Pfändungsgrenzen
Guten Tag, welche persönlichen Mehrbelastungen sind bei der Ermittlung des nicht pfändbaren Einkommens zu berücksichtigen?
Meine persönlichen Mehrbelastungen sind:
2 unterhaltspflichtigen Personen, Frau und ein behindertes volljähriges Kind,
doppelte Haushaltsführung wegen eines auswärtigen Arbeitsplatzes
Sind diese Mehrbelastungen bei der Ermittlung des pfändbaren Einkommens anzurechnen?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Lodder



