Grundsicherung und selbständige Tätigkeit
Wenn man Grundsicherung bezieht und noch “Luft” bis zur Pfändungsgrenze lt. §850 ZPO ist, die man mit einer selbständigen Tätigkeit auffüllen könnte, woran der Insolvenzverwalter Interesse hat, findet aber aus Sicht des Sozialamts eine Überzahlung statt, die spätestens im kommenden Jahr wieder zurückgeführt werden muss. Es ist aber verboten, während der Insolvenz/Wohlverhaltensperiode neue Schulden zu machen. Wie verhält man sich richtig, nur Grundsicherung, Gewerbe abmelden und mit 10 € / Tag leben oder doch neue Schulden machen?



