Restschuldbefeiung
Ich habe 1016 Restschuldbefreiung bekommen
nun habe ich 6 aktenzeichen von der Stadtkasse Gesammtbetrag 917€ wiesbaden älter als 2016 woher weiß ich ob die mit in der Restschuldbefreiung drin waren oder ob sie noch bezahlen muss
Ich habe 1016 Restschuldbefreiung bekommen
nun habe ich 6 aktenzeichen von der Stadtkasse Gesammtbetrag 917€ wiesbaden älter als 2016 woher weiß ich ob die mit in der Restschuldbefreiung drin waren oder ob sie noch bezahlen muss
Sehr geehrter Herr Ghendler und Kraus,
ich befinde mich seit August 2017 in einer Privatinsolvenz und kann jetzt Restschuldbefreiung beantragen. Ich habe noch eine Eigentumswohnung, die vermietet war. Die Mieteinnahmen sind direkt an die Insolvenzverwalterin geflossen, bis die Mieterin im August 2021 verschwunden ist und ich dieses erst Anfang 2022 erfahren habe durch die Stromwerke, die Insolvenzverwalterin wird es vorher gewußt haben, da die Miete von Arge direkt kam.
Die Wohnung steht seit August 2021 leer und die Wohngeldkosten addieren sich seitdem. Ich habe weder neue Schlüssel erhalten, da die Wohnung von der Verwaltung aufgebrochen wurde, da kein Schlüssel vorhanden war, noch wird sie vermietet oder ich kann oder darf sie nutzten. Scheinbar will die Insolvenzverwalterin die Wohnung jetzt per Makler verkaufen für 75.000€, obwohl noch eine Grundschuld von 46.000€ eingetragen ist.
Jetzt meine Fragen, war das rechtlich so zulässig, habe ich eine Möglichkeit die Wohnung selbst zu nutzen, da ich in Miete wohne oder wieder vermieten, um die Kosten zu senken oder habe ich das Recht sie aus der Insolvenz Masse heraus zu bekommen/ heraus zu kaufen?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichem Gruß
Andreas M
Hallo. Ich bin am Anfang meiner Privatinsolvenz. Mein Treuhänder möchte von mir jetzt wissen, wieso und warum ich diese Schulden habe.
Muss ich das beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Matze
Hallo,
meine Privatinsolvenz ist abgeschlossen und nun stehen Gerichtskosten in Höhe von 1.900 Euro a 150 Euro im Monat ins Haus. Ich habe nur eine Rente von 1.160 Euro (netto) im Monat, wovon ich ca. 1.000 Euro für meinen Lebensunterhalt brauche. Meine Frage: 1. muss ich die Gerichtskosten zahlen und 2. kann man mir was von der Rente pfänden? Danke Susanne
Sehr geehrte Damen u. Herren,
ich ging 2020 in die Privatinsolvenz habe eine Frage bzgl. meiner Risikolebensversicherun die schon über Jahrzente läuft u.im Todesfall auf meine beiden Kinder als Begünstigte abgeschlossen wurde.
Die Versicherung läuft Ende des Jahres aus und kann jetzt auch altersbedingt nicht verlängert werden.
Ich habe vor ca. einen Monat eine Beitragsfreistellung beantragt worauf hin die Versicherung mir mitteilte das ich das nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters machen kann und ich eine Erklärung des Insolvenzverwalters einreichen müsste.
Wenn ich richtig informiert bin ist es doch so bei einer RLV das nur bei meinem Tod meine Kinder die Versicherungssumme bekämen u. dies nicht als sog. Pfändungsmasse läuft, darf die Versicherung in meine Fall > Beitragsfreistellung < überhaupt so handeln?
Sehr gerne erwarte ich ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Bei meinem Gehaltskonto waren am Tag der Antragstellung ca.939€ auf dem Konto. Der Schuldnerberater hat 20€ eingetragen und meinte “Sie müssen ja noch von was leben, und da es ein P-Konto ist, kann das eh nicht gepfändet werden”. Er meinte, der Treuhänder schaut eh auf dem Konto nach, was zu holen ist.
Ist das wirklich so erlaubt ?
Und bei Gehalt hat er nur das Grundnetto ohne Zulagen angegeben. Er meinte die wären eh nicht Pfändbar das reicht so und es liegen ja 2 Abrechnungen bei.
Ich bekomme noch Nachtgeld, Sonntagszulage und Feiertagszulage.
Der Antrag ist seit ca. 1 Woche raus, das Verfahren aber noch nicht eröffnet. Sollte ich die Angaben selber bei Gericht ändern lassen, bevor der Antrag bearbeitet wurde ?
Hallo, Ich befinde mich kurz vor dem Abschluss meiner Privatinsolvenz, diese läuft seit Juni 16. Da ich immer unter dem Pfändungsfreibetrag mit meinem Einkommen lag( 2019 – 2022 2. Ausbildung), wurde mir bis Dato auch nie etwas vom Lohn gepfändet.
Nun zu dem momentanen Problem: Seit dem 01.04.22 befinde ich mich nach erfolgreichem bestehen der Ausbildung in einer Festanstellung beim selbigen AG wie auch in der Ausbildung.
Ende April gab es das Erste Gehalt, wovon mir der Inso- Verwalter direkt vollen Satz abgezogen hat und nicht meinen Unterhaltsberechtigten Sohn (lebt bei seinem Vater) berücksichtigt hat. Bis zum bestehen meiner Ausbildung bekam er den Unterhalt von der Unterhaltsvorschusskasse gezahlt. Natürlich habe ich dort bescheid gegeben das ich ab Mai 22 den Unterhalt eigenständig zahle.
Die Begründung meines Insoverwalters, warum er nur mich berücksichtigt hat und nicht noch 1 Person mehr ist folgende: “Der Pfändbare Betrag in Höhe von XXX wurde für den Monat April2022 einbehalten. Den Unterhalt in Höhe von XXX ist aber erst ab dem 01.05.22 gezahlt worden. Im April bekam mein EX Mann ja noch von der Unterhaltvorschussstelle den Unterhalt.
Ich kann doch nichts dafür dass Gehalt Rückwirkend für getane Arbeit gezahlt wird, aber Kindesunterhalt im voraus gezahlt wird. Mir wurde mitgeteilt das ich den in meinen Augen zu hohen Pfändbaren Betrag nicht zurückerhalte Ist dies so rechtens?
Abzüglich aller meiner Fixkosten (Das erste mal mit Unterhaltszahlungen) bleiben mir zum Leben 250€ davon muss ich essen, trinken und zur Arbeit kommen, 25 km Arbeitsweg 1 Strecke.
Ich hoffe mich kann einer aufklären
Vielen Dank
Guten Tag
ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase, bin alleinstehender, verdiene 1.260,41€ – Teilzeit, also wird nix gepfändet. Ich habe auch P Konto.
Ich habe paar Fragen:
1. wenn ich Überstunden mache dann kann ich die ohne Pfändung behalten? und sollen die zusammen mit Gehalt bezahlt werden oder als getrennte Überweisung von meinem Arbeitgeber ? oder was ist nicht pfändbar ? Überstunden, Zuschgläge?
2. kann ich und bis wie viel Weihnachtsgeld kriegen, ohne zu Pfändung ?
3. wenn mein Arbeitgeber sich entscheidet mir Inflation Ausgleich zu bezahlen, wie wirkt das bei meiner Insolvenz, kann ich behalten oder wird es gepfändet ?
Danke im Voraus
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin in der Wohlverhaltensphase seit dem 17.01.2021. Meine Lohnsteuererklärung mache ich wieder selber, die von 2020 Habe ich auch selber gemacht und die ging auch komplett an den Insolvenzverwalter. Da ich aber theoretisch die Lohnsteuererstattung durch die Wohlverhaltensphase selber behalten kann, wie funktioniert dieses da es ja eine Nachverteilung gibt. Rechnet das Finanzamt das dann selber aus, weil der Insolvenzverwalter ja im Prinzip das Geld vom Januar 2021 noch bekommen muss da dort die Insolvenz noch lief.
Was mache ich wenn das Finanzamt alles dem Insolvenzverwalter überweist.?
Um eine Erklärung würde ich mich sehr freuen.
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
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