Unehelicher Lebenspartner als unterhaltsberechtigte Person?

Hallo,

ich bin voll berufstätig und meine Partnerin ist frühberentet, arbeitet lediglich zusätzlich im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Als wir noch nicht zusammen wohnten, hat sie aufgrund der niedrigen Rente die Miete durch das Amt bezahlt bekommen. Als sie bei mir einzog, stellten wir einen Antrag auf einen Mietkostenzuschuss, der jedoch abgelehnt wurde, da ich zu viel verdienen würde und ich für sie aufkommen müsse, aufgrund eines eheähnlichen Verhältnisses. Meine Frage ist nun, ob meine Freundin eine unterhaltsberechtigte Person in dem Sinne darstellt, dass sie bei der Berechnung der Pfändungsgrenze Berücksichtigung findet.

Vielen Dank vorab für eine Rückmeldung!

Privates Darlehen im laufenden Insolvenzverfahren erhalten

Hallo,

Ich habe ein privates Darlehen über 600€ von einem Familienmitglied erhalten.
Ich bin noch nicht in der Wohlverhaltensphase sondern noch im laufenden Verfahren, in dem die Insolvenzmasse heran gezogen wird.

Die 600€ habe ich auf mein P-Konto eingezahlt. (Der pfändungsfreie Betrag wurde aber auf dem Konto nicht dadurch überschritten.)

Wird der Insolvenzverwalter die 600€ nun in die Insolvenzmasse einfließen lassen?
Ist es überhaupt erlaubt, in meiner Situation (Laufendes Verfahren) ein kleines, geringes (und übrigens zinsloses) Darlehen von einem Familienmitglied zu erhalten?

Die Rückzahlung erfolgt in 20€ Raten an das Familienmitglied. Also durchaus abzahlbar vom pfändungsfreien Betrag, den ich monatlich habe. Ist deswegen trotzdem die Restschuldbefreiung in Gefahr? Kann ein Gläubiger diese 20€ Rate als Grund heranziehen, mir die Befreiung zu untersagen?

Ist dieses kleine Darlehen überhaupt derart relevant, dass ich es dem Insolvenzverwalter melden muss? Immerhin ist kein pfändbare Betrag über der Pfändungsfreigrenze auf dem Konto entstanden. Das kleine Darlehen von meiner Familie ist auch durchaus abzahlbar. Hier würde keine Verzögerung oder gar Ausfall der Rate entstehen.

Wie verhält sich das jetzt?

unverfallbare Anwartschaft einer betrieblichen Altersvorsorge

Hallo liebes Team,
ich habe eine unverfallbare Anwartschaft einer betrieblichen Altersvorsorge bei einer Unterstützungskasse für Krankenhäuser.
Jetzt könnte ich mit Eintritt ins Rentenalter mir diese Anwartschaft auszahlen lassen.Dafür gibt mir die Unterstützungskasse 2 Möglichkeiten. 1.Möglichkeit Auszahlung als Kapital also sofort die gesamte Summe von 9700€ oder 2.Möglichkeit diese Summe abzüglich Steuern als monatliche Rentenauszahlung das wären so ca 20-30€ auf 14Jahre hin. Jetzt befinde ich mich in der Privatinsolvenzphase Wohlverhaltensphase, das Insolvenzverfahren ist abgeschlossen. Ich bekomme eine Rente von 791€ , jetzt meine Frage : Kann mir der Treuhänder, wenn ich mir die 9700€ von der betrieblichen Altersvorsorge als Kapital auszahlen lasse, mir etwas davon pfänden? bei einer monatlichen Auszahlung würde ja meine Rente von 791€ + 20-30€ Zusatzrente zusammengerechnet werden und ich wäre noch unter dem Pfändungsbetrag. Aber bei einer Kapitalauszahlung wie würde es da mit einer Pfändung aussehen?
Steuern muss ich ja bei beiden Auszahlungen zahlen.
Danke für ihre Auskunft