Das Insolvenzverfahren wirkt auf viele betroffene Schuldner und Schuldnerinnen abschreckend, obwohl es eine sehr praktische Lösungsalternative darstellt, um aus einer finanziellen Schieflage schuldenfrei hinauszugelangen.
Die Beratungspraxis zeigt oftmals auf, dass viele Schuldner und Schuldnerinnen Angst davor haben, dass die Familie, die Freunde und durchaus auch der Arbeitgeber von der Schuldensituation und auch von der Insolvenz erfahren werden.
Wenn Sie die Einleitung und Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt haben, wird mit der Verfahrenseröffnung eine Veröffentlichung in amtlichen Verzeichnissen durch das Insolvenzgericht vorgenommen. Allerdings erfahren die wenigsten Arbeitgeber durch diesen Vermerk in den amtlichen Verzeichnissen von Ihrer Insolvenz, da kaum ein Arbeitgeber kontrolliert und recherchiert, ob seine Angestellten das Insolvenzverfahren eingeleitet haben.
Nachdem Sie den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt haben und das Verfahren daraufhin eröffnet wird, bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter, der Ihnen dann zugeteilt wird. Der Insolvenzverwalter kümmert sich fortan um die Abwicklung aller wesentlichen Schritte der Durchführung Ihres Insolvenzverfahrens. Selbstredend geschieht dies mit Ihrer Unterstützung, da Sie im Insolvenzverfahren Informations- und Mitwirkungspflichten beachten und erfüllen müssen. Andernfalls droht Ihnen die Versagung der Restschuldbefreiung.
Eine wesentliche Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, Ihr pfändbares Einkommen festzustellen, einzuziehen und zu verteilen. Genau hier verbirgt sich dann der Grund, warum Ihr Arbeitgeber von dem Insolvenzverfahren erfährt. Wenn nämlich pfändbares Einkommen Ihrerseits vorhanden sein sollte, ist Ihr Arbeitgeber dann dazu verpflichtet, dieses Einkommen an den Insolvenzverwalter monatlich abzuführen. Somit wird Ihr Arbeitgeber durch Ihren Insolvenzverwalter über die Einleitung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Kenntnis gesetzt.
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Ihr Insolvenzverwalter kann das pfändbare Einkommen auch von Ihnen direkt einfordern. Im Rahmen dieser Vorgehensweise würde Ihr Arbeitgeber nicht zwingend von der Insolvenz erfahren. Allerdings liegt diese Entscheidung allein im Ermessen des zuständigen Insolvenzverwalters! Sie können Ihn lediglich im Rahmen des persönlichen Gesprächs darauf hinweisen und darum bitten.
Insbesondere die Sorge des Arbeitsplatzverlustes aufgrund der Insolvenz lässt viele Schuldner und Schuldnerinnen von der Einleitung eines Verfahrens zunächst abschrecken.
Die Einleitung des Insolvenzverfahrens stellt in aller Regel aber keinen Kündigungsgrund dar!
Zu den Ausnahmekonstellationen beraten wir Sie gerne im Rahmen unserer kostenfreien telefonischen Erstberatung.
Tipp: Unseren Erfahrungen gemäß kann es durchaus von Vorteil sein, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber offen und ehrlich gegenübertreten. Dies hängt häufig natürlich wieder vom Einzelfall ab. Im Rahmen eines vertraulichen Gesprächs können Sie Ihren Arbeitgeber allerdings über Ihre finanzielle Situation informieren und darauf hinweisen, dass Sie sich bereits professionelle Unterstützung beispielsweise in Form einer spezialisierten Anwaltskanzlei genommen haben, um Ihre finanzielle Situation neu zu ordnen und zu bewältigen. Viele Arbeitgeber reagieren hierauf positiver als wenn Sie durch die Kontaktaufnahme des Insolvenzverwalters überrascht werden.
Wenn Sie in eine finanzielle Schieflage geraten sind, werden Ihre Gläubiger nach einem fruchtlos verlaufenen Mahnverfahren weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie einleiten. Dies geschieht dann zunächst durch die Erwirkung eines gerichtlichen Titels gegen Sie.
Mit dem gerichtlichen Titel haben Ihre Gläubiger die Möglichkeit Ihr Konto sowie Ihren Lohn zu pfänden. Sind Banken unter Ihren Gläubigern vorhanden, kann es durchaus auch sein, dass Sie im Rahmen der Kreditverträge eine Lohnabtretung unterschrieben haben. Sobald Ihre Gläubiger dann vollstrecken, ist Ihr Arbeitgeber zur Überweisung des pfändbaren Teils Ihres Einkommens verpflichtet. Durch die Lohnabtretung oder Lohnpfändung erfährt Ihr Arbeitgeber dann von Ihrer finanziellen Schieflage durch die Maßnahmen Ihrer Gläubiger.
So kann Ihr Arbeitgeber auch ohne die Einleitung eines Insolvenzverfahrens von Ihrer finanziellen Schieflage erfahren.
Tipp: Betrachten Sie Ihre Schuldensituation im Gesamten sachlich und nüchtern. Treffen Sie aufgrund dieser Betrachtung vor allem frühzeitig eine Entscheidung für die weitere persönliche Vorgehensweise. Wenn Sie frühzeitig erkennen, dass die Situation sich immer weiter zuspitzen wird, können Sie sich vorbereitend durch eine spezialisierte Stelle beraten und betreuen lassen und somit Unannehmlichkeiten unter Umständen durch Ihr frühzeitiges Handeln vermeiden.
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Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Kindsvater und Kindsmutter sind nicht miteinander verheiratet, leben aber gemeinsam in einem Haushalt. Der Kindsvater befindet sich in der Privatinsolvenz. Wird das gemeinsame Kind beim ihm für die Berechnung der Pfändungsfreigrenze voll anerkannt?
Guten Tag,
ich habe vor 3 Wochen mit meiner GmbH Insolvenz beim zuständigen Gericht angemeldet. Nun wurde vom Gericht ein Gutachter bestellt, der sämtliche Unterlagen geprüft hat. Ich hatte gestern ein langes pers. Gespräch mit dem Gutachter um etwaige Unstimmigkeiten zu besprechen. Da die GmbH über keinerlei Vermögen mehr verfügt
wird der Gutachter (nach seiner mündlichen Aussage) dem Gericht empfehlen den Antrag mangels Masse abzulehnen.
Der Gutachter hängt sich nun noch an einem PKW Verkauf aus dem Jahr 2014 auf, der wie folgt abgelaufen ist.
Die GmbH besaß ein Kfz, dass ich als Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter der GmbH für 11.500.- plus MwSt. abgekauft habe. Geld floss allerdings nicht, da der Kauf mit einem bestehenden Darlehen über 15.000.-, dass ich der GmbH im Jahr 2010 gewährt hatte, verrechnet wurde. Ich habe das Fzg. dann privat weiterverkauft. Dabei wurde das Fzg. mit einer deutlich höheren Summe verkauft.
Der Gutachter möchte nun von mir wissen für welchen Betrag ich das Fzg. privat verkauft habe. Dazu soll ich Ihm den Privat Kaufvertrag vorlegen.
Meine Frage ist nun ob der Gutachter dazu berechtigt ist diesen Kaufvertrag zu fordern bzw. ob ich den Privatverkauf-Vertrag vorlegen muss? Wenn ja, was passiert wenn der Gutachter dann weiss, dass das Fzg. mit einem weit aus höherem Preis verkauft wurde?
Für Ihre Antwort schon mal besten Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Abend,
mein Vater hat für mich eine Rentenversicherung abgeschlossen, die zu meinem 60. Lebensjahr in Kraft tritt, also in ca. 7 Jahren
Frage: muß ich diese Rentenversicherung bei der Privatinsolvenz bereits angeben bzw. wird diese Versicherung bereits mit eingerechnet?
Hallo,
mein Insolvenzverfahren hat im dez. 2014 begonnen. Zu diesem Zeitpunkt habe ich 3 Häuser (2 vermietet das andere selbst genutzt) gehabt. Diee Häuser wurden sich von meinem Insolvenzverwalter nicht einmal angesehen. Eins istmittlerweile zwangsversteigert, die anderen wurden im Oktober 2015 freigegeben und ich habe im Febr. 2016 Eigentumsverzicht gemacht. “Mein” Insolvenzverwalter arbeitet meiner Meinung nach Korrekt. Auf ein “früheres” Konto wurde jetztvon meinemehemaligen Arbeitgeber zu unrecht mein Gehlat vomMai 2015 überwiesen. Ich kommeda nicht ran und der Insoverwalter sagt,”das geht mich nixan”. KeinAnwalt kann helfen. und eine frühere Ablösung also nach 3 Jahrenist mirdadurch verwehrt. Bei Nachfrage ist das Eröffnungsverfahren(Stand 07.2016) nochnicht geschlossen. Was kann ich machen?? Es läuft alles schief und der Verwalter macht auf “keineAhnung”
Wie kann ich mich wehren?
MFG
Beatrice
Hallo. Ich habe etwa 30000€ bei ca 15 Gläubiger offen. Hab 1400€ im Monat. Bin verheiratet und habe 2 Kinder.
Außerdem ein Auto in der Finanzierung. Das Auto soll auch so bleiben.
Bekommen wir eine Sanierung hin und zu welchen Raten?
Darf ich in der Wohlverhaltensphase (3 Jahre und ein paar Monate PI) eine Kreditkarte führen?
Vielen Dank im Voraus
hallo
ich hätte eine frage und zwar ich habe mich von meiner Partnerin getrennt jetzt steh ich mit knapp 30000 euro schulden da. ich habe damals alle Kredite leider alleine unterschrieben.
ich habe auch ein Auto finanziert jetziger stand 7000 euro wo noch finanziert werden müssen. nun meine frage. wie is das mit dem Auto wenn ich in privatinsolvenz geh? wird es mir weg genommen oder kann ich das Auto weiterhin finanzieren und trotzdem in privatinsolvenz gehen??
Mit freundlichen grüßen
Mario bühring
Guten Tag, ich befinde mich seit 2012 in der Wohlverhaltensphase. Diesen Monat würde meine Privatinsolvenz eigentlich abgeschlossen werden. Meine Oma hat vor mir vor 3 Monaten ein Sparbuch überschrieben, welches der Treuhänder nun pfänden will, um die Gerichtskosten damit zu decken? Ist das rechtens? Ich dachte, während der Wohlverhaltensphase darf man wieder sparen!! Vielen Dank.
Kann ich bei einem teilzeitjob noch was dazu verdienen?
Was wird mir abgezogen?
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).