Audi-Kredit Widerruf

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe meinen Audi am 06.2014 über Audi Bank finanzieren lassen. Allerdings wurde 06.2016 die letzte Rate abbezahlt.

Ist da noch was zu machen oder gilt es nur bei bestehenden Verträgen?

MfG

Alex B.

Privatinsolvenz und Erwerbsminderungsrente

Hallo,
ich bin seit Anfang 2014 in der Privatinsolvenz und habe bis vor kurzem ca. 1450,- Euro netto verdient und davon ca. 350,- Euro monatlich an den IV abgetreten. Meine Frau ist ebenfalls berufstätig und verdient hauptberuflich ca. 1300,- Euro netto und ca. 350,- Euo monatlich durch eine selbständige Nebentätigkeit. Aufgrund meiner angeschlagenen Gesundheit wurde mir eine Rente mit voller Erwerbsminderung gewährt, die ab dem 01. August 2017 bezahlt wird. Diese beträgt wegen des Hinzuverdiensts in den ersten Monaten des Jahres 458 Euro monatlich, ab dem 01. Januar 2018 dann 721,- Euro. Hiervon geht ein Krankenkassenbeitrag in Höhe von 192,- Euro monatlich ab. Weiterhin übe ich eine geringfügige Beschäftigung für einen monatlichen Lohn in Höhe von 450 Euro aus. Mein addiertes monatliches Einkommen beträgt also ca. 908,- Euro – 192 Euro = 716 Euro und liegt damit unterhalb der Pfändungsgrenze laut Pfändungstabelle. Nun hat mein IV Anfang Oktober 2017 einen Betrag von ca. 405 Euro von meinem P-Konto ausgekehrt. Meine Anfrage blieb unbeantwortet, eine Bankmitarbeiterin sagte mir, dass dies mit meiner Rentenzahlung zusammenhinge. Wie kann es sein, dass ich, als ich noch keine Rente bekam und gearbeitet habe, mir der Pfändungsfreibetrag zustand, jetzt aber wohl nicht mehr? Wenn ich es richtig verstehe, ist meine Frau zwar mir gegenüber unterhaltspflichtig, aber dies galt doch auch schon während der normalen Arbeitszeit. Wenn dies rechtens ist, wieviel darf jetzt und wieviel im nächsten Jahr ausgekehrt werden?
Vielen Dank im Voraus.
MfG Wolfgang

Was ändert sich durch die Psychotherapie-Richtlinienreform vom 01.04.2017 bei der Kostenübernahme?

Die Reform der Psychotherapie-Richtlinie hat unter Psychotherapeuten große Unsicherheiten über die Zukunft des Kostenübernahmeverfahren hervorgerufen. Die Kassen nutzen diese Unsicherheit bis heute aus. Sie argumentieren, dass durch die Einführung der Sprechstunden und der Akutbehandlungen ausreichend schnelle Hilfemaßnahmen eingerichtet worden seien. Dabei wurde erst kürzlich in einer aktuellen Stellungnahme des Bundestags deutlich, dass die Reformen der Psychotherapie-Richtlinie und die Einführung neuer Leistungen keinen Einfluss auf den Anspruch auf Kostenübernahme haben. Dies stellten auch einige Sozialgerichte in ihren Urteilen fest. Patienten haben also weiterhin das Recht auf die Übernahme der Kosten für eine Therapie in einer privaten Praxis.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Unsere Kanzlei zeichnet sich dadurch aus, dass sie eine faire und durchsichtige Preispolitik verfolgt. Wir zeigen Ihnen die anstehenden Kosten im Vorhinein an und berechnen keine versteckten Kosten.

Welche Auswirkungen hat die Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunden auf die Kostenübernahme?

Seit April 2017 sind Vertragspsychotherapeuten verpflichtet, wöchentlich eine Sprechstunde anzubieten. Das Ziel der Reform sollte ein schneller, niedrigschwelliger Zugang zu psychotherapeutischen Dienstleistungen sein. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass das gewählte Mittel seinen Zweck verfehlt. Zwar erhalten Patienten einen Erstkontakt und eine diagnostische Einschätzung, jedoch können die Praxen meist keine Behandlungsplätze anbieten. Im Gegenzug führt die Mehrbelastung durch psychotherapeutischen Sprechstunden dazu, dass noch weniger reguläre Therapieplätze bereitgestellt werden können. Zudem ist die Vergütung der Sprechstunden wie auch der Akutbehandlungen geringer als die der Regelleistungen, sodass den Praxen Einnahmequellen fehlen. Nach erfolgter Beanstandung prüft das BMG momentan die Sätze für Sprechstunden und Akutbehandlungen.

Durch die neuen Leistungen wird die Versorgungskapazität weiter eingeschränkt, was die Unterversorgung mit psychotherapeutischen Dienstleistungen nur noch verstärkt. Die Kostenerstattung wird somit vermutlich nicht seltener, sondern eher noch häufiger zum Zuge kommen.

Welche Vorteile ergeben sich durch eine Kooperation?

Durch eine Kooperation mit unserer Kanzlei können wir Sie und Ihre Patienten bei der Durchsetzung Ihres Rechtsanspruchs unterstützen. Während wir den Patienten die Voraussetzungen für eine notwendige therapeutische Behandlung schaffen, können wir für Sie den Anspruch auf eine Kostenübernahme in voller Höhe durchsetzen. Durch unsere Beauftragung schaffen Sie sich Freiräume, die Sie zur Behandlung Ihrer Patienten nutzen können. So wird eine bessere Arbeitsauslastung gefördert und der Umsatz der Praxis gesteigert.

Wie wird meine Praxis Kooperationspartner der Kanzlei?

Wenn Sie Interesse an einer Zusammenarbeit haben oder sich über das konkrete Vorgehen informieren möchten, können Sie uns gerne kontaktieren und sich von unserer Leistung überzeugen. Dabei gehen Sie keine Risiken ein. Eine Beauftragung erfolgt erfolgsbasiert.

Wo liegen die Schwierigkeiten des Kostenübernahmeverfahrens?

Trotz des eindeutigen gesetzlichen Anspruchs der Patienten auf eine rechtzeitige notwendige Behandlung versuchen viele Krankenkassen, ihrer Pflicht zur Kostenübernahme für die Psychotherapie zu entgehen. Meist antworten sie mit pauschalen Ablehnungsschreiben oder gewähren nach monatelangem Papierkrieg nur Leistungen nach einem zu geringen Bemessungssatz. Dies geschieht auf dem Rücken der Patienten, die so noch längere Wartezeiten und eine Verschlimmerung ihrer Symptomatik in Kauf nehmen müssen. Gerade psychisch erkrankte Menschen lassen sich von einer pauschalen Ablehnung schnell entmutigen. Außerdem müssen die Patienten selbst beweisen, dass eine Therapie bei einem Kassentherapeuten mit einer unzumutbaren Wartezeit verbunden ist.

Warum sollte ich die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen?

Die Krankenkasse lehnen eine Kostenübernahme vehement ab, da sie diese aus eigenen Mitteln aufbringen müssen. Eine Therapie mit einem Vertragstherapeuten wird jedoch von der Kassenärtzlichen Vereinigung getragen und ist damit nicht so kostspielig. Insbesondere seit der Inbetriebnahme der Terminservicestellen im April 2017 lehnen Krankenkassen die Kostenerstattung nach § 13 III SGB V im ersten Schritt flächendeckend ab. Ein Rechtsanwalt begleitet bereits die Antragsstellung, um die Weichen von Anfang an richtig zu stellen. Im Rahmen des Widerspruches kann dieser die Argumente der Krankenkasse meist besser entkräften als der juristische Laie. Spätestens im gerichtlichen Verfahren ist eine fundierte rechtliche Betreuung unerlässlich.

Wann kann ich die Psychotherapie beginnen?

Sie können die Psychotherapie beginnen, sobald die Krankenkasse dem Kostenübernahmeverfahren stattgegeben hat. Den Bescheid hierüber erhalten Sie per Post. Ihr Psychotherapeut wird  darüber nicht separat informiert. Daher sollten Sie zeitnah nach Erhalt des (positiven) Bescheids Ihren Therapeuten kontaktieren und einen Termin für den Beginn der Therapie vereinbaren. Kosten, die vor dem Bescheid der Krankenkasse anfallen, werden in der Regel nicht erstattet. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass Psychotherapeuten das Erstgespräch abrechnen. Darüber müssen Sie jedoch im Vorhinein informiert werden.

Mit den probatorischen Sitzungen kann auch schon während des Kostenerstattungsverfahrens begonnen werden. Das finanzielle Risiko trägt jedoch der Patient bzw. der Therapeut je nach Vereinbarung. Wir empfehlen unseren Mandanten jedoch mit der Regeltherapie nicht zu beginnen, bis das Verfahren abgeschlossen ist, um das finanzielle Risiko gering zu halten. Es ist aber grundsätzlich kein Problem, auch die bereits entstandenen Kosten gegen die Krankenkasse geltend zu machen.