Guten Abend,

Seit Wochen spiele ich mit dem Gedanken eine Privatinsolvenz anzumelden.

Aktuell befinde ich mich bis Mitte 2019 in Elternzeit.

Der größte Teil meiner Schulden (Kredit) habe ich vor meiner Ehe aufgekommen. Zudem Zeitpunkt war ich Voll Berufstätig.

Ca. 1 1/2 Jahre nach Aufnahme des Kredits würde ich schwanger und bin für 3 Jahre in Elternzeit.

Ich selber habe keinerlei Einkünfte (Bis auf das Kindergeld für meine Tochter).

Mein Ehemann zählt aktuell meine Schulden- mit denen er eigentlich nichts zutun hat.

Natürlich sieht er es nicht mehr ein diese für mich zu übernehmen. Dies ist ein fortlaufender Streitpunkt bei uns.

Nun meine Frage….ist es möglich die Privatinsolvenz für mich zu beantragen?

Es geht um Schulden in Höhe von ca. 20.000 Euro.

“DARF” man während einer Privatinsolvenz die Familienplanung weitet hegen oder “darf”man das nicht.

Entschuldigen sie die letzte Frage…irgendwie klingt die ziemlich banal aber das ist mir wichtig da ich nicht soviel Zeit zwischen dem ersten und dem zweiten Kind lassen will.

Vielen Dank vorab

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Warum wird nach erreichen der 35% weiterhin der Lohn gepfändet?

Warum wird nach erreichen der 35% weiterhin der Lohn gepfändet? Das geht jetzt schon den 3. Monat so. Und wie lange dauert es noch bis ich die Restschuldbefreiung nun endlich erhalte?

Zu wessen Nachteil wirkt sich der Widerruf aus?

Der Widerruf ist für keine beteiligte Partei nachteilig. Die Bank erhält die Zinsen, die Nutzungsentschädigung und das Fahrzeug und Sie erhalten Ihr Geld zurück. Der Händler und der Hersteller werden von der Rückabwicklung nicht tangiert. Darüber hinaus hat die mit den Wohnmobilherstellern in der Regel eng verbundene Bank ganz andere Absatzmöglichkeiten für gebrauchte Wohnmobile als ein Verbraucher, so dass der Wertverlust von ihr gut kompensiert werden kann.

Wer trägt die Kosten eines Verfahrens?

Ganz einfach – Ihre Rechtsschutzversicherung. Selbst wenn Sie momentan noch keine Rechtsschutzversicherung haben, bietet der Widerrufsjoker aufgrund einer Besonderheit den Vorteil, dass Sie jetzt noch eine abschließen können, die dann das Prozesskostenrisiko übernimmt. Der Grund hierfür ist, dass beim Widerruf der Schadensfall erst in der Zukunft liegt. Und erst der Schadensfall ist das Ereignis, bei dem die Versicherung bereits bestehen muss. Ob Sie bei Abschluss des Vertrages versichert waren, spielt also gar keine Rolle. Die Einzelheiten hierzu können wir gerne bei einem gemeinsamen Telefonat mit Ihnen besprechen, dabei empfehlen wir Ihnen auch gleich die richtige Versicherung für Ihren Fall.

Wie sind die Erfolgsaussichten?

Diese sind von Fall zu Fall unterschiedlich und hängen stark von den Fehlern in Ihrem Vertrag ab. Am besten nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Vertrag kostenfrei und unverbindlich überprüfen zu lassen, um sich ein Bild von Ihren persönlichen Erfolgsaussichten machen zu können.

Die meisten Gerichte sind verbraucherfreundlich, man kann eine klare Tendenz zugunsten der Darlehensnehmer erkennen. Zum Autokredit Widerruf wurden schon viele positive Urteile gefällt. Bei den Immobilienkrediten sind es noch deutlich mehr, denn dort ist der Widerrufsjoker seit fast zehn Jahren gängige Praxis.

Kann ich mein Wohnmobil auch behalten?

Ja, grundsätzlich besteht diese Möglichkeit. Dann wird der Wert des Wohnmobils von dem Rückzahlungsanspruch gegen die Bank abgezogen. Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug hängen und nicht direkt von Fahrverboten betroffen sind, ist das eine gute Möglichkeit um die Urlaubskasse mit einigen tausend Euro aufzufüllen. Natürlich berechnen wir schon im Vorfeld bei der kostenfreien Erstberatung die ungefähre Höhe Ihres Anspruches.

Wie berechnet sich die Nutzungsentschädigung?

Wir sind zwar der Auffassung, dass Sie aufgrund der Gesetzeslage überhaupt keine Nutzungsentschädigung zahlen müssen. Sollte dies aber so sein, wird im Regelfall diese Formel zur Berechnung angewendet:

Bruttokaufpreis x Nutzungsdauer in Monaten / Gesamtnutzungsdauer in Monaten: 180

Beispiel: Sie haben ein Wohnmobil für 70.000 € gekauft und es 3 Jahre, also 36 Monate genutzt. Bei einer Rückabwicklung würden damit vom Kaufpreis 14.000 € Nutzungsentschädigung abgezogen und Sie würden 56.000 € zurückbekommen.

Zum Vergleich: Der Wertverlust von Wohnmobilen beträgt rund 20 Prozent im ersten Jahr, zwölf Prozent im zweiten und acht bis zehn Prozent in den Folgejahren.

Nach drei Jahren würden Sie beim Verkauf für das Wohnmobil also noch ca. 44.000 € bis 45.500 € erhalten.

Ihr Vorteil durch den Widerruf: ca. 12.000,00 €!

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Zunächst muss der Wohnwagen oder das Wohnmobil mittels Kredit finanziert sein. Dieser Kredit muss noch laufen oder darf noch nicht länger als ein Jahr abgelöst sein.

Des Weiteren müssen Kreditvertrag und Kaufvertrag zusammenhängen. Diese Voraussetzung ist bereits erfüllt, wenn der Wohnmobilhändler den Kredit vermittelt hat und stellt so gut wie nie ein Hindernis dar. Zu guter Letzt muss Ihr Vertrag Belehrungsfehler enthalten. Diese Voraussetzung prüfen wir kostenfrei für Sie, natürlich vollkommen unverbindlich:

Welchen Vorteil bietet der Widerrufsjoker?

Die Bank ist nach dem Widerruf verpflichtet, dem Kunden sämtliche Raten zu erstatten, die dieser bisher gezahlt hat. Im Gegenzug muss der Darlehensnehmer das erworbene Wohnmobil oder den Wohnwagen an die Bank zurückgeben. Teilweise vertreten die Gerichte sogar die Ansicht, dass er nicht einmal eine Entschädigung für die Nutzung des Campers zahlen muss. Doch selbst wenn diese gezahlt werden muss, bekommt der Verbraucher immer noch deutlich mehr Geld von der Bank für sein Fahrzeug, als er auf dem regulären Markt erzielen würde. Der Vorteil ist bei den älteren Dieselmodellen, die von den Fahrverboten in den Innenstädten betroffen sind am größten, denn der Wertverlust aufgrund der Dieselthematik bleibt bei der Rückabwicklung ganz außen vor. Der Unterschied zwischen Widerruf und Verkauf kann leicht 10.000,00 € und mehr betragen. Schließlich muss die Bank auch die gesamte Anzahlung vollständig erstatten.