3 Jahres Insolvenz

Guten Tag,

ich hätte mal eine Frage zur 3 Jährigen Privatinsolvenz.
Mein Insolvenzverfahren wurde am 23.07.2014 eröffnet und die Dreijahresfrist am 23.07.2017 somit verstrichen. Sämtliche bisher angefallenen Verfahrenskosten wurden aus der der Masse beglichen und es wurden bereits mehr als 35% befriedigt. Was durch den Insolvenzverwalter schriftlich im Vorfeld bestätigt wurde. Ich habe nun am 24.07.2017 meinen Antrag persönlich beim Amtsgericht abgegeben der nun in Bearbeitung ist. Es wurde aber nun weiter mein Lohn gefändet (28.07.2017). Oder bekomm ich durch den gestellten Antrag (24.07.2017) die gepfändeten Beträge wieder die nach Ablauf des Antrages einbehalten wurden?

Mit freundlichen Grüßen

M. Klatt

Sehr geehrte Damen und Herren,

letzte Pfändbare Betrag überwiesen 28.07.17
Ende der Wohlverhaltensphase 4.8.2017
ich wollte wissen,wie ist die Regelung für restliche 4 tagen ?
danke

Ablauf des Schuldenvergleichs

In diesem Video möchte ich den typischen Ablauf eines außergerichtlichen Vergleichs aufzeigen. Ein außergerichtlicher Vergleich ist neben der Insolvenz eine weitere Möglichkeit schuldenfrei zu werden. Die Vorteile eines Vergleichs gegenüber einem Insolvenzverfahren sind:

  1. Es muss kein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden und
  2. Sie können Sie schneller schuldenfrei werden.

Um einen Schuldenvergleich durchführen gehen wir wie folgt für Sie vor:

Wir ermitteln Ihre Schulden — hierzu wenden wir uns an Ihre Gläubiger, um eine aktuelle Forderungsaufstellung zu erhalten. Sollten Sie Ihre Gläubiger nicht kennen suchen wir zunächst nach diesen. Wir erfassen Ihre Vermögensituation, d.h. wir gehen alle ihre Vermögenswerte durch und überlegen, was davon pfändbar ist. Danach rechnen wir aus, was Ihre Gläubiger in der Insolvenz von Ihnen erhalten würden.

Das wäre zum Beispiel Ihr pfändbareres Einkommen und die pfändbaren Vermögenswerte. Danach erstellen in Absprache mit Ihnen ein Angebot an Ihre Gläubiger, welches die Gläubiger wirtschaftlich besser stellt als in einer möglichen Insolvenz. Aber gleichzeitig auch für Sie tragbar ist. Das Angebot kann eine Einmalzahlung oder monatliche Ratenzahlung sein. Im nächsten Schritt wenden wir uns an Ihre Gläubiger und unterbreiten Ihnen dieses Angebot. Hierbei zeigen wir den Gläubigern, dass es für diese sinnvoll ist unser Angebot anzunehmen.

Wir machen diesen deutlich, dass diese in einer möglichen Insolvenz weniger bekommen würden, als bei unserem Angebot. Ganz oft würden die Gläubiger von unserem Mandanten in der Insolvenz ganz wenig oder überhaupt nichts erhalten. Wenn die Gläubiger zustimmen, schließen wir den Vergleich rechtssicher ab. Sie zahlen den vereinbarten Betrag entweder als Einmalzahlung oder monatlich an Ihre Gläubiger und im Anschluss an die Auszahlung sind Sie schuldenfrei.

Ziele der Privatinsolvenz

Genossenschaftsanteile pfändbar?

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 12.03.2012 läuft mein Insolvenzverfahren. Ich habe gelesen, das Genossenschaftsanteile seit 2014 nicht mehr gepfändet werden dürfen. Trifft das auch für mich zu? Also auch rückwirkend?

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Winkler

Betrifft : nunmehr Restschuldbefreiung meines ehemaligen Arbeitgebers

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe da auch einige Fragen zu diesem Thema.
Ich habe von 2006- 2007 bei meinem ehemaligen Freund und Arbeitgeber gearbeitet.
In den letzten Monaten schuldete er mir einige Monatslöhne und fuhr meinen privaten PKW zu Schrott.
Die Polizei hat den Unfallhergang aufgenommen und die Versicherung hat mich ( als Versicherungsnehmer) hochgestuft .
Im Jahr 2008 strebte er mit Hilfe eines Rechtsanwaltes einen privaten Rückzahlungsplan an, um mir alles in monatlichen Raten zurückzuzahlen.
3 Monate später meldete ein Insolvenzverwalter mit ihm Privatinsolvenz an.
Mir wurde gesagt, dass man als Gläubiger ihn nun mehr nicht mehr bedrängen darf.
Die Lohnforderungen wurden in der Tabelle beim Insolvenzgericht angegeben und beachtet. Der geschrottete Pkw aber nicht! Er taucht in dieser Liste nicht auf.
Von meinem Lohn habe ich nichts gesehen.
Alle Gläubiger hätten laut Insolvenzverwalter nichts bekommen.
Was kann ich jetzt ( nach erfolgter Wohlverhaltensphase, und Restschuldbefreiung ( Mitte August 2013 ) noch tun?
Habe ich Chancen mit Hilfe eines Rechtsanwaltes Forderungen meinerseits (von damals ) ( geschrotteter PKW) , Höherstufung der Versicherung und Erwerb meines neuen PKW,s) doch noch zu bekommen?
Ich fühle mich so betrogen von dem Kerl. Er fährt mein Auto kaputt , läßt mich mit dem ganzen Kram alleine und fängt jetzt schuldenfrei ein neues Leben an?
Danke für Ihre Mühe
J. Pfüller

Lohnpfändung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Juni haben wir eine Gecahäftsanteil in Höhe von 537 Euro bekommen, da ich eine Lohnpfändung hat mir die Firma die beiden Steuern und Sozialabgaben (reguläre und die vom Geschäftsanteil) von meinem Bruttogehalt abgezogen, aber sie hat die gesamten 537 Euro des Geschäftsanteils an den Gläubiger geschickt, jetzt wäre meine Frage ob das so richtig ist?

Müsste die nicht alles vom gesamten Nettogehalt den pfändbaren Anteil berechnen?

Zur Veranschaulichung.

Bruttogehalt: 1466,47
Geschäftsan. 537,15
Summe: 2003,62
Gesetzliche Ab. regulär: 364,53
Abzüge Geschäftsant: 230,26
Summe netto: 1408,83
Abzüge 543, 28 Pfändung
Änder Abzüge: 37,52
Netto: 828 Euro

Ist das so richtig oder hat die Personalabteilung falsch gerechnet?

Liebe Grüße Rose

Bei 2 Banken Schulden können nicht mehr gezahlt werden

Hallo,
Ich habe bei der Sparkasse (aktuelle Hausbank) einem Kredit aktuell noch in Höhe von 10000€ und einer weiteren Kreditbank etwas weniger als 2000€ offen.
Seit Anfang des Jahres kann ich die Raten kaum noch bezahlen und leihe mir für diese das Geld von der Familie.
Jetzt kann auch diese mir nicht mehr helfen und ich die Raten nicht bezahlen.
Ich habe jetzt ein neues Konto eröffnet und stelle die Raten ab sofort ein.
Ich bin in Elternzeit und werde ab Februar nur noch ALG 1 bekommen,
Deswegen hatte ich schon bei meiner Bank nach einer ratenreduzierung gebeten.
Leider sagte man mir das dafür ein neuer Kredit gemacht werden muss und dafür sei ich nicht mehr kreditwürdig weil ich zu wenig Einkommen und zu viele Ausgaben habe.
Also hat man mir gesagt das wenn ich nicht zahle ich von der Rechtsabteilung zu hören kriege.
Da ich erneut schwanger bin und damit meine finanzielle Situation in den nächsten Jahren nicht besser wird möchte ich es irgendwie mit einem ausgerichtlichen weg schaffen schuldenfrei zu werden.
Ich kann mit Mühe und Not vielleicht 1500€ aufbringen für einen Vergleich habe ich da auch nur die geringste Chance, Wenn man den Gläubigen meine Situation und die Problematik begreiflich machen kann?
Und wie lange sollte ich die Raten aussetzen bis ich mir professionelle Hilfe suche?
Besten Dank im voraus

Finanzierungen über dritte z.b. Familienangehörige

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt.
Ich stehe kurz vor der Eröffnung der PI
wie verhält es sich wenn man eine Finanzierung über dritte z.b. Familienangehörige am Laufen hat. bei mir ist es so ich habe derzeit eine Finanzierung über meinen Bruder am laufen die monatlichen Raten werden aber von meinem Konto abgebucht.

und in einem weiteren Fall ist es so dass ein Bekannter die Finanzierung meines Fernsehers komplett übernommen hat und ich zahle ihm die Raten die von seinem Konto abgebucht werden per Dauerauftrag zurück
mit freundlichen Grüßen

Andreas Schröder

Insolvenz

Habe jetzt 5 jahre um kriege ich jetzt 10% von dem was ich eingezahlt habe zurück