Milchkuh
Ich habe es langsam satt die Milchkuh von den Firmen zu sein. Sie habe mir 3.000 € schon gepfändet und sie wollen immer noch mehr, obwohl die Forderungen schon erledigt wären.Wäre da eine Privatinsolvenz zu machen eine Möglichkeit?
Ich habe es langsam satt die Milchkuh von den Firmen zu sein. Sie habe mir 3.000 € schon gepfändet und sie wollen immer noch mehr, obwohl die Forderungen schon erledigt wären.Wäre da eine Privatinsolvenz zu machen eine Möglichkeit?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe die 35% Quote in diesem Monat erreicht und einen Antrag zur Restschuldbefreiung beim Amtsgericht gestellt.
Muss ich im Monat März trotzdem weiterhin meinen Pfändungsbetrag an den Treuhänder abführen? Die 35% Quote ist ja erfüllt und dem zuständigen Gericht, als auch dem Treuhänder die Restschuldbefreiung angezeigt.
Daher müsste ja der Insolvenzmasse keine weiteren Mittel in Form der Gehaltspfändung einfließen.
Meine Tochter geht ab mitte März in Privatinsolvenz.sie hat jetzt eine Nachzahlung von Abeitsloseng.2 welche sich von2013-2015ergab nachgezahlt bekommen.einBescheid liegt noch nicht vordieser Betrag von 5700€ ist auf ein P-Konto gezahlt.gibt es einenPfändungsschutz.Lg.und Danke
Ich bin der geschäftsführender Gesellschafter der UG, die ich 2013 gegründet habe.
Jetzt muß ich für meine Schulden aus früherer Selbsständigkeit eine Vermögensauskunft abgeben.
Der Gerichtsvollzieher verlangt, daß ich auch Angaben über Vermögen, Bankverbindung, Umsatz der UG abgebeb muß.
Meine Frage: Muß ich das tun?
meine Frage an Sie wäre: warum werde ich weiterhin gepfändet obwohl ich meine 35 % bezahlt habe und ich Antrag auf Verkürzung (3Jahre) gestellt habe?
Ich habe nicht 35 % sodern schon 45 % bezahlt, wenn das so weiter geht bin ich mit meinen Schulden fertig und die teuere Insolvenz war überflüssig.
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
ich bin selbständiger Bauunternehmer und musste vor ca. fünf Jahren einen Regelinsolvenzantrag stelle, wegen Zahlungsunfähigkeit. Der Betrieb wurde weiter geführt. Jetzt befinde ich mich leider wieder in der Situation der Zahlungsunfähigkeit wegen Forderungsausfall und hohem Krankenstand bei den Mitarbeitern. Die Krankenkassen haben trotz Ratenzahlungsangebot, mich dazu gedrängt Eigenantrag zu stellen sonst würde von Seiten der Krankenkasse ( AOK ) ein Antrag gestellt.
Wie ist der Antrag jetzt zu stellen ? Können Sie mir dabei helfen ?
Mfg
Guten Tag.
2010 habe ich die Restschuldbefreiung das erste Mal erhalten. Danach habe ich mir nichts mehr zu schulden kommen lassen.
2015 hatte ich einen 450,-€ Job angenommen. Dafür mußte ich ein Auto kaufen und habe Kredite aufgenommen . Auch habe ich davon mehrere Rechnungen bezahlt . Bis Ende 2016 lief auch Alles einigermaßen gut,außer daß mein damaliger Arbeitgeber mir ständig neue Abrechnungen vorlegte . Dann hatte ich zuviel Rente bekommen, da mein Einkommen etwas höher war.
Plötzlich wurde mein Arbeitsverhältnis beendet, was vor Gericht geklärt wurde.
Nun stand ich plötzlich da, mußre zusätzlich Grundsicherung beantragen und konnte meine Raten seitdem nicht mehr bezahlen. Auf niedrigere Raten ließ man sich nicht ein.
Nun zu meiner Frage: kann ich jetzt erneut einen Insolvenzantrag stellen um Ruhe vor dem Gerichtsvollzieher zu haben und die Restschuldbefreiung dann in zwei Jahren beantragen ?
Ich hab gehört, daß zwischen den Restschuldbefreiungen 10 Jahre liegen müssen .
Mit freundlichen Grüßen
Donald Metzdorff
Meine Frau und ich hatten Mitte Dezember 2013 die IV beantragt – das Verfahren wurde aber wegen der Weihnachtsfeiertage erst Mitte Januar 2014 eröffnet. Dies bedeutet ja, dass unsere IV erst im Januar 2020 endet und wir aufgrund der Statuten der Schufa somit statt 3 Jahre insgesamt 4 Jahre (bis Ende 2023) noch dort negativ vermerkt sind. Ist diese “Benachteiligung” rechtlich haltbar, denn wir können ja nichts dafür, dass das Gericht erst Mitte Januar 2014 das Verfahren eröffnet hat? Und könnten wir unseren Treuhänder bitten, dass Verfahren schon Ende 2019 zu beenden, da wir den Antrag ja noch im “alten” Jahr gestellt hatten? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich wüsste gern, inwieweit mein Ehepartner von einer Insolvenz, welche ich vielleicht anstrebe, mit betroffen wäre. Wir haben eine gemeinsame Tochter. Zählt sie auch für mich als unterhaltspflichtige Person? Ich habe eine Teilzeitbeschäftigung, verdiene unter der Pfändungsfreigrenze und einen “Minijob”. Meine eigenen Schulden belaufen sich auf ca. 14.000 EUR. Ich danke für Ihre Mühe.
Bundesweite anwaltliche Vertretung bei Ihrer Entschuldung durch eine Regel- oder Privatinsolvenz

Das Recht der Europäischen Union gestattet es deutschen Staatsbürgern, auch in einem anderen Mitgliedsstaat der EU eine Insolvenz anzumelden und somit das Insolvenzrecht eines anderen Staates anzuwenden. Für Schuldner kann es interessant sein, in einem anderen Staat der EU die Insolvenz anzumelden, da einige Staaten eine kürzere Verfahrensdauer bis zur Restschuldbefreiung anbieten. Beispielsweise über die irische Insolvenz wurde zuletzt in den Medien viel berichtet. Doch diesem Vorteil der kurzen Dauer stehen einige erhebliche Nachteile gegenüber.
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Bei der deutschen Insolvenz tritt die Restschuldbefreiung nach drei, fünf oder spätestens sechs Jahren ein. Im Vergleich dazu haben die spanische Insolvenz oder die Insolvenz in Irland wie auch die Insolvenz in England oder die französische Insolvenz eine kürzere Dauer. Denn die Priorität liegt in anderen EU-Staaten etwas stärker darauf, dem Schuldner eine möglichst schnelle Rückkehr ins normale Wirtschaftsleben zu ermöglichen, statt eine möglichst hohe Rückzahlungsquote zu erreichen.
Der größte Nachteil, der dem gegenüber steht, ist die Pflicht, seinen Lebensmittelpunkt (auch COMI, Center of Main Interest) ins Ausland zu verlagern. Damit gehen hohe Kosten einher, die die EU Insolvenz für die meisten Schuldner unerschwinglich oder unpraktikabel machen. Wir haben für Sie die Vor- und Nachteile der Insolvenz in der EU bzw. den einzelnen Staaten im Vergleich zur Insolvenz in Deutschland aufgelistet.
| Dauer | Kosten | Rechtssicherheit | Restschuldbefreiung | |
|---|---|---|---|---|
| England | Ca. 24 Monate vom Umzug nach England bis zur Anerkennung der Restschuldbefreiung | Ca. 40.000 Euro | Aufgrund des “Brexit”, des EU-Austritts von Großbritannien, ist fraglich, ob die englische Insolvenz in Zukunft anerkannt wird. | Umfassende Restschuld- befreiung, grundsätzlich nur Geldstrafen und Bußgelder ausgenommen. |
| Irland | Ca. 24 Monate vom Umzug nach Irland bis zur Anerkennung der Restschuldbefreiung | Ca. 40.000 Euro | Unproblematische Anerkennung der irischen Insolvenz in Deutschland. Aber Annullierung möglich, falls der Lebensmittelpunkt nur zum Schein verlagert worden ist. | Umfassende Restschuldbefreiung, grundsätzlich nur Geldstrafen und Bußgelder ausgenommen. |
| Frankreich | Ca. 27 Monate vom Umzug nach Frankreich bis zur Anerkennung der Restschuldbefreiung | Ca. 45.000 Euro | Unproblematische Anerkennung der französischen Insolvenz in Deutschland. Aber Annullierung möglich, falls der Lebensmittelpunkt nur zum Schein verlagert worden ist. | Restschuldbefreiung umfasst keine Schulden aus Unterhaltszahlungen sowie Ausgleichsansprüche von Gesamtschuldnern oder Bürgen. Geldstrafen und Bußgelder sind ebenfalls nicht umfasst. |
| Spanien | Ca. 24 Monate vom Umzug nach Spanien bis zur Anerkennung der Restschuldbefreiung | Ca. 40.000 Euro | Unproblematische Anerkennung der spanischen Insolvenz in Deutschland. Aber Annullierung möglich, falls der Lebensmittelpunkt nur zum Schein verlagert worden ist. | Restschuldbefreiung umfasst keine Unterhaltszahlungen sowie keine Schulden aus unerlaubten Handlungen oder Straftaten. |
| Deutschland | 3 Jahre, 5 Jahre oder maximal 6 Jahre abhängig von der Rückzahlungsquote | Kostenfrei bei Beratungshilfe, sonst ab 600 Euro | Bei anwaltlicher Begleitung ist Rechtssicherheit garantiert. | Restschuldbefreiung umfasst keine Schulden aus unerlaubten Handlungen. |
Insolvenz in Deutschland: Anmeldung und Ablauf Schritt für Schritt
EU-Insolvenz in England: Dauer, Kosten, Rechtssicherheit, Restschuldbefreiung
Der größte Vorteil einer EU-Insolvenz liegt in der geringeren Dauer des Verfahrens. Doch wie groß ist dieser Vorteil wirklich? In zahlreichen EU-Staaten dauert das Insolvenzverfahren im engeren Sinne nur 12 Monate. Doch die gesamte Dauer der EU Insolvenz bis zur Anerkennung der Restschuldbefreiung ist deutlich länger. Die Gründe hierfür sind:

Der Insolvenz der EU würden erhebliche Nachteile gegenüber stehen, wenn sie diese anmelden würden.
Im schnellsten Fall kann also eine EU-Insolvenz nach 24 Monaten abgeschlossen sein. Eine Dauer von 28 Monaten und mehr ist aber deutlich realistischer, ansonsten könnten leicht Zweifel an der Errichtung des Lebensmittelpunkts in dem EU-Land aufkommen und die EU-Insolvenz in Deutschland nicht anerkannt werden.
Für eine schnelle Entschuldung lautet daher unsere Empfehlung, in Deutschland einen Insolvenzplan durchzuführen.
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Die Kosten der EU-Insolvenz sind je nach Land unterschiedlich. Grundsätzlich bieten die meisten Staaten ein relativ günstiges Insolvenzverfahren an. Für die Insolvenz in Frankreich etwa fallen keine Gerichtskosten an. Nur der Insolvenzverwalter muss bezahlt werden. Die Insolvenz in England schlägt mit rund 2.700 Pfund zu Buche.
Weitaus höher sind die anfallenden Umzugskosten. Um erfolgreich einen Lebensmittelpunkt im EU-Staat zu errichten, ist oftmals die Hilfe eines spezialisierten Relocation Services notwendig. Ansonsten verlieren Sie angesichts der fremden Bürokratie schnell den Überblick. Darüber hinaus sind die Lebenshaltungskosten für die gesamte Dauer der EU-Insolvenz zu veranschlagen. deutsche Sozialleistungen können Sie nur noch begrenzt beziehen, wenn Sie für die EU Insolvenz ins Ausland auswandern. Somit fallen aufgrund der unterschiedlich hohen Lebenshaltungskosten mindestens 40.000 Euro Kosten für die EU Insolvenz an.
Grundsätzlich wird die EU Insolvenz in Deutschland anerkannt. Dies ergibt sich unter anderem aus einem BGH-Urteil zur EU Insolvenz. Dennoch sind sowohl die deutschen Behörden wie auch die Insolvenzgerichte in der EU bestrebt, einen “Insolvenztourismus” zu verhindern. Die Anerkennung der EU Insolvenz in Deutschland ist also immer mit einem gewissen Risiko verbunden, wenn der Lebensmittelpunkt nicht langfristig und zweifelsfrei verlagert worden ist.
Beispielsweise bei einer Insolvenz in Spanien begibt man sich unter Umständen sogar in ein rechtliches Risiko, da man hier für einen schuldhaften Konkurs strafrechtlich verfolgt werden kann.
Zuletzt ist die Insolvenz in England zunehmend riskant geworden, da Großbritannien sich zum Austritt aus der EU entschlossen hat. Der Brexit könnte die englische Insolvenz zukünftig unmöglich machen, da eine Verlagerung des COMI nach England nicht mehr ohne Weiteres möglich sein wird und in England künftig kein EU-Recht mehr gelten wird.
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Als weiterer Punkt kann festgestellt werden, dass die Restschuldbefreiung nach einer Privatinsolvenz in Deutschland umfassender ist, als bei einer EU Insolvenz. Beispielsweise in der spanischen Insolvenz sind Verbindlichkeiten aus Unterhaltszahlungen nicht von der Restschuldbefreiung umfasst, gleichgültig ob sie vorsätzlich nicht gezahlt wurden oder ob sie einfach nicht gezahlt werden konnten. Die Insolvenz in Frankreich befreit nicht von Unterhaltsforderungen sowie Ausgleichsansprüchen von Gesamtschuldnern oder Bürgen. Auch hier reicht die deutsche Restschuldbefreiung deutlich weiter. Mehr dazu können Sie auch in unserem Video zur Restschuldbefreiung erfahren.
Durch eine EU Insolvenz kann also unter Umständen die Schuldensituation nicht vollständig bereinigt werden. Diesen Nachteil besitzt beispielsweise ein Insolvenzplan in Deutschland nicht. Der Insolvenzplan ist also in vieler Hinsicht die bessere Alternative zur EU Insolvenz.
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