Insolvenz
Meine Frage wehren
Mein Insolvenzantrag leuft seid 3.2.12
Wann binn ich Schulden frei
Grüße
Uzuner
Meine Frage wehren
Mein Insolvenzantrag leuft seid 3.2.12
Wann binn ich Schulden frei
Grüße
Uzuner
Hallo
Vor einigen Monaten wurde das Insolvenzverfahren abgeschlossen und und die Restschuldbefreiung angekündigt. Jetzt beginnt das 4. Jahr der Verbraucherinsolvenz. Nach Beginn der jetzigen Phase eröffnete ich ein Handelskonto für CFDs. Nun meine Frage: Müssen Gewinne und Bonuszahlungen daraus dem IV gemeldet und Beträge abgeführt werden? Ich habe des öfteren schon gelesen, dass Gewinne (z.B. Lotto) nicht abzuführen sind. Trifft Letzteres auch auf Handel mit CDFs (Social-Trading) zu und gilt gleiches für Bonuszahlungen? Vielen Dank vorab!
Gruß
Walter H.
In diesem Video geht es um die Sachen, die Sie in einer Insolvenz behalten dürfen. Grundsätzlich sollte man wissen, dass es einen Insolvenzverwalter gibt. Dieser ist meist ein Rechtsanwalt, der vom Insolvenzgericht bestimmt wird. Er stellt anhand der gesetzlichen Pfändungstabelle fest, was pfändbar ist und was Sie behalten können.
Ihr Arbeitseinkommen ist nur im Rahmen der gesetzlichen Pfändungstabelle pfändbar. Die Pfändungstabelle ist eine Tabelle, in der die Einkommensbeträge aufgelistet sind, die an den Insolvenzverwalter abgeführt werden müssen bzw. die darüber Aufschluss geben, wann Sie nichts abzuführen haben. Wenn Sie keine Unterhaltspflichten haben und nicht verheiratet sind, dann dürfen Sie 1.078,88 Euro behalten. Wenn Sie zwei Unterhaltspflichten haben, dann dürfen Sie fast 2.000,00 Euro pfändungsfrei behalten.
Haushaltsgegenstände sind generell unpfändbar. Dazu zählen Computer, Fernseher und Kücheneinreichtung. Genauso unpfändbar sind alle Gegenstände im Zusammenhang mit Ihrer Arbeitstätigkeit unpfändbar. Selbst Kraftfahrzeuge können unter bestimmten Voraussetzungen unpfändbar sein.
Verträge dürfen grundsätzlich nicht gekündigt werden. Die Unternehmen und auch der Insolvenzverwalter werden Ihre Dauerschuldverhältnisse wie Telekommunikationsverträge nicht kündigen.
Bei Finanzierungen von Immobilien muss man unterscheiden: Wenn der Wert des Hauses den Wert des noch zu finanzierenden Betrags unterschreitet, dann können Sie die Immobilie weiterzahlen. Dann kriegen die anderen Gläubiger (neben dem im Prinzip absonderungsberechtigten Gläubiger) kein Geld aus dem Verkauf im Rahmen der Zwangsversteigerung. In diesem Fall hat der Insolvenzvewalter kein Interesse daran, den Vertrag zu kündigen. Das gleiche gilt für Autofinanzierungen, wobei Sie auch hier die Freigabe des Insolvenzverwalter zusätzlich benötigen. Man könnte auch über eine Vertragsübernahme durch eine Dritte Person nachdenken.
In diesem Video geht es um die Verkürzung der Regellaufzeit der Insolvenz von 6 Jahren auf 5 Jahre. Im Jahr 2014 trat die Reform des Verbraucherinsolvenzverfahren in Kraft. Die wichtigste Veränderung war die Verkürzung der Verfahrensdauer.
Die meisten Veränderungen hat man sich von der Verkürzung auf 3 Jahre erhofft. Diese sollte gemäß der Vorausdiskussionen Eintreten nach Zahlung von 25 % oder 35 % der Schuldsumme. So sah es zu Beginn auch aus: Im Gesetz wurde verankert, dass nach Zahlung von 35 % und Zahlung der Verfahrenskosten das Verfahren auf 3 Jahre verkürzt werden konnte. Allerdings erfüllte die Verkürzung die Erwartungen nicht. Obwohl 35 % der Verbindlichkeiten innerhalb von 3 Jahren von den Schuldnern erfüllt werden können, dennoch ist eine höhere Einzahlung erforderlich. Es müssen nämlich zusätzlich die Verfahrenskosten abgeführt werden. In den meisten Fällen müssen ca. 55 % der Verbindlichkeiten innerhalb von 3 Jahren erfüllt werden. In diesen Genuss kommen daher sehr wenige Schuldner.
Zum Renner entwickelt hat sich die Verkürzung auf 5 Jahre. Die Voraussetzung ist, dass die Verfahrenskosten innerhalb von 5 Jahren bezahlt sind. Stand heute sind es 35 Euro pro Monat, wenn man von einer Laufzeit von 60 Monaten ausgeht. Das erfolgt, wenn Ihr pfändbares Einkommen mindestens 35 Euro übersteigt. Ansonsten können Sie sich im Regelfall mit dem Insolvenzverwalter absprechen. Dieser wird Ihnen dann die Möglichkeit geben, das Geld auf ein Konto freiwillig aus Ihrem unpfändbaren Vermögen zu zahlen. Es gibt außerdem weitere Möglichkeiten
Wichtig ist, dass Sie einen Antrag auf Verkürzung stellen. Diesen sollten Sie dann stellen, wenn die Verfahrenskosten vollständig abgeführt werden und die fünf Jahre noch nicht abgelaufen sind. Sie sollten daher regelmäßig Kontakt zum Insolvenzverwalter suchen, um über die gezahlte Höhe informiert zu bleiben.

Laut einer Prognose der Wirtschaftsauskunftei Creditreform verringerte sich die Zahl der Unternehmensinsolvenzen deutlich um 6,4 % im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr. In Zahlen entspricht das in diesem Jahr etwa 21.700 Einzelfällen, nachdem 2015 23.180 Unternehmensinsolvenzen gezählt wurden. Es handelt sich um den sechsten Rückgang in Folge und um den niedrigsten Stand der Unternehmensinsolvenzen seit dem Jahr 1999.
Im kommenden Jahr 2017 prognostizieren die Experten der Wirtschaftsauskunftei einen weiteren Rückgang auf 20.000 bis 21.000 Fälle.
Schuldenanalyse vom Fachanwalt
Über
geprüfte Fälle
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Laut den Spezialisten der Creditreform verzeichnen die Unternehmen durch die gute Binnenkonjunktur und die aktuelle Finanzierungssituation steigende Umsätze und Erträge. Durch die Niedrigzinsen kommen Unternehmen günstig an Fremdkapital. Unter Berücksichtigung dieser Umstände und Hinzuziehung der niedrigen Arbeitslosigkeit in Deutschland sorgt das Ganze für eine verbesserte Stabilität der Unternehmen in finanziellen Schieflagen.
Die finanziellen Schäden für die Insolvenzgläubiger sind im Jahr 2016 allerdings gestiegen. Insgesamt wurde 2016 eine Schadenssumme von knapp 27,5 Mrd. Euro verursacht. Aus Berechnungen der Wirtschaftsauskunftei g
eht ein Anstieg von mehr als 40 % der finanziellen Schäden im Vorjahr 2015 hervor. Der aktuelle Wert ist der höchste Schadenswert der letzten 4 Jahre.
Von den Insolvenzen der Arbeitgeber sind in diesem Jahr schätzungsweise 221.000 Arbeitnehmer bundesweit betroffen gewesen. Im Vergleich zum Vorjahr sank diese Zahl nur gering um 1,8 %. Im Jahr 2015 waren es noch circa 225.000 betroffene Arbeitnehmer.

Laut einer Prognose der Wirtschaftsauskunftei Creditreform verringerte sich die Zahl der Unternehmensinsolvenzen deutlich um 6,4 % im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr.
Verstärkt entwickelt sich ein Trend, wonach vorwiegend kleine Unternehmen unter den Insolvenzkandidaten zu finden sind.
Laut der Creditreform waren bei 81,9 % der insolventen Unternehmen höchstens 5 Personen tätig. Im Jahr 2015 waren es 80,4 %. In den meisten Fällen handelte es sich sogar um 1-Personen-Unternehmen.
Neben der Mitarbeiteranzahl zog die Wirtschaftsauskunftei auch die Umsatzstärke der insolventen Unternehmen zur Ermittlung heran. Danach belief sich der Jahresumsatz in fast der Hälfte der Fälle auf höchstens 250.000 €. In der Größenklasse bis zu einem Umsatz von 500.000 € stieg die Anzahl der insolventen Unternehmen ebenfalls im Vergleich zum Vorjahr.
Einen Anstieg stellen die Experten der Creditreform auch bei den Insolvenzen großer Unternehmen fest. Hierunter fallen solche mit einem Umsatz von über 50 Mio. Euro. Trotz des Anstiegs von 20 % bildeten diese Großinsolvenzen aber weiterhin eine Minderheit im Insolvenzgeschehen.
Besonders auffällig im Bereich der Großinsolvenzen stach die Textil- und Bekleidungsbranche hervor. Im Hinblick auf die betroffenen Mitarbeiter fanden sich der Modehersteller Steilmann sowie die Textilketten SinnLeffers und Rudolf Wöhrl AG unter den Top-Insolvenzen 2016 ein.
Die größten Insolvenzschäden für die Gläubiger hingegen verursachten unter anderem KTG-Agrar, Magellan Fonds, die Maple Bank und German Pellets mit ihren Insolvenzen.
Unter den verschiedenen Rechtsformen zeichnete sich bei der UG (haftungsbeschränkt) eine steigende Insolvenzbetroffenheit ab. Im Jahr 2015 machte diese Rechtsform 7,5 % der Insolvenzfälle aus. Im Jahr 2016 beläuft sich der Anteil auf 8,6 %. Trotz des Anstiegs liegt der Anteil der UG (haftungsbeschränkt) am gesamten Unternehmensbestand in Deutschland niedrig.
Der absolute Rechtsformklassiker, die GmbH, verzeichnete hingegen einen Rückgang der Insolvenzbetroffenheit. Laut Creditreform entfallen auf diese Rechtsform noch 30,3 % der Unternehmensinsolvenzen. Im Jahr 2015 waren es noch 31,3 %.
Die größte Gruppe der insolvenzbetroffenen Rechtsformen ist die der Kleinstgewerbetreibenden. Diese umfassen mit 48,3 % knapp die Hälfte aller Insolvenzen in Deutschland.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Exmann informierte mich am Wochenende darüber, das er eine Privatinsolvenz machen möchte. Da noch gemeinsame Schulden vorhanden sind, die ich nicht alleine Tragen kann, möchte ich mich nun über die Privatinsolvenz Informieren und ggf. auch eine machen.
Ich habe bereits viel erfahren auf ihrer Seite.
Auch habe ich bereits eine Schufaauskunft beantragt.
Meine Unterlagen habe ich weitestgehend zusammen.
Was muss ich noch alles beantragen um alles zusammen zu haben, was für ein Insolvenzverfahren benötigt wird, (Vollstreckungsbescheide/Titel) vom Amtsgericht?
Muss ich zwingend zu einer Schuldnerberatung?
Ich hoffe sie können mir weiter helfen, da ich leider keinen anderen Weg sehe als auch eine Insolvenz zu beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Niki
Hallo ich habe in der EV nicht alles an Verdienst angegeben kann ich trotzdem in die Regelinsolvenz. Hatte das Gefühl alles noch retten zu können wenn ich etwas an Verdienst verheimliche.
Habe ich damit alles kaputt gemacht?
Bitte um Antwort!
Vielen Dank
Jacky
Ich befinde mich in der Vorbereitung zur Privatinsolvenz und habe zwei kurze Fragen:
1.) ich habe seit knapp 2,5 Jahren einen Bausparvertrag, der über VWL vom Arbeitgeber und zum Teil von mir bedient wird. Guthaben derzeit knapp 1000 €. Darf ich diesen weiter bedienen und behalten oder wird dieser verwertet? Wenn ja, kann ich diesen Vertrag noch vorher kündigen und verbrauchen?
2.) Als Beamtin bin ich privat krankenversichert /+Beihilfe. D.h. Ich reiche die Arztrechnungen bei KV und Beihilfe ein und bekomme dann die Erstattung und bezahle dann die Arztrechnungen. Wie kann ich verhindern, dass diese Erstattungsansprüche auf die Pfändungsgrenze angerechnet werden (Bank – P-Konto) und entweder durch die Bank gesperrt (weil über Pfändungsgrenze) oder von dem Treuhänder gepfändet werden?
Danke für Ihre Hilfe!!!
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Strauch
Guten Tag,
wir haben durch eine ETW die aus 2 verschiedenen Gründen in die Zwangsversteigerung gegangen ist sehr hohe Schulden, Konto und Lohn Gehaltspfändungen. 2 man die EV abgegeben. Dadurch haben wir nach auslauf des Baufinanzierungsdarlehn keine Anschlußfinanzierung bekommen, so das dieses Haus was wir selbst bewohnen auch versteigert werden soll.
Kann man mit der ersten Bank jetzt schon in den Schuldenvergleich gehen, damit man weiß wohin die Reise geht weil der VErkauf unseres Haus so + + 0 ausgehen müßte.
Vieln Dank!

In der Beratungspraxis sind viele ratsuchende Mandanten an einem Umschuldungskredit und dessen Vermittlung interessiert.
Mit der Umschuldung wird das Ziel verfolgt die bestehenden Zahlungsverpflichtungen aus verschiedenen Krediten und Finanzkäufen zu einer Gesamtschuld zusammenzufassen. Auf diesem Weg der Umschuldung kann Ihre Kreditwürdigkeit wiederhergestellt werden.
Schuldenanalyse vom Fachanwalt
Über
geprüfte Fälle
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Erfahrungsgemäß wirkt eine Umschuldung auf viele unserer Mandanten erleichternd. Die Tilgung einer Gesamtschuld führt im Vergleich zu vielen separaten Schuldenpositionen zu einer gewissen Überschaubarkeit der eigenen Schuldensituation. Zudem können Sie durch den neu geschaffenen Kredit von günstigeren Zins- und Tilgungssätzen profitieren.
Die Kombination dieser Vorteile schafft den Eindruck, dass die Bewältigung der Schuldensituation wieder in greifbare Nähe rückt.
Durch eine Umschuldung können Ihnen allerdings auch zusätzliche Zinsen und Zusatzkosten in Form von Vorfälligkeitsentschädigungen und Bearbeitungsgebühren entstehen. Diese Kosten gilt es stets zu berücksichtigen.
In der Praxis ist die Durchführung einer Umschuldung nicht immer sinnvoll. Vielmehr sollten Sie die Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen und die Umstände und Möglichkeiten Ihres Einzelfalls richtig einschätzen.
Die nachfolgenden Gesichtspunkte sollen Sie bei der Einschätzung Ihrer Umschuldungssituation unterstützen:
Im Rahmen der Umschuldung wird die Bank Ihnen eine gewisse Ratenhöhe zur Tilgung der neuen Gesamtschuld vorschlagen. Schätzen Sie gewissenhaft ein, ob Sie die Ratenzahlung langfristig leisten können. Können Sie dies nicht, sollten Sie keine Umschuldung vornehmen. Die Erleichterung der Umschuldung wäre dann nur von kurzer Dauer.
Ihre berufliche und finanzielle Zukunft sollte relativ klar sein, damit Sie die Vereinbarung mit der neuen Bank nicht gefährden. Schätzen Sie Ihre zukünftigen Möglichkeiten über einen längeren Zeitraum nüchtern ein.
Grundsätzlich sollten Sie sich nicht auf Umschuldungsangebote aus der Zeitung oder dem Internet einlassen. Suchen Sie den Kontakt zu einer seriösen Bank und lassen Sie sich dort persönlich beraten. So entgehen Sie potenziellen Betrugsfällen.
Eine Schuldnerberatung kann Ihnen bei der Beschaffung und Vermittlung eines Umschuldungsdarlehens grundsätzlich nicht helfen.
Durch die oben aufgeführten Zusatzkosten und Zinsen, die mit einer Umschuldung einhergehen, werden sich Ihre Schulden erhöhen. Versuchen Sie einen Forderungsnachlass mit Ihren Gläubigern auszuhandeln, um die Schulden überschaubar zu halten.
Eine Umschuldung kann für Sie insbesondere dann zweckdienlich sein, wenn Ihr Arbeitgeber nicht von Ihrer Schuldensituation erfahren soll. Dies wird häufig von Personen mit befristeten Arbeitsverträgen oder Arbeitnehmern, die finanzielle Verantwortung im Arbeitsverhältnis übernehmen, gewünscht.
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
