Freigabe des nicht pfändbaren Anteils am Gehalt
Guten Tag.
Vor meinem Insolvenzantrag hatte ich jeweils eine Pfändung auf meinem Gehalt und auf meinem P-Konto von verschiedenen Gläubigern. Da durch eine steuerfreie Nachtzulage eine Differenz zwischen Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto bestand und somit an den zweiten Gläubiger doppelt abgeführt wurde, wurde eine Freigabe nur für den Gehaltseingang erteilt. Dies hat soweit gut funktioniert, ich hatte Verfügung über den nicht pfändbaren Teils des Gehalts auch über den P-Kontofreibetrag hinaus. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist das Konto nun wieder nur bis zum Sockelfreibetrag von 1133 € freigegeben, ich habe also keinen Zugriff auf die nicht pfändbarer Teile meines Einkommens. Nun meine Frage: Muss ich mich diesbezüglich an den Insolvenzverwalter wenden (dieser teilte mir in einem ersten Schreiben mit, dass er für Kontofreigaben nicht zuständig sei) oder an das Insolvenzgericht?
Vielen Dank für Ihre Hilfe vorab und freundliche Grüße, Nadine Hamacher