Verträge sind häufig sittenwidrig

Wenn auch Sie sich in einer ähnlichen Notsituation befinden, gibt es für Sie möglicherweise einen Ausweg. Viele solcher Vereinbarungen, z.B. Bürgschaften oder Schuldbeitritte, aber auch Darlehensverträge sind nämlich

sittenwidrig und damit nichtig.

Das bedeutet – die Bank kann Sie daraus nicht in Anspruch nehmen. Inkasso, Vollstreckung, Schufa, sehr wahrscheinlich die Insolvenz bleiben Ihnen erspart. Unter Umständen können Sie sogar bereits gezahlte Raten zurückfordern.

Zehntausende sind betroffen

Das ist ein Fall, wie ihm unsere Kanzlei beinahe täglich begegnet. Wenn ein Darlehensnehmer seine Bank-Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann, aus welchen Gründen auch immer, dann wendet sich die Bank an die Ehefrau, den Lebenspartner oder an einen nahen Angehörigen, der zu seiner Zeit aus emotionaler Verbundenheit eine Verpflichtung übernommen hat, der er nun nicht nachkommen kann und der er auch niemals nachkommen konnte. Noch bitterer ist es für den Betroffenen, wenn die Ehe oder die Lebensgemeinschaft bereits aufgelöst wurde und man plötzlich für die Schulden des Ex-Mannes aufkommen soll.
Doch die Bank besteht auf Zahlung. Als Verbraucher mit einem Kreditinstitut zu verhandeln ist nahezu zwecklos. Alle Bitten und Beteuerungen, man wollte nur einem nahen Menschen helfen, man selbst habe von dem Geld keinen Cent gesehen, prallen an der Bank ab wie an einer Wand. Die Bank beruft sich auf den Vertrag und droht mit Inkasso, Vollstreckung, Schufa und allen anderen erdenklichen Übeln.

Fallbeispiel: Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft

Herr Lehmann möchte ein Restaurant eröffnen, das ist sein lang ersehnter Traum. Er findet die passende Lokalität, 40 Sitzplätze, Rheinblick, rot-weiß gestreifte Markise. Der frühere Wirt ist alt geworden, er sucht einen Nachfolger.
Seinen Gästen will Herr Lehmann französiche Küche anbieten mit ausgewählten Weinen. Herr Lehmann kennt sich gut aus, er besuchte einen Sommelier-Kurs und pflegt engen Kontakt zu einem Winzer aus dem Elsass.
Was Herr Lehmann fehlt, ist das Kapital – wir sprechen von einer beinahe sechsstelligen Summe. So viel geben die Ersparnisse leider nicht her, an einer Bank führt kein Weg vorbei. Die hohen Zinsen müssen in Kauf genommen werden, das ist Herr Lehmann sein Traum wert.
Bei der Bank hält man Herr Lehmanns Konzept für vielversprechend, die Risiken für überschaubar. Doch die Summe ist nicht gering, die Bank verlangt Sicherheiten.
Nur hat Herr Lehmann nicht viel. Keine Immobilie, die man verpfänden könnte, keine finanzkräftigen Freunde, die bereit wären, sich für die Rückzahlung zu verbürgen. Allerdings hat Herr Lehmann eine langjährige Lebensgefährtin, Frau Becker. Und Frau Becker glaubt an Herr Lehmann und seine Idee. Eigentlich widersrebt ihr dieser Gedanke, aber bevor die ganze Sache platzt, wäre sie bereit, gemeinsam mit Herr Lehmann den Darlehensvertrag zu unterzeichnen. Zwar arbeitet Frau Becker nur Teilzeit in einem Reisebüro für 950,00 Euro brutto im Monat, bei der Bank ist man jedoch der Auffassung, sich auf diese Weise hinreichend abzusichern. Der Darlehensvertrag wird geschlossen.
Leider läuft es bei Herr Lehmann nicht gut. Die Gründe für das Scheitern lassen sich nicht genau ermitteln. Fakt ist, Herr Lehmann kann das Darlehen nicht mehr bedienen, die Schulden steigen ihm über den Kopf, Herr Lehmann meldet Insolvenz an.
Die Bank wendet sich an Frau Becker und fordert sie zur Zahlung auf, die monatliche Rate beträgt 750 Euro. Was soll Frau Becker jetzt tun?

Privatinsolvenz / Wohneigentum

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine 3,5 Eigentumswohnung (Wert ca. 105000 Euro). Restschuld derzeit ca. 77000 Euro. Kann ich die Wohnung bei einer Privatinsolvenz behalten und muss ich diese verkaufen?

Beantragung privatinsolvenz

Ich habe seit Jahren schulden und min 6 bankpfändungen .
Arbeitslos Mutter eines 10 jährigen. Alg 2 bekommen wir nicht da mein Freund ( Ca 1200€ netto ) zu viel verdient …

Ich benötige dringend kostenfrei Hilfe!
können sie helfen ?
Mfg

Privatinsolvenz

Hallo ich habe eine frage ich und mein noch Mann nächsten monat geschieden haben sachen bestellt und mit der EC karte eingekauft damals da war ich 19 wurde ich verurteilt deswegen wegen betrug musste Arbeitsstunden machen und sachen hatten wir von 2007 bis 2012 bestellt ich weiß das das nicht in ordnung war aber ich möchte gerne in privat insolvenz gehen um mein Leben habe jetzt eine Tochter von 2 und einen neuen lebensgefärten wieder in ordnung zu bringen würde das überhaupt gehen sind bestimmt 80.000 euro oder so würde mich über eine antwort freuen
bekomme nur Kindergeld 184 euro und bis Januar 150 euro Betreuungsgeld

Regelinsolvenz

Guten Abend,
ich hoffe Sie können mit vielleicht weiterhelfen. Im Jahr 2012 wurde meine Regelinsolvenz eröffnet. Durch meine Schulden, wie zum Beispiel, Krankenhaus, Krankenkasse etc. wurde aus meinem Konto ein Pfändungsschutzkonto. Ich würde gerne wieder ein normales Konto haben, wenn es die Möglichkeit gibt das P-Konto zu entfernen, können Gläubiger dann auf mein Konto zugreifen? Und wann ist man wieder Schuldenfrei? Ich habe viele Fragen, aber wenn ich bei meiner Insolvenzberaterin anrufe, werde ich immer von A nach B weitergeleitet. (Per Telefon), gibt es jemanden, vielleicht auch Sie, an denen ich mich persönlich werden kann?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen und hoffe bald von ihn zu hören.

Mit freundlichen Grüßen
Nicole Martens

Erwerbstätigkeit und nebenberufliche Selbständigkeit – Wohlverhaltensphase

Sehr geehrte Damen und Herren,

derzeit über ich eine Teilzeitbeschäftigung aus, Pfändungsbeträge sind bisher nur einmal angefallen. Zeitgleich arbeite ich sporadisch als Dozentin und in einer eigenen, leider defizitären, Beratungspraxis.
Sind die Einkünfte aus der Dozententätigkeit ebenfalls an den Treuhänder abzuführen?
Seit 14.02. befinde ich mich in der Wohlverhaltensphase, welche am 24.06.2016 endet.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Nach EV PI tätigen?

Guten Tag,
ich habe vor kurzem eine EV abgeschlossen nachdem ich netten Besuch vom Gerichtsvollzieher hatte. Kurz darauf folgte eine Pfändung. Da ich ALG2 beziehe ist dieser Betrag also nicht Pfändbar. So habe ich also mein Giorokonto in ein Pfändungsschutz Konto umgewandelt. Nun stellt sich mir die Frage ob es ratsam wäre eine PI zu beantragen um evtl. weitere Forderungen vorzubeugen (hierbei muss ich sagen das ich derzeit keinen Überblick über meine Gläubiger habe) oder auf mögliche andere Alternativen (sofern es da welche gibt) ausschwenken soll?

Privatinsolvenz

Hallo,
Ob ich eine Chance hätte, die Privatinsolvenz durch einen außergerichtlichen Vergleich zu vermeiden. Ich habe Schulen in Höhe von ca 69.000,- €
Habe bisher noch keine Mahnungen und sonstiges erhalten. Gehalt: 1825€ , verheiratet , 2 Kinder (12 und 6 Jahre alt).

Danke ihnen schonmal im Voraus.