Welche Folgen hat das für die Geschädigten?

Betroffen sind sämtliche Käufer und Leasingnehmer die zwischen 1997 und 2011 einen neuen mittelschweren oder schweren LKW der genannten Hersteller erworben haben. Aufgrund des von den Produzenten abgesprochenen Preisaufschlages haben sowohl Käufer als auch Leasingnehmer ungefähr 10% – 25% zuviel gezahlt. Dieses Geld können Geschädigte jetzt einfordern, zuzüglich Zinsen. Wurde der LKW geleast, erhalten Geschädigte die zuviel gezahlten Leasingraten zurück. Bei einem fremdfinanzierten Kauf erhalten die Geschädigten auch die Zinsbelastung die durch den ungerechtfertigten Preisaufschlag verursacht wurde zurück.

Der dahingehende Schadensersatzanspruch ergibt sich aus § 33 Abs. 3 GWB. Da dem einzelnen Endabnehmer kaum ein Nachweis der geheimen Absprachen der Hersteller möglich ist, sind die Feststellungen der EU-Kommission gemäß für die nationalen Gerichte bindend.

 

Dieser Anspruch kann gegen jeden betroffenen Hersteller geltend gemacht werden, unabhängig davon bei welchem Hersteller der LKW erworben wurde. So kann beispielsweise der Käufer eines neuen mittelschweren LKW von MAN einen Anspruch auf Schadensersatz auch gegen Daimler oder DAF geltend machen.

Der Geschädigte kann dabei zwischen verschiedenen Vorgehensweisen wählen. Es empfiehlt sich in jedem Fall, unverbindlich prüfen zu lassen ob eine Verjährung der Ansprüche droht.

Was haben die Hersteller abgesprochen?

Insgesamt haben die Verantwortlichen der betroffenen Konzerne ihre Vorgehensweise zunächst bei geheimen Treffen und anschließend auf elektronischem Wege in drei Themenbereichen abgesprochen

1. Das Koordinieren von Bruttolistenpreisen für mittlere und schwere Lkw im Europäischen Wirtschaftsraum

Das Bruttolisten Preisniveau bezieht sich auf die Fabrikpreise von Lastkraftwagen, wie sie von jedem Hersteller festgelegt werden. Im Allgemeinen sind diese Bruttolistenpreise die Basis für die Preisfindung in der LKW-Industrie.  Der endgültige Preis, den der Kunde zahlt, basiert dann auf weiteren Anpassungen auf nationaler und lokaler Ebene.

2. Der Zeitpunkt für die Einführung von Emissionstechnologien für mittlere und schwere Lkw entsprechend der EU-Abgasnormen

3. Die Weitergabe der für die Emissionen Technologien erforderlichen Kosten an die Kunden, um die immer strengeren europäischen Emissionsnormen zu erfüllen

Lesen Sie hierzu bei Interesse auch die offizielle Pressemitteilung der EU-Kommission sowie die Stellungnahme der EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

Privatinsolvenz

Ich lebe in Portugal und habe Schulden in Deutschland, möchte eine Privatinsolvenz einleiten, geht das und wenn ja wie?

Mit freundlichen Grüssen

Catrin Pafel

Insolvenzplan

Inwieweit ist der Ehepartner, wenn keine Gütertrennung vorliegt, von dem Verfahren betroffen?

Abschlagszahlung Betriebsrente

Bin im fünften Jahr der WVP und bekomme eine Abschlagszahlung in Hähe von ca. 5.000,00 €, da der mtl. Auszahlungsbetrag unter 29,00 € liegt. Muss ich diese Summe angeben und unterliegt sie dem Insolvenzbeschlag?
Vielen Dank für Ihre Antwort

Beurkundungskosten MiniGmbH (gemeinnützig)

Da gemeinnützig nicht mit Musterprotokoll gegründet werden kann, belaufen sich die reinen Notariatskosten nach Auskunft eines angefragten Notars auf 730 Euro + Auslagen, da der 30.000 € Gründungskapital zugrunde legt + 30.000 € für den Gesellschafter, also ein Basisbetrag von 60.000 €. Gibt es da eine Alternative (außer Verein)? Sie hatten die Naotariatskosten im Range günstiger angesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus

Widerruf Audi-Kredit

Hallo, ich habe im November 2014 einen Audi Diesel über die VW Bank finanziert. Nach den ganzen schlechten Nachrichten mache ich mir Sorgen, dass ich viel Geld verlieren werde oder das Auto im schlimmsten Fall gar nicht mehr nutzen kann wegen drohenden Fahrverboten. Was mache ich jetzt am besten mit dem Auto? Verkaufen wird sich wohl nicht mehr lohnen….

Gruß
Schmidt

Restschuldbefreiung – Insovenz

Sehr geehrte Damen und Herren

Gilt eine Restschuldbefreiund bzw. Anerkennung auch für Gläubiger in der Schweiz. Oder konkret gesagt, bei einer Übersiedlung nach Konstanz mit Wohnung Anmeldung etc. ab 2018. Wie Sie ja bestimmt wissen gibt es in der Schweiz (noch) keine Restschuldbefreiung. Bei mir sind aus dem Jahr 2007 über 2 Mio CHF aufgelaufen, wo ich unmöglich zurückzahlen kann, selbst wenn ich wollte. Bin heute 48 Jahre alt und noch rund 17 Jahre berufstätig.

Besten Dank im Voraus für eine kompetente Antwort.

Freundliche Grüsse
Patrick Tamas

Baufirma GmbH Kabelarbeiten

Hallo Herr Kraus, ich bin als Kabelverleger ins Verzeichnis der handwerksähnlichen Berufe eingetragen. Will jetzt gerne dafür eine GmbH gründen. Reicht dafür meine eigene Eintragung aus?

Marketing und Webshop UG

Hallo, ich habe eine Frage zu einer Webshop UG. Wir verkaufen auf eBay und Amazon Waren. Nun will eBay, dass ich mich als professioneller Seller eintrage. Dazu brauche ich eine UG. Den Shop führe ich derzeit alleine. Kann ich in die UG meinen Sohn quasi aufnehmen und wir machen den Webshop zusammen weiter? Wäre dankbar über eine Antwort