Konsequenz bei Streit mit Mitgesellschaftern bei UG

Guten Tag,

wir wollen eine UG gründen. Wir sind 2 Leute, Tischler und Handwerker, jeder wird seinen Bereich haben und wir mieten uns eine Werkstatt und bezahlen einen Helfer.

Wir sie beschreiben wollen wir einen individuellen Gesellschaftsvertrag haben. Was passiert aber dann, wenn wir uns streiten und nicht mehr miteinander können? Wer kriegt die Einrichtung oder das Geld auf dem Konto und wer muß aufhören danach Herr Kraus?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen

Wolfgang Martin

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Martin,

    Gesellschaftsverträge von UG / GmbH sollten eine Einziehungs- und Entschädigungsklausel enthalten. Gleichzeitig sollte geregelt sein, dass die UG / GmbH bei Kündigung weiterhin bestehen bleibt.

    Im Fall eines Streits besteht dann die Möglichkeit, den für den Streit verantwortlichen Partner zu kündigen. Er scheidet aus der Gesellschaft aus (Einziehung) und erhält eine Abfindung (Entschädigung). Der andere Partner führt die Gesellschaft fort.

    Trifft man keine explizite Regelung, würde die UG bzw. GmbH aufgelöst werden. Ihr Vermögen würde unter den Gesellschaftern verteilt werden. Diese Konsequenz gilt es meiner Meinung nach zu verhindern – insbesondere weil man dadurch unkooperativem und erpresserischem Verhalten Tür und Tor öffnet. Deshalb empfehle ich bei Mehrpersonengesellschaften auch keine Gründung nach Musterprotokoll.

    Mit freundlichen Grüßen und schöne Feiertage Ihnen!

    RA Andre Kaus

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