Zahlungen aus freigegebenem Gewerbe an den Insolvenzverwalter ratsam ?

Sehr geehrte Damen und Herren, vor vier Jahren (FEB 2015) habe ich einen Insolvenzantrag gestellt.
Der Antrag wurde angenommen, seitdem läuft das Insolvenzverfahren reibungslos.
Seit drei Jahren habe ich eine adäquate Stelle als Angestellter.
Mein Arbeitgeber führt den Pfändungsanteil monatlich an den Insolvenzverwalter ab.
Nebenher betreibe ich noch ein Kleingewerbe, das von meinem Insolvenzverwalter freigegeben wurde.
Jetzt zum 31. Oktober 2018 will der Insolvenzverwalter den Schlußbericht an das Insolvenzgericht überstellen.
Mein Insolvenzverwalter drängt mich vor Abschluß des Schlußberichtes Zahlungen für die Jahre 2015 – 2017 jeweils zu entrichten.
Im Prinzip kann ich auch Zahlungen vornehmen.
Allerdings bin ich im Unklaren, ob mir das Vorteile und wenn welche oder eventuell sogar Nachteile bringt.
Die Zahlungen müsste ich vor dem 31. Oktober bewerkstellen deshalb drängt die Zeit ein wenig . Vielen Dank

Kitaplätze

Hallo.
Meine zwei Kids im Alter von 2 Jahren und 4 Jahren haben keinen Kitaplatz mehr.

Jetzt seid knapp nen halbem Jahr haben unsere Kids keinen Platz mehr in einer Kita. Dadurch kann ich nicht arbeiten gehen, da ich meine Kinder zuhause betreue. Meine Anwältin sagte mir etwas von einem Schadensersatz den wir uns holen können. Aber leider weiß ich nicht wie ich da vorgehen soll. Können sie mir vielleicht helfen?

Erwerbsobliegenheit in der Regelinsolvenz

Sehr geehrtes Team, ich habe eine Frage zu o.g. Thema und ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir helfen könnten. Mein Insolvenzverfahren ist beendet und nun befinde ich mich noch 21 Monate in der Wohlverhaltensperiode. Was genau bedeutet eigentlich “angemessene” Erwerbstätigkeit? Ich habe die Selbständigkeit aufgegeben und arbeite seit der Insolvenzeröffnung als Angestellte. Mir ist unklar, ob eine Vollzeittätigkeit hier 35, 38 oder 40 Stunden wöchentlich bedeutet. Im Netz finde ich leider nirgends eine klare Aussage.

Mit freundlichen Grüßen und lieben Dank im Voraus!!!!

Wer muss das Fahrzeug zurücknehmen

Guten Tag,

ich habe einen Mercedes E 220CDI bei einem Händler gekauft und über die Santander Bank finanziert die der Händler angeboten hat. Sollte es zu einer Rückabwicklung kommen aufgrund dem „widerrufs joker“ , wer muss das Fahrzeug zurücknehmen , der Händler oder die Santander Bank ?

Danke im Voraus für die Beantwortung der Frage!

Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich seit ca. einem halben Jahr in der Insolvenzphase. Ich habe meinen Partner ein halbes Jahr bis zu seinem Tod gepflegt. Er hatte Pflegegeld beantragt was zunächst abgelehnt wurde, nach seinem Tod wurde das Pflegegeld für ein halbes Jahr nachgezahlt. Ich bin nicht Erbe habe aber die Vorsorgevollmacht und Bankvollmacht über den Tod hinaus. Muss ich das Pflegegeld beim Insolvenzverwalter abgeben? Ich habe mal gelesen das es Ausnahmen gibt und dazu würde auch Pflegegeld zählen?
Danke im Voraus und freundliche Grüße

Widerruf des VW-Kredit bei Gewerbe

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 01.07.2017 habe ich Nebengewerblich einen Tabakwarenladen übernommen.
Für diese Tätigkeit habe ich mir dann einen neuen VW Bus bestellt und im Oktober letzten Jahres bekommen.
Hauptberuflich bin ich sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Besteht hier auch die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen?

Mit freundlichen Grüßen

Markus Seidler

Gewerbesteuer Freibetrag

Ist es richtig, dass durch die Beteiligung eines atypischen Gesellschafters eine UG oder GmbH einen Gewerbesteuer-Freibetrag von 24500,- EUR in Anspruch nehmen kann?

Widerruf Darlehensvertrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

letztes Jahr haben mein Mann und ich und einen 5 Jahre alten Mercedes E 350 / Euro5 geleistet. Jetzt habe ich natürlich Bedenken, wie es weitergehen soll. Wir haben das Fahrzeug über die Consors Finanz finanziert. Haben Sie bereits aktuellere Verträge dieser Bank geprüft? Haben Sie da auch Lücken entdeckt? Ob es da Möglichkeiten gibt?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im voraus und verbleibe hoffnungsvoll

mit freundlichen Grüßen

Betriebsrat

Betriebsversammlung
Sehr geehrte Damen,

sehr geehrte Herren,

ich habe Fragen zur Informationspflicht des Betriebsrates
1. ) Muss der Betriebsrat 4 mal im Jahr eine Betriebsversammlung einberufen oder gibt es Ausnahmen ??
2.) Muss der Betriebsrat die Arbeitnehmer über den Zeitpunkt der stattfindenden Betriebsratssitzungen
informieren
3.) Ein Arbeitnehmer hat sich in einem Brief, an den Betriebsrat, dafür eingesetzt, nur in Ausnahmefällen, die
wöchentliche Arbeitszeit ,maximal höchste Anzahl von 48 Stunden zu überschreiten. Er wollte nur für sich
persönlich in Anspruch nehmen bis zu 60 Stunden wöchentlich, in Ausnahmesituationen, länger zu arbeiten.
Darf der Betriebsrat Ihm das untersagen ?? Der AN ist 60 Jahre alt und nicht schwerstbehindert !!
4.) Wenn Mitarbeiter zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalten befragt werden, ist er verpflichtet vor dem
gesamten Betriebsrat, während einer Betriebsratssitzung darüber zu berichten ??
5.) Muss der Betriebsrat den Mitarbeiter vorher über die Anhörung informieren und diesem den Zeitpunkt
mitteilen ??
6.) Hat der BRV das Recht den Mitarbeiter während der Arbeitszeit unangemeldet aufzusuchen und eine
Rechtfertigung zu verlangen?? Oder hat er den AN gezielt und zeitgemäß zu einem Gespräch einzuladen??
7.) Muss der BRV auf ein, an Ihn als BRV gerichtetes Schreiben, auch schriftlich reagieren wenn dieses in dem
Schreiben des AN ausdrücklich gefordert wird.

Vielen Dank für Ihre Antwort !!

Pfändungsfreigrenze & Restguthaben aus dem Vormonat

Sehr geehrte Damen und Herren,

im August haben zwei Gläubiger eine Kontopfändung gegen mich erwirkt, welche im September griff. Nachdem mein Freibetrag für den September aufgebraucht war, blieben mir darüber hinaus noch 690€ auf meinem Konto übrig. Nach Rücksprache mit meiner Bank wurde mir glaubhaft versichert, dass ich über diesen Betrag im Oktober frei verfügen kann ohne damit meine Freigrenze zu berühren. Ich verbrauchte also alles in dem Gewissen, dass dieses Geld meine Freigrenze nicht berührt. Doch heute morgen dann der Schock. Ich komme an keinerlei Geld mehr ran, obwohl mein Konto noch 640€ aufweist. Wie kann es sein das meine Freigrenze jetzt schon aufgebraucht ist, obwohl ich diesen Monat erst 300€ davon ausgegeben habe und den Rest durch das Restguthaben des Vormonats bezahlt habe? Für Ihre Antworten danke ich Ihnen sehr.