Minijob

Hallo,

ich bin seit August 18 insolvent. Ich bin in Rente und möchte wissen wenn ich einen Minijob annehme, ob mir das Geld gepfändet wird.

Betriebsfahrzeuge und Regelinsolvenz.

Ich führe ein Geschäft mit Möbelverkauf und weil es nicht mehr gut läuft, arbeite ich auch als Kurier (Subunternehmer). Ich habe zwei Transporter (beide finanziert) und meine Frau fährt mit zweitem auch als Kurier auf Basis (bei mir beschäftigt). Darf ich die beiden beim Regelinsolvenz behalten und die Raten weiter zahlen ? Ohne Transporter kann ich mein Geschäfts überhaupt nicht weiter führen. Wenn Ja, sind die Reparaturkosten, Versicherungen usw. von meinen Einkommen abgezogen ?

Erbfall während Wohlverhaltensphase

Hallo,

ich bin Erbe in einer Erbengemeinschaft und befinde mich noch ca. 1 Jahr in der Wohlverhaltensphase. Da sich ein Mitglied der Erbengemeinschaft gegen die Herausgabe des Erbschaftsgegenstands wehrt, bzw. überhaupt nicht reagiert, kann bis zur Auseinandersetzung der Erbschaft noch einige Zeit dauern.

Was passiert, wenn die Monetarisierung vor der Restschuldbefreiung nicht möglich ist?

Mit freundlichen Grüßen

Selbstständig im Nebenerwerb während Privatinsolvenz und Elternzeit

Guten Abend,

ich befinde mich derzeit in der Wohlverhaltensphase meiner Privatinsolvenz und kann wahrscheinlich auf 5 Jahre verkürzen. Ich wäre dann 09/2020 mit meinem Insolvenzverfahren fertig.
Nun befinde ich mich derzeit noch in Elternzeit und habe daher momentan kein Einkommen außer Kindergeld und Familiengeld. Ich habe erst ab Oktober einen Krippenplatz für meinen jüngsten Sohn und fange im November wieder bei meinem Arbeitgeber an. Ich bin also Angestellte, nur in Elternzeit.

Nun habe ich ein Kleingewerbe angemeldet für Eltern Kind Beratungen um mir etwas dazuzuverdienen. Ich habe mich dafür auch fortbilden lassen.
Mein Insolvenzverwalter hat mich nun darüber aufgeklärt, dass ich ein fiktives Nettoeinkommen berechnen soll.
Ich werde in diesem Nebenerwerb maximal 16 – 20 Stunden im Monat beratend tätig sein, da ich noch keine geregelte Kinderbetreuung habe.
Ich habe ab Oktober einen Krippenplatz für meinen Sohn und beginne dann nach der Eingewöhnung Teilzeit bei meinem Arbeitgeber (20Std./Woche). Dem Nebenerwerb würde ich dann auch weiterhin nachgehen, da es sich hier für mich mehr um eine Herzensangelegenheit handelt.

Jetzt habe ich etwas Verständnisprobleme wie ich das fiktive Einkommen berechnen soll.

Berechne ich jetzt das Nettoeinkommen, dass ich erzielen würde wenn ich mich für diesen Stundenaufwand (max. 20Std./Monat) in meinem Ausbildungsberuf anstellen lassen würde? (Ich bin Systemadministratorin). Ich bin aber derzeit ja bereits angestellt, lediglich noch in Elternzeit. Könnte ich theoretisch mein Einkommen laut Arbeitsvertrag (2600€ Brutto/40Std. Woche) entsprechend reduziert auf die Stunden als Berechnungsgrundlage nehmen? Schließlich ist das auch genau das was ich verdienen würde, wenn ich jetzt sofort wieder einsteigen würde in meinem Job..

Oder wird das fiktive Nettoeinkommen daraus berechnet was eine angestellte Trageberaterin verdienen würde? Jedoch gibt es keine angestellten Trageberaterinnen.

Das Einkommen durch die Beratungen beträgt maximal 200€ im Monat und wird deshalb nur als Kleinunternehmen geführt.

Und wenn ich im November dann wieder halbtags in meinem Job anfange, habe ich dann mein generelles Nettogehalt und muss dann nochmal zusätzlich das fiktice Nettogehalt dazuzählen?

Ist das Risiko zu hoch etwas falsch zu machen, sodass mein Insolvenzverfahren gefährdet ist? Ich würde so gerne den Beratungen nachgehen und uns natürlich auch gerne etwas hinzuverdienen.

Ich bedanke mich schon einmal im Voraus und hoffe, dass ich es verständlich geschildert habe.

Jobwechsel- Pfändung

Hallo ,
ich habe im April 2016 Insolvenz. beantragt und durch meine Krankheit, konnte ich nur einen Teilzeit Job an nehmen und verdiente 780€ netto

Ich lebe mit. meiner 19 jährige Tochter alleine und sie befindet. sich im 2. Lehrjahr mit einem Lohn von 670€ netto + 192€ Kindergeld.

Jetzt habe ich einen zusätzlichen Job und verdiene. 703€ ( netto ) + 450€ Aushilfsjob zum 1. July 19

Heute bekam ich von meinem Betreuer / Amtsgericht , das ein Antrag gemäß Paragraf 850 e ZPO gestellt werden muss, da ich zu viel verdiene !
Meine Tochter lebt noch bei mir, darf ich nicht 1530€ verdienen ?

Wieviel. wird mir gepfändet ?
Was muss ich tun, wenn es unberechtigt ist ?

Herzlichen Dank , für Ihre Mithilfe / Unterstützung !!

Anhebung Pfändungsfreigrenze

Sehr geehrte Damen und Herren
Ich möchte sie fragen ob es möglich ist, meine Pfändungsfreigrenze anzuheben. Ich bin seit Februar 2018 in der Privatinsolvenz, und seit September 2018 in der Wohlverhaltensphase .Ich hatte nun bis zum Juni noch ein Unterhaltspflichtige Person ( Tochter ) aufgeführt. Nun hat meine Tochter ihre Ausbildung abgeschlossen, und fällt dadurch als Unterhaltspflichtige Person weg. Das bedeutet für mich zusätzlich circa 400 € mehr Pfänbaren Betrag an den Treuhänder, so das ich nun monatlich je nach Einkünfte zwischen 750, und 800 Euro an den Treuhänder abführen muss. Es war vorher schon sehr knapp mit der erhaltenen Auszahlung meines Arbeitgebers. Die Freigrenze beträgt nun 1180 Euro. Davon muss ich meinen Unterhalt wie Miete, Nebenkosten, Versicherung ,und Lebenkosten bestreiten. Ich habe einen Arbeitsweg von täglich 70 Kilometer den ich in 5, und manchmal in 6 Tagen der Woche fahren muss. Im Monat fallen da circa 200 Euro an Fahrtkosten an. Bei einer Unterhaltspflichtigen Person für die ich auch noch Kindergeld erhielt war das zu bewältigen. Aber jetzt wird’s eng mit den Verbleibenden Betrag. Kann ich meine Freigrenze anheben lassen ??
Mit freundlichen Grüßen

kiriwi-oskar@web.de

Hallo.
Folgendes Problem:
Ich habe seit April eine Pfändung auf meinem P- Konto.
Ich bekomme mein Gehalt allerdings immer zum Ende des Monats, weil es am 1. drauf wg irgendwelcher Regeln drauf sein muß.
Wenn ich Ende des Monats dann meinen Freibetrag sehr, ist das nicht alles, sondern nur ca. 900€.
Am 1. ist dann alles verfügbar. Verstehe ich nicht, aber gut.
So war es bis jetzt. Habe heute wieder mein Gehalt bekommen, es sind diesmal aber nur 600€ verfügbar, immerhin 300€ weniger und ich habe Angst, daß das am 1. auch so ist. Oder verstehe ich nur die Rechnung der Bank nicht?
Weiß jemand, wieso das so ist oder ist da was schief gelaufen?

Restschuldbefreiung erteilt – Kosten weiterhin gestundet

Ich habe heute die Restschuldbefreiung erhalten. Die Kosten werden weiter gestundet, da ich nur eine minimale Rente habe( 313,–€ BG-Verletztenrente plus Altersrente 359,–€). Im Schreiben steht wesentliche Veränderungen sind dem Gericht mitzuteilen. Meine Frage : Was sind w e s e n t l i c h e Veränderungen (die jährliche Rentenerhöhung um ca. 15,–€) und für welchen Zeitraum muß ich das mitteilen (unaufgefordert ?).
Vielen Dank im voraus
Gabriele

Individueller Vergleich, wo finde ich passende Musterschreiben zum Anpassen?

Guten Tag,
ich bin maßlos verschuldet.
Meine Schulden liegen im hohen 5-stelligen Bereich sodass wenig bis gar keine Aussicht besteht, Diese je zurückzuzahlen.
Insofern wäre, so auch mein Schuldenberater, für mich nur die Insolvenz sinnvoll.
Nun dauert eine Insolvenz ja bekanntlich bis zu 6 Jahre (die Verfahrenskosten könnte ich durch Ratenzahlung vielleicht noch stemmen sodass es 5 Jahre wären).

Dies ist eine sehr lange zeit, die man dann unter totaler Überwachung steht in jeglicher Hinsicht.
Deshalb würde ich an sich gerne den Gläubigern einen vergleich schmackhaft machen.
Tatsache ist dass ich Hartz 4 beziehe und keinerlei Ausbildung habe.
Von daher habe ich, zumindest ohne große Anstrengungen zu unternehmen, nur recht geringe Chancen, einen Job zu erlangen, der mehr als der Pfändungsfreibetrag abwirft, geschweige denn diesen Job über 6 Jahre lang zu halten ohne dass was schief läuft.

Insofern sähe ich da wenig Chancen, dass was für den Gläubiger abfällt.

Jedenfalls würde ich gerne der Gläubigergemeinschaft eine Art Vergleich anbieten:
Zu Beginn gibt es einen (3stelligen, also geringen) Einmalbetrag.
Ebenso gibt es für die Dauer von bspw. 3 Jahren jeden Monat einen 2stelligen Betrag, also eine Art Ratenzahlung.
Ansonsten kriegen die Gläubiger in den 3 Jahren das, was über den Pfändungsfreibetrag hinausgeht.

sie kriegen also zu dem üblichen pfändbaren Einkommen vom pfändungsfreien Geld eine Ratenzahlung+Einmalzahlung on top angeboten. klar ist es nicht allzu viel was sie da angeboten bekommen (vll. 5% oder so) aber das wäre ihnen sicher. (nicht zu vergessen was an pfändbarem vielleicht reinkommt)

bei einer Insolvenz hingegen würden sie eventuell nix pfändbares bekommen, aus dem pfüändungfreien würde ich naheliegenderweise auch nix zahlen.
und bliebe was pfändbares übrig, ginge das primär für Verfahrenskosten drauf.
Sodass der Gläubiger am Ende bei +-0 rauskäme.

Bei meinem Vorschlag bekäme der Gläubiger direkt das Pfändbare (also nicht erst Verfahrenskosten bezahlen oder so) und bekäme den Einmalbetrag sowie Ratenzahlung.
klar ist es nicht die Welt, aber in einer Insolvenz käme der Gläubiger womöglich noch schöechter davon.
gegenforderungen in dem Sinne wäre halt eben die Laufzeit des Ganzen von 3 Jahren und natärlich Einstellen sämtlicher Vollstreckungsdingen und Co.

Also im Endeffekt die gleichen bedingungen wie in der Insolvenz aber verkürzt auf 3 Jahre, es kostet dafür keine verfahrenskosten und es gibt (etwas) geld aus dem Unpfändbaren dazu.

Kein idealer Deal aber ich würde es gerne der Gegenseite anbieten.

Ohne jetzt an Erpressung zu denken, würde ich der Gegenseite auch gerne diskret zukommen lassen dass ich auch kein Problem damit hätte, noch zu warten bis die 3 Jahres Insolvenz umgesetzt ist und eben dann 3 Jahre Insolvenz zu machen.
Bis dahin hat dann der Gläubiger sicherlich erfolgslos noch Kosten vorgestreckt (eidesstattliche, regelmässiger Gerichtsvollzieher, etc.) und bleibt dann nahc 3 JHahren doch auf Allem sitzen.

Diese perspektive als Alternative zu meinem Vorschlag möchte ich ihm auch verdeutlichen.

Jedenfalls würde ich gerne einen solchen Vergleichsvorschlag verfassen.

Gibt es irgendwo im Internet Muster für sowas, ideal wäre ein Muster, wie auch ein typischer gerichtlicher Vergleich aussieht.

So ein Muster hätte ich gerne und würde es auf meine speziellen Bedingungen
anpassen.
Wo findet man sowas?

Insolvenz UG

Ich möchte für die UG einen Antrag auf Insolvenz stellen. Habe noch eine freiberufliche, andere Tätigkeit als Einzelunternehmer. Bleibt diese unberührt, auch das Konto?
Danke für Ihre Antwort im Voraus.