Restschuldbefreiung nach 3 Jahren / Kosten des Insolvenzverwalters
Der Insolvenzverwalter erhält u.a. eine Vergütung von 40% der Insolvenzmasse (bei Masse bis 25.000 Euro). Der Treuhänder (wenngleich diieselbe Person) wird während der Wohlverhaltensperiode in der Regel mit 5% (mind. 119€ / Jahr) der in der Wohlverhaltensperiode vereinnahmten Beträge vergütet.
Meine Frage:
Beinhaltet die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters zum Ende des Insolvenzverfahrens (in meinem Fall etwa 1 Jahr nach Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens) bereits die gesamte Vergütung des Insolvenzverwalters – oder wird dessen ‘endgültige’ Vergütung erst am Ende der Wolhverhaltensperiode festgesetzt und die bereits der Masse entnommene Vergütung (Schlussrechnung am Ende des Insolvenzverfahrens) zum Abzug gebracht?
Mit anderen Worten: Gibt es zweimal eine Schlussrechnung des Insolvenzverwalters oder ist mit 40% der Insolvenzmasse nur die Masse gemeint, die bis zum Ende des Insolvenzverfahrens festgestellt wurde, also ohne die in der Wohlverhaltensperiode vereinnahmten Beträge (welche m.E. ja auch zur Insolvenzmasse zählen)?



