Spanien – Privatinsolvenz mit restschuldbefreiung

Ist es möglich, in Spanien eine Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung durchzuführen , auch wenn man ein solches schon in Deutschland durchlaufen hat (Restschuldbefreiung 2015 erlangt, es sind aber während der damaligen Insolvenz Schulden beim Finanzamt und bei der Krankenkasse entstanden, die immer noch bestehen ) . Gibt es eine Sperrfrist in Spanien für die erneute Beantragung einer privainsolvenz mit Restschuldbefreiung? In Deutschland ist diese ja 10 Jahre.

Privatinsolvenz

ich bin in der Privatinsolvenz drin ..meine frage muss ich die Gläubiger weiter hin bez. ich lese immer wieder das ich es nicht muss ….gibt es dafür ein Gesetzt oder Paragraphen.. was ich den Gläubigern schicken kann …mfg

P-Konto und Pfändungsfreibetrag

Guten Tag,
ich erhalte 2 Erwerbsunfähigkeitsrenten. Laut Pfändungsrechner habe ich ein unpfändbares Einkomen von ca. 1500,00 EUR. Mein P-Konto ist gepfändet. Wie kann ich erreichen, dass mir monatlich der Betrag von 1500 EUR zur Verfügung steht und nicht nur der Freibetrag des P-Kontos?

Herzlichen Dank im voraus.
Schnecke

Forderung des FA aus Einkommensteuer

Guten Abend, ich befinde mich seit Februar 2016 in der Privatinsolvenz. Mein mir zugeteilter Insolvezverwalter hat eine Einkommensteuererklärung für 2017 erstellen lassen. In die Privatinsolvenz sind mehrere Häuser geflossen. Diese versucht der Insolvenzverwalter zu verkaufen. Bis dahin laufen die Miethäuser weiter unter seiner Verwaltung. Alle Einnahmen (Verkauf, Vermietung, etc.) gehen natürlich zu dem Insolvenzverwalter. Ich selber habe in 2017 nur normal gearbeitet. Jetzt habe ich vom Finanzamt für 2017 einen Bescheid bekommen, in dem ich 3.000,- € zahlen soll (Insolvenzverwalter nochmal 6.000,- €). Die Forderung bezieht sich aus Einnahmen aus Verkauf und Vermietungen der Häuser.

Meine Frage ist, warum muss ich ein Drittel (3.000,- €) der Forderung zahlen? Muss der Insolvenzverwalter nicht das komplett zahlen? Er führt diese doch weiter und ich habe keinen Einfluss was er macht.

Vieleicht können Sie mir das erklären. Vielen Dank im Voraus.

Vorzeitige Restschuldbefreiung

Hallo, ich befinde mich nun seit 2014 in der Privatinsolvenz, meine Restschuldbefreiung ist für den 15.07.2020 angesetzt. Ich bin jetzt im 5 Jahr und frage mich ob ich den Antrag auf Vorzeitige restschuldbefreiung stellen kann?
Meine Hauptforderung sind 26.313€ Ich habe bis jetzt 21.203€ abgezahlt weiß aber nicht ob mein Treuhänder die Verfahrenskosten damit beglichen hat. Ich hatte damals die Stundung der Verfahrenskosten beantragt. Geht die Verkürzung dann überhaupt?
Vielen Dank liebe Grüße

Prvatinsolvenz, pfändbare Beträge

Ich bin in der Privatinsolvenz seit Oktober 2017.
Nach Langzeitarbeitslosigkeit arbeite ich seit dem 13.06.2018 bei einem Personaldienstleister.
Zur Eingliederung erhielt ich von der ARGE einen Zuschuss von 400,- € monatl. nach dem
“Hamburger Modell” SGB II. (bis zum 12.06.19)
Ist dieser Zuschuss als Arbeitseinkommen anzusehen und somit Teil des pfändbaren
Einkommens?

Pfändungsgrenzen

Guten Tag, welche persönlichen Mehrbelastungen sind bei der Ermittlung des nicht pfändbaren Einkommens zu berücksichtigen?

Meine persönlichen Mehrbelastungen sind:

2 unterhaltspflichtigen Personen, Frau und ein behindertes volljähriges Kind,

doppelte Haushaltsführung wegen eines auswärtigen Arbeitsplatzes

Sind diese Mehrbelastungen bei der Ermittlung des pfändbaren Einkommens anzurechnen?

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Lodder

Abrechnungsguthaben vom Vermieter / Stromanbieter

Hallo,
bekommt der Treuhänder in der Wohlverhaltensphase Abrechnungsguthaben vom
Vermieter, Stromanbieter?
Freundliche Grüße

Außergerichtlicher Schuldenvergleich

Sehr geehrte Damen und Herren,

falls ich mich dazu entschließen sollte, Ihnen ein Mandat zum Abschluss eines außergerichtlichen Schuldenvergleichs zu erteilen, würde ich gerne wissen, welche Kosten für mich entstehen?

Für eine zeitnahe Antwort bin ich Ihnen sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Florschütz

Privatinsolvenz

Ich bin momentan in der Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz und habe nun ein Schreiben von UGV Inkasso bekommen. Darin wird mir mit Kontopfändung gedroht falls ich die geforderte Summe nicht innerhalb einer Woche bezahle. Die Forderung stammt von einem Mahnbescheid aus 2012. ich kann die geforderte Summe nicht aufbringen und verstehe auch nicht das diese Forderung nicht in die Privatinsolvenz eingeflossen ist. Wie soll ich mich verhalten?