, dass die Grundschuld für die 2 Grundbücher von der Bank in 2007 gelöscht wurden. Kann die Bank aus einer Urkunde aus 1996 bei mir noch vollstrecken, obwohl ein Vergleich von meinem Exmann für beide Immobilienkredite getätigt wurden ? Bzw. eine beglaubigte Kopie von der Notarurkunde mir auch nicht von dem Inkassobüro vorliegt, sondern nur eine Abtretungserklärung der Bank an das Inkassobüro. Bin verzweifelt, weil mir eine Frist bis zum 21.10.18 von dem Inkassobüro vorliegt.
Ich bedanke mich im Vorfeld für Ihre schnelle Rückantwort.

MfG
Angela Th.