Allgemeine Frage
Hallo Herr RA,
meine Frage ist lt meinem Schuldnerberater belief sich meine Schuldsumme auf 60.000 EUR allerdings über die 100% EUR Summe weiss ich alleridngs nicht bescheid da meine VL Leistungen unter anderem unter Abzug gebacht werden müssen sowie Pfändungen die von den Schuldner vor der Insolvenz bereits getätigt wurden.
Daher meine Frage wie und vorallem wann bekomme ich über die Summe bescheid die bei der Berechnung für die 35 % Regel (bei Verkürzung auf 3 Jahren) von Relevanz ist? Zudem gibt es bereits erste Erfahrungen bei Personen die nach 3 Jahren rausgehen ? Da auch hier mein Schuldnerberater mir damals die Info gab das der Satz nicht klar definiert ist was der Insolvenzverwalter an “Honorar” nimmt.
Eine letzte Frage wäre mir dann noch gestattet wann sollte man den Antrag auf 3 jahre besten Falls stellen ? Da mein großer Bruder mir wenn Geld fehlen sollte am Ende des Tages dieses vorstreckt und ich ihm dann dieses zurückzahle… und ich dieses gerne auch entsprechend gerne im vorraus planen wollen würde…
Vielen Dank für Ihre Bemühungen Beste Grüße Thomas



