Restschuldbefreiung nach 3 Jahren
Hallo,
ich bin seit mittlerweile 22 Monaten in der Verbraucherinsolvenz. Die Insolvenzphase war nach über einem Jahr abgeschlossen und ich befinde mich nun in der Wohlverhaltensphase. Die Verfahrens- sowie Insolvenzverwalterkosten sind komplett von der Insolvenzmasse bezahlt.
Ziemlich früh nach Antrag des Insolvenzverfahrens hat sich meine berufliche Situation deutlich verbessert, so dass ich nun jeden Monat einen recht hohen Betrag an den Treuhänder zahle. Wenn ich die Tilgung bis zum Ende von 36 Monaten bei gleichbleibendem Gehalt hochrechne, komme ich auf eine Tilgung von knapp 32% der angemeldeten Verbindlichkeiten. Da ich nicht genau weiß, wie hoch die Treuhänderkosten nach Ende dee Insolvenzphase sind, kann sich das aber auch noch etwas nach nach unten verschieben.
Nun ist es ja so, dass man die Verbraucherinsolvenz nach Antrag auf 3 Jahre kürzen kann, wenn man 35% der Verbindlichkeiten getilgt hat. Demzufolge geht es bei mir also um einen relativ geringen Betrag, an dem das scheitern könnte – verglichen mit dem, was zwei zusätzliche Jahre in der Insolvenz bedeuten würde
Nun ist meine Frage, wie man dies – natürlich auf legalem Wege – noch in erfolgreiche Bahnen lenken kann. Da ich in der Wohlverhaltensphase wieder Vermögen ansparen kann: Kann ich vor Antragsstellung auf Verkürtung eine Art “Sondertilgung” vornehmen, um die 35% zu erreichen? Ich bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.