Frage zur Pfändung

Sehr geerter Heer Kraus

ich bin seit Juni 2010 in der privat Insollvens, seit dem wurde auch regelmässig gepfändet.
Auf mein Lohnschein stand auch immer der Pfändungs betrag und der Restschuldbetrag.
Seit Februar ist der Restschuldbetrag beglichen und es haben seit dem keine Pfändungen mehr statt gefunden .
Nach meiner sofortigen anfrage was ich weiter zu erwarten habe ,bekam ich ein Schreiben das besagte das die Pfändung bis zum schluss der Insollvens zu zahlen sind.
Es gab aber bisher keine weiteren Zahlungsforderungen. Heute bekam ich ein Schreiben das seit Feb. keine Zahlungen eingegangen sind ,und ich den fehlenden Betrag von 1655,84€ nachzahlen sollte,was aber im Moment nicht Möglich ist.
Nun meine Frage : Ich habe sofort reagiert und beim Anwalt nachgefragt wie ich mich verhalten muss, die haben wiederum eine für mich sehr hohe Summe auflaufen lassen .
Was hab ich jetzt zu tun um eine saubere Lösung zu erreichen .
Vielen dank mit frdl.Gruss Sylvio

Privat- bzw. Regelinsolvenz

Sehr geehrter Herr Kraus,
ich war die meiste Zeit meines Erwerbslebens selbstständig. Z.Zt. habe ich noch ein Gewerbe als Nebeneinkommen angemeldet beziehe allerdings ALG II.
Mein Anwalt stellte den Antrag auf Privatinsolvenz statt auf Regelinsolvenz. Das Verfahren wurde gestern beim zuständigen Amtsgericht eröffnet. Kann es passieren, dass hier irgendwelche Verfahrensmängel gerügt werden können und alles nochmal von Vorne anfängt?

Vielen Dank im Voraus

Thomas L.

Schuldenbereinigungsverfahren

Bei mir ist im Jahre 2000 ein Privatinsolvenzverfahren nicht zustande gekommen, weil der Großteil der Gläubiger einem Nullplan nicht zustimmen wollten (§309 Abs.1). Welche Möglichkeiten hätte ich in diesem Fall heute?