Löschung bei UG mit Vermögen – Vorgehensweise

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich interessiere mich für die Löschung meiner UG, da ich mittlerweile seit 2 Jahren wieder unselbständig tätig bin und die UG somit nicht mehr benötige. Derzeit wird die Steuererklärung 2017 durch den Steuerberater erstellt, mangels Umsatz ohne nenneswerte Kostenblöcke. Danach weiß ich, ob ich noch Steuerzahlungen zu tätigen habe. Die UG hat derzeit ein Vermögen aus Vorjahren in Höhe von ca. 17.000 Euro. Wie ist die Vorgehensweise bei Löschung mit Vermögen genau bzw. welche Schritte sollte ich gehen, damit ich nachher die UG durch Sie löschen lassen kann?
Ich habe keine Lust, die Liquidation durchzuführen, da die UG seit 07/2016 nicht mehr aktiv tätig ist und ich sie nicht mehr benötige und mir die Kosten sparen möchte. Bitte hierzu um eine Info.

Danke und viele Grüße
Thomas Arnold

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Fragesteller,

    vielen Dank für Ihr Interesse. Ihre UG hat ein Vermögen von 17.000 €. Hauptvoraussetzung der Löschung ist die Vermögenslosigkeit der Gesellschaft. Vermögenslosigkeit liegt nach Ansicht der Rechtsprechung vor, wenn das Kapital der Gesellschaft die Bagatellgrenze von ~100 Euro nicht übersteigt. Wenn Sie das Vermögen der Gesellschaft sinnvoll Investieren können um die Vermögenslosigkeit zu erreichen, können wir Ihre UG aus dem Handelsregister Löschen lassen. Ansonsten bleibt Ihnen nur die Liquidation der Gesellschaft.

    Beraten Sie sich am besten mit Ihrem Steuerberater über das noch verbleibende Vermögen, oder rufen Sie uns gerne für ein kostenloses Erstberatungsgespräch an, um Ihre Aussichten mit uns zu besprechen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    RA Andre Kraus

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