konto

Meinem Bruder wird zum 01.09.2015 das Konto gekündigt wegen Schulden. Nun geht er in Privatinsolvens und möchte daher ein Pfändungsfeies Konto eröffnen.Bei seiner Bank bekommt er keins mehr wegen Kündigung. Er war auch schon bei anderen Banke und dort bekommt er auch kein Konto mehr wegen Schufaeintrag. Welche möglichkeiten gibt es jetzt noch für ihn ein neues Konto zu eröffnen.

Privatinsolvenz

Verkauf meines Hauses (Verkehrswert -Bewertung des Wohnrechtes gemäß § 14 BewG) an ein Kind unter gleichzeitiger Einräumung eines Wohnrechtes für meine Frau in 2014. Ich wohne in der Einliegerwohnung des Hauses und zahle Miete an den Eigentümer. Ich gehe voraussichtlich 2016 in die Privatinsolvenz. Besteht die Gefahr, dass der Verkauf Rückabgewickelt wird oder das Wohnrecht meiner Frau angetastet wird?

raus aus der Insolvenz nach 3 Jahren

Sehr geehrtes Team,
mein Mann ist in der Privatinsovenz mit ca.87.000€ Schulden und 9 Gläubiger. Er hat eine monatliche Lohnpfändung von zwischen 600€- 650€, die an den Insolvenzverwalter abgeführt werden.Meine Frage ist, ist er nach 3 Jahren aus der Insolvenz? Wer entscheidet das ? Muss man einen Antrag dafür stellen oder läuft das ganz automatisch? Wenn es so wäre , wäre es sehr schön.
Danke für ihre Antwort.

Steuerrückerstattung

Ich habe Anfang Feb. 2015 Privatinsolvenz beantragt.
Ob ich mich bereits in der Wohlverhaltensperiode befinde, weiß ich offen gestanden nicht, woran würde ich das denn erkennen?
Was ich bereits Ende Juni 2015 vom Amtsgericht bekommen habe ist eine Abschrift eines Aktenvermerks worin steht dass der Insolvenzverwalter ab jetzt einmal jährlich Bericht erstatten muss, und dies zum ersten mal Anfang Feb. 2016.
Hier nun meine Frage: Gehört die Steuerrückerstattung für 2014 meinem Insolvenzverwalter obwohl ich an 2014 noch keine Insolvenz hatte?
Woher weiß das Finanzamt, dass ich Insolvenz angemeldet habe?

Pi

Hallo, ich habe nach der Scheidung das gemeinsame Haus mit Schulden übernommen. Notariell bestätigt sollte mein Mann mir einen Teil in raten zurück zahlen,was er aber seit einem jahr nicht mehr tut aus eigenen finanziellen Problemen. Jetzt habe ich noch ca 60000€ Schulden bei einem Verdienst von ca 1000€. Nebenkosten belaufen sich schon auf ca 450€, ist da eine Pi sinnvoll/möglich? Ist dann das Haus in Gefahr? Und das Auto? Ich fahre täglich 40 km zur Arbeit
Lg
M

Trotz abgeschlossenen Insolvenzverfahrens Probleme

2004 wurde mein Privatinsolvenzverfahren eröffnet.
Damals habe ich mich bei der Schuldenberatung gemeldet da ich keinen anderen Ausweg mehr wusste.
Das Verfahren ist sehr ruhig verlaufen.
Nach 6 Jahren bekam ich die Restschuldbefreiung und damit fing es wieder an.
Ich bin mir nicht sicher ob ich diesen Gläubiger damals mit auf der Schuldenliste hatte, aber während diesem Verfahren hatte sich keiner mehr gemeldet.
Erst nach diesen vielen Jahren meldete sich ein Gläubiger , der mir bis heute noch immer Schwierigkeiten bereitet.
Er hält noch immer einen Titel in der Hand und meldet sich 1 mal jedes Jahr bei der Schufa.
Was kann ich nur tun?

Bürgschaft / Todesfall

Meine Frage wäre ..
Mein Großvater ist verstorben .. Hat einen Kredit laufen gehabt auf den damals eine KRSV abgeschlossen wurde ! Jetzt als ich das ganze erledigen wollte erklärte mir die Dame am Telefon das diese KRSV ausgelaufen wäre .. Obwohl noch knapp 48.000 € offen sind !
Meine Großmutter hat damals natürlich als Ehegattin für meinen Großvater gebürgt !
Nun .. Sitzt sie auf 48.000€Schulden .. Haben keine Ahnung wie wir weiter vorgehen sollen?!
Danke für eine Antwort !!

Unterhaltsverzicht der Kinder bei Privatinsolvenz

Verringert sich der Freibetrag bei einer Privatinsolvenz wenn das/die Kind(er) auf ihren Unterhalt verzichten?

Welche Voraussetzungen hat die Sittenwidrigkeit?

  1. Sie sind mit dem Hauptschuldner emotional eng verbunden.
  2. Sie hatten kein eigenes persönliches und wirtschaftliches Interesse an dem Kredit.
  3. Sie werden durch die Verpflichtung krass finanziell überfordert.

Emotionale Verbundenheit

Geschützt werden vor allem Ehegatten, Lebenspartnern, Eltern/Kindern, ggf. Arbeitnehmern des Hauptschuldners. Diesen Menschen geht das Schicksal des Hauptschuldners regelmäßig so nahe, dass sie sich aus dem Wunsch, dieses Schicksal zu erleichtern, zu Schritten hinreißen lassen, die ihnen selbst schaden (können).

Doch die Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit ist nicht auf diesen Personenkreis beschränkt. Schließlich ist es nicht ungewöhnlich, dass auch Geschwister oder enge Freunde in Ihrem Wunsch dem Betroffenen aus der Not zu helfen, folgenschwere Verpflichtungen übernehmen.

Hier verlangen die Gerichte allerdings den Nachweis einer gesteigerten emotionalen Verbundenheit, Sittenwidrigkeit ist also stets eine Frage des Einzelfalls.

Kein eigenes Interesse an der Darlehensgewährung

Die Banken haben gelernt. Da Angehörigenbürgschaften nun riskant geworden waren, suchten die Kreditinstitute nach Wegen, die Sittenwidrigkeit zu umgehen. Daher werden die mithaftenden Angehörigen heutzutage in der Regel nicht explizit als Bürgen bezeichnet, sondern in den Darlehensvertrag als Mitdarlehensnehmer aufgenommen.

Doch hier schauen die Richter genau hin. Aufgrund der strukturellen Überlegenheit der Banken und ihrer stärkeren Verhandlungsposition, wird dem Wortlaut viel weniger Bedeutung beigemessen als es normalerweise der Fall ist (BGH (XI ZR 325/03).

Das heißt, nur weil Sie im Vertrag als Darlehensnehmer bezeichnet werden, bedeutet es noch lange nicht, dass Sie tatsächlich auch Darlehensnehmer sind. Die Bank hat nicht über Ihre rechtliche Position zu entscheiden, maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände der Kreditvergabe.

Die Kontrollfrage hier ist: wer kann über die Verwendung der Darlehenssumme entscheiden?

Haben Sie da ein Wörtchen mitzureden? Kam das Geld unmittelbar auch Ihnen zugute? Wurden damit auch Ihre Schulden bezahlt oder ist das Darlehen in die Renovierung des gemeinsamen Hauses gesteckt worden? Wenn ja, dann haben auch Sie möglicherweise auf direktem Wege aus dem Darlehen profitiert und können daher auch wegen Rückzahlung in Anspruch genommen werden.

Das ist jedoch bei solchen „verkappten Bürgschaften“ meistens nicht der Fall. Es liegt kein echtes Darlehen vor.

Wenn Ihr Ehemann einen Kredit aufgenommen hat, um seine Lieferanten zu bezahlen, die Pachtschulden seiner Gaststätte zu begleichen oder um einen neuen Wagenheber für seine KFZ-Werkstatt anzuschaffen, haben Sie mit diesen Ausgaben nichts zu tun. Über die Verwendung dieser Gelder konnten Sie nie selbständig bestimmen, da kann in dem Darlehensvertrag stehen was will.

Sicher, die Bank beruft sich darauf, dass die Anschaffungen auch Ihnen zugute gekommen sind, schließlich leben Sie mit dem Hauptschuldner in einer Lebensgemeinschaft. Aber auch dieses Argument interessiert die Richter nicht. Bloß mittelbare Vorteile reichen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht aus, um Ihr eigenes persönliches und wirtschaftliches Interesse zu begründen.

Sie können sich also auch dann von der Kreditverpflichtung lösen, wenn Sie im Darlehensvertrag als gleichwertiger Darlehensnehmer bezeichnet wurden. Denn es kommt alleine darauf an, was zwischen den Parteien tatsächlich gewollt war (BGH – XI ZR 114/03).

Krasse finanzielle Überforderung

Nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Ihre Verpflichtung sittenwidrig, wenn Sie dadurch finanziell krass überfordert sind.

Krass finanziell überfordert sind Sie dann, wenn Sie nicht in der Lage sind, die laufenden Zinsen der gesicherten Forderung aus dem pfändbaren Teil Ihres Einkommens und Vermögens zu begleichen (BGH NJW 2000, 1182).

Wie hoch Ihr pfändbares Einkommen ist, können Sie mithilfe unseres Pfändungsrechners herausfinden (LINK zum Pfändungsrechner).

Prognose erforderlich

Zur Ermittlung Ihrer Leistungsfähigkeit wird zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine Prognose angestellt. Einbezogen werden Ihre

  • Ausbildung
  • Fähigkeiten,
  • familiären Belastungen
  • u.ä.

Wenn Sie also im Zeitpunkt des Vertragsschlusses z.B. Rentnerin sind und von 1.000,00 EUR im Monat leben müssen, werden Sie kaum wieder in die Arbeitswelt zurückkehren und 50.000,00 EUR im Jahr verdienen. Sind Sie dann z.B. der Darlehensschuld Ihres Lebensgefährten in Höhe von 50.000,00 EUR beigetreten, weil diesem anderenfalls die Existenzgrundlage entzogen wird, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass Sie finanziell krass übefordert sind. In diesem Fall wird vermutet, dass die Bank Ihre emotionale Verbundenheit ausgenutzt hat.

Ganz anders sieht es aus, wenn Sie als vielversprechender 20-jähriger Medizinstudent sich für eine Schuld Ihrer Eltern in ähnlicher Höhe wie oben verbürgen. In diesem Fall darf der Darlehensgeber davon ausgehen, dass Sie das Studium abschließen und als Arzt hinreichend Geld verdienen werden, um im Sicherungsfall für die Schulden Ihrer Eltern aufzukommen.

Was versteht man unter Sittenwidrigkeit?

Noch vor etwa zwanzig Jahren ging der Bundesgerichtshof davon aus, dass solange jemand volljährig und bei Verstand ist, er für seine Handlungen die volle Verantwortung übernehmen muss. So verhalte es sich eben in einer Rechtsordnung in der Privatautonomie herrscht. Demnach könne sich jeder nach Belieben verschulden und zwar in jeder erdenklichen Höhe.

1993 änderte sich das. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht über den Fall einer 21-jährigen Frau zu entscheiden, die trotz Ihres geringen Einkommens für die Schuld Ihres Vaters in Höhe von 100.000,00 DM die Bürgschaft übernahm. Die kreditgebende Bank nahm die Frau in Anspruch, diese wehrte sich, verlor in allen Instanzen und reichte letztendlich Verfassungsbeschwerde ein. Und sie hatte Erfolg. In Karlsruhe wurde eine jahrzehntealte Rechtsprechung gekippt.

Damals entschieden die Verfassungsrichter, dass es im Vertragsrecht Situationen gibt, bei denen die Privatautonomie einer Korrektur bedarf (BVerfGE 89, 214, 232).

Der Bürgschaftsvertrag der jungen Frau ist ein Paradebeispiel für ein solches Korrekturerfordernis. Zwischen ihr, der geschäftlich unerfahrenen Verbraucherin und der wirtschaftlich versierten und mächtigen Bank, herrschte ein derart grobes strukturelles Missverhältnis, dass die Bank im Wesentlichen die Vertragsbedingungen diktieren konnte.

Es sei nicht hinnehmbar, entschieden die Verfassungsrichter, dass sich ein Mensch allein aufgrund emotionaler Verbundenheit eine Verbindlichkeit aufhalst, unter deren Last er sein gesamtes Leben zu leiden hat. Eine Bank, die diese emotionale Verbundenheit ausnutzt, handelt moralisch verwerflich oder, um mit den Worten der Richter zu sprechen, „in sittlich anstößiger Weise.

Solche Verträge dürfen keinen Bestand haben.

Die junge Frau, die einen langen Weg bis zum Bundesverfassungsgericht gegangen ist, hatte schließlich gewonnen und wurde von der Zahlungspflicht frei.