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Archiv für die Kategorie: Privatinsolvenz

Du bist hier: Startseite1 / Insolvenzrecht2 / Privatinsolvenz

Rechtsanwalt Andre Kraus im Interview mit dem Verbraucherportal “BBX.de”: Zahl der Privatinsolvenzen steigt

6. Juni 2014/0 Kommentare/in Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
  • Anwälte im Bürogebäude

In einem Interview des Verbraucherportal “BBX” stand Rechtsanwalt Andre Kraus Rede und Antwort.

Interview im Verbraucherportal “BBX”

In den letzten Jahren ist die Zahl der Privatinsolvenzen in Deutschland weiter gestiegen. Für viele Betroffene bedeutet das Stress und psychischen Druck. Dabei kann ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden, wenn die Begleitung durch einen qualifizierten Insolvenzanwalt durchgeführt wird. BBX sprach hierüber mit Andre Kraus, der als selbständiger Anwalt Privatpersonen, Unternehmer und Betriebe in finanziell schwierigen Situationen unterstützt und begleitet.


Inhalt dieser Seite:

  • Interview im Verbraucherportal BBX
  • Die Fragen an Rechtsanwalt Andre Kraus zur Privatinsolvenz
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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Die Fragen an Rechtsanwalt Andre Kraus zur Privatinsolvenz

Folgende Fragen sind Rechtsanwalt Andre Kraus gestellt worden:

  • Die Zahl der Privatinsolvenzen ist in den letzten knapp zehn Jahren explodiert – von unter 9000 im Jahr auf heute rund 100.000. Woran liegt das?
  • Bis zu welchen Punkt ist eine Privatinsolvenz vermeidbar – wie hoch müssen die Schulden sein, damit es keinen anderen Ausweg mehr gibt?
  • Und dann kostet Insolvenzberatung und das Insolvenzverfahren auch noch Geld – wie sollen Menschen, die ohnehin  verschuldet sind, diese zusätzlichen Kosten bewältigen?
  • Für viele Menschen bedeutet Insolvenz psychischen Stress und Angst – dabei ist der Ablauf eigentlich transparent und birgt nur wenige Risiken. Welches sind die wichtigsten Risiken, auf die man sich einstellen muss?
  • Welches sind die häufigsten Fehler, die Mandanten während der sechs Jahre der Insolvenz und in der heißen Phase machen?
  • Welche Gründe treibt die Menschen in die Verschuldung?

Hier finden Sie das volle Interview mit Rechtsanwalt Andre Kraus beim BBX Verbraucherportal.

Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zur Privatinsolvenz.


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Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Rechtsanwalt Andre Kraus im Interview mit dem Verbraucherportal “BBX.de”: Zahl der Privatinsolvenzen steigt”? Wir beantworten sie hier kostenlos!


https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2014-06-06 14:05:222019-08-28 14:39:01Rechtsanwalt Andre Kraus im Interview mit dem Verbraucherportal "BBX.de": Zahl der Privatinsolvenzen steigt

Kostenfreie Erstberatung

5. Juni 2014/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Sehr geehrter Herr Kraus,

da ich jetzt schon seit Wochen immer wieder auf Ihre Homepage gehe und überlege ob oder wie ich Kontakt aufnehmen soll, versuche ich es jetzt doch erst einmal auf diesem Wege.
Auf Ihrer Homepage schreiben Sie, dass Sie eine kostenfreie Erstberatung anbieten. Aus meinen bisher eher negativen Erfahrungen heraus, interessiert mich sehr, wie so eine Erstberatung aussieht. Ich denke nicht, dass ich in 5 Minuten alles gesagt habe. Und mit wem rede ich dann? Mit Ihnen?

Vielen Dank !

Gruß Sylvia

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2014-06-05 08:58:032014-06-05 08:58:03Kostenfreie Erstberatung

private Insolvenz beantragen

2. Juni 2014/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Sehr geehrter Herr Kraus,

ich möchte gerne eine private Insolvenz beantragen. Wie lange dauert es bis das Verfahren eröffnet ist, wenn ich Sie damit beauftragen?

Gilt die private Insolvenz auch wenn ich im Verfahren ins europäische Ausland umziehe ( Italien).

Vielen Dank

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2014-06-02 21:53:182014-06-02 21:53:18private Insolvenz beantragen

Reform Verkürzung der Insolvenz auf 5 Jahre

22. Mai 2014/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Hallo Herr Kraus,

ich habe von der Reform der Insolvenz bei Ihnen gelesen. Es gibt die Verkürzung des Verfahrens auf 3 und auf 5 Jahre. Dies gilt ab Juli 2014 statt der üblichen 6 Jahre.

Ich werde es nicht schaffen, 35 % meiner Schulden in 3 Jahren abzuzahlen. Wie kann ich nach 5 Jahren das Verfahren beenden?

Gruß S. W.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2014-05-22 11:41:262014-05-22 11:41:26Reform Verkürzung der Insolvenz auf 5 Jahre

Rechtsanwalt Andre Kraus im Interview mit “Audimax” über den Anwalt im Insolvenzrecht: Schieflage – Insolvenzrechtler helfen, aus einer Schuldensituation herauszukommen

5. Mai 2014/0 Kommentare/in Allgemeines Insolvenzrecht, Außergerichtlicher Vergleich, Englische Insolvenz, Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
  • Anwälte im Bürogebäude

Rechtsanwalt Andre Kraus  im Interview im Ausbildungsmagazin “Audimax”

In einem Interview mit dem Ausbildungsmagazin “Audimax” äußert sich Rechtsanwalt Andre Kraus zum Berufsbild des im Insolvenzrecht tätigen Juristen.

Bitte umreißen Sie kurz das Gebiet des Insolvenzrechts.

Das ist, wie so häufig, eine Frage der Perspektive.

Rein rechtlich betrachtet handelt es sich um ein formales Verfahren, das dem Zweck dient, alle Gläubiger bestmöglich und in einem fairen Verhältnis zueinander  zu befriedigen. Durch die Institutionalisierung soll der „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ – Effekt vermieden werden.Das Insolvenzrecht stellt daher sicher, dass das Vermögen des Schuldners der Insolvenzmasse zugeführt und gleichmäßig an alle Gläubiger verteilt wird.

Auf der anderen Seite werden die Rechte des Schuldners durch zahlreiche Vorschriften geschützt, etwa indem bestimmte Gegenstände oder das Einkommen bis zu einer bestimmten Höhe von der Pfändung verschont bleiben.Betrachtet man das Insolvenzrecht aus ebendieser Sicht des Schuldners, so verschafft es ihm die Gelegenheit, finanziell zu gesunden und seine Verbindlichkeiten zu ordnen.

Das gleiche gilt für Selbstständige oder Unternehmer: Ein Unternehmen kann im Insolvenzverfahren oftmals trotz Zahlungsunfähigkeit weiter wirtschaften.

Der Staat verfolgt mit der Schaffung des Insolvenzverfahrens sozialpolitische Ziele. Er ist bestrebt, aus dem Gleichgewicht geratene Menschen und Betriebe wieder in den Wirtschaftskreislauf einzugliedern.


Inhalt dieser Seite:

  • Interview Audimax
  • Bitte umreißen Sie kurz das Gebiet des Insolvenzrechts
  • Wann ist der beste Zeitpunkt sich zu spezialisieren?
  • Auf welche Weise können Kenntnisse erworben werden?
  • Welche Art Mandanten brauchen Beratung?
  • Was macht das Gebiet so spannend?
  • Einsatz für das insolvente Unternehmen nach Beauftragung
  • Was war Ihr spannendster Fall?
  • Welchen Anteil Ihrer Arbeit macht das Insolvenzrecht aus?
  • Wie schätzen Sie die Karrieremöglichkeiten für angehende Insolvenzrechler ein?
  • Angebot zum Einblick
  • Zur Person
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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Wann ist der beste Zeitpunkt, sich als angehender oder junger Jurist auf Insolvenzrecht zu spezialisieren?

Natürlich ist es für einen angehenden Juristen sehr hilfreich, sich bereits im Studium mit der Materie zu befassen. Man bekommt auf diese Weise schon früh einen Einblick in die Realität des Zivilrechtes. So erkennt man bereits als Student, wo die Grenzen des materiellen Rechts liegen. Denn ist ein Mensch zahlungsunfähig, so werden seine Gläubiger trotz rechtskräftiger Urteile in der Regel nichts unternehmen können – Der Satz „Recht haben und Recht bekommen“ erlangt Konturen. Ähnliches gilt für Forderungen gegen Unternehmen, die ihre Liquidität verlieren.

Ein gesunder Pragmatismus hilft einem jungen Juristen sowohl im Referendariat als auch beim Berufsstart

Auf welche Weise können insolvenzrechtliche Kenntnisse erworben werden?

Insolvenzrechtliche Grundkenntnisse lassen sich im Studium erwerben. Im Schwerpunktbereich Wirtschaftsrecht bekommt man das theoretische Rüstzeug. Einen ersten praktischen Einblick erhält man im Referendariat. Am besten ist es, eine Station bei einem Insolvenzverwalter oder einem auf dem Gebiet spezialisierten Anwalt zu belegen. Hatte man bereits im Referendariat die Gelegenheit, mit einem Insolvenzverwalter über die Freigabe von Gegenständen aus der Insolvenzmasse zu verhandeln oder auf Gläubigerseite Forderungen gegen einen unredlichen Insolvenzschuldner geltend zu machen – und hatte man daran seine Freude – so sind die ersten Weichen für den beruflichen Einstieg gestellt.

Welche Art von Mandanten benötigen insolvenzrechtliche Beratung? Überwiegend Unternehmen oder Privatpersonen?

Die insolvenzrechtliche Beratung ist sehr abwechslungsreich. Die Berufslandschaft bei Privatpersonen  ist sehr weit gefächert; von Fabrikarbeitern bis zu Geschäftsführern, von Studenten bis zu Vorständen. Besonders bei Selbständigen ist das Risiko einer Insolvenz relativ hoch.

Sehr häufig sind auch Familien eingebunden, so dass man als Anwalt gefordert ist, zahlreiche widerstreitende Interessen zu berücksichtigen. Ohne ein wenig Menschenkenntnis kommt man in dem Beruf nicht weiter. Die Beratung muss den individuellen Bedürfnissen jedes Mandanten angepasst werden.

Ebenso häufig wird die Beratung von Unternehmen genutzt, die sich in einer finanziellen Krise befinden. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt, denn es befinden sich unter den Gläubigern nicht selten andere Unternehmen, deren finanzielles Überleben an das Schicksal des Mandanten geknüpft ist.

Heikel wird es schließlich, wenn an dem insolventen Betrieb Arbeitsplätze hängen.

Was macht das Gebiet des Insolvenzrechts für Sie so spannend? Worin bestehen besondere Herausforderungen?

Die finanzielle Krise ist eine der herausforderndsten Situationen, denen ein Mensch oder ein Unternehmen in unserer Gesellschaft ausgesetzt sein kann. Bei der Beratung eines gefährdeten Mandanten gilt es, ihm alle in Betracht kommenden Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen und den für ihn optimalen Weg zu empfehlen. Dabei hat die Reaktionsfähigkeit des Anwalts einen nicht geringen Anteil an der Beantwortung der Frage nach dem finanziellen Weiterbestehen.

Gleiches gilt für die Tätigkeit des Insolvenzverwalters. Es ist wichtig, sich ab dem Zeitpunkt der Beauftragung im vollen Umfang für das insolvente Unternehmen einzusetzen.

Ebenso verantwortungsvoll sind Mandate bei der Gläubigervertretung. Dort geht es um die Wiederherstellung von Gerechtigkeit, etwa wenn ein Gläubiger gegen einen unredlichen Schuldner vertreten werden muss, der z.B. Vermögensgüter beiseite geschafft hat, oder eine einträgliche Erwerbstätigkeit verschleiern will.


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Falls Sie darüber sprechen können/möchten: Was war Ihr spannendster Fall auf dem Gebiet des Insolvenzrechts?

Bild Anwalt am Schreibtisch

In einem Interview mit dem Ausbildungsmagazin „Audimax“ äußert sich Rechtsanwalt Andre Kraus zum Berufsbild des im Insolvenzrecht tätigen Juristen.

Mit jedem abgeschlossenen Mandat leiten wir die Entschuldung eines Menschen oder eines Unternehmens ein. Es motiviert ungemein, Menschen in der Krise eine existenzsichernde Vertretung bieten zu können. Das ist der größte Ansporn, um jedes neue Mandat mit Freude angehen zu können.

Besondere Genugtuung verschaffen die Fälle, bei denen eine Lösung auf den ersten Blick unerreichbar zu sein scheint. Es ist jedes Mal erfüllend, die Entschuldung eines Menschen einzuleiten, der sich aufgrund von Schicksalsschlägen über Jahre hinweg selbst aufgegeben hat. In solchen Fällen fehlen teilweise jegliche Unterlagen, so dass man als Anwalt auch mal zu einem Detektiv wird.

Knifflig ist auch das Vorgehen gegen Betrüger. So hat beispielsweise ein Hochzeitsschwindler eine unserer Mandantinnen finanziell stark geschädigt, indem er fortlaufend Darlehen aufgenommen hat. Es war sehr spannend, beiseitegeschafften Vermögensgüter, z.B. Immobilien, aufzuspüren und durch Anfechtung wieder der Insolvenzmasse zuzuführen.

Welchen Anteil Ihrer Arbeit macht das Insolvenzrecht aus?

Das Insolvenzrecht macht den größten Anteil meiner Tätigkeit aus. Es ist nun mal ein Muss, sich klare Schwerpunkte zu setzen. Das dient nicht nur der eigenen Expertise. Vor allem seinen Mandanten gegenüber kann man nur mit einer eindeutigen Schwerpunktsetzung die rechtliche Begleitung bieten, die ihren Ansprüchen gerecht wird.

Aber selbstredend bin ich als Jurist auch an anderen Rechtsgebieten interessiert, wobei auch dort meistens Bezüge zum Insolvenzrecht bestehen. So kommt man zwangsläufig mit Gebieten wie Arbeitsrecht, Familien- oder auch dem Erbrecht in Berührung.

Wie schätzen Sie Karrieremöglichkeiten für angehende Insolvenzrechtler ein?

Soweit man sich klar spezialisiert und durch Fachkompetenz und Organisation überzeugt, hat man in jedem Fachgebiet gute Aussichten. Will man im Insolvenzrecht bestehen – sei es als angestellter Rechtsanwalt, als Insolvenzverwalter oder mit einer eigenen Kanzlei – sollte man fundierte Kenntnisse der Materie, Empathiefähigkeit und einen ausgeprägten Sinn für eine pragmatische Lösung von Sachverhalten mitbringen.

Welche Karriere-/Einstiegsmöglichkeiten bieten Sie, um (angehenden) Juristen einen Einblick ins Insolvenzrecht zu bieten?

Studenten bieten wir einen ersten Einblick in unsere Praxis durch eine redaktionelle Mitarbeit in unserer Kanzlei .- auch gerne durch ein Praktikum. Dabei gilt es, unseren Mandanten komplexe insolvenzrechtliche Fragestellungen durch die Verfassung laiengerechter, aber gleichzeitig juristisch präziser Artikel verständlich darzustellen. Unser Angebot an Referendare bietet im Rahmen einer Stage eine aktive Mitarbeit an unseren Mandaten. Dabei werden unsere Mandanten aktiv betreut, sei es im Rahmen einer umfassenden Erstberatung oder bei den häufigen Anfragen, die im Laufe unserer Begleitung erfolgen. Bei Gesprächen mit den Gläubigern dürfen Referendare an ihrem Fingerspitzengefühl feilen.

Bei Interesse können Studenten oder Referendare gerne auf die Rubrik Stellenangebote Acht geben – dort finden sich fortlaufend interessante Angebote unserer Kanzlei.
Bitte beschreiben Sie eine typische Arbeitswoche oder einen typischen Arbeitstag.

Eine typische Arbeitswoche beginnt mit dem Blick in den Fristenkalender. Es gilt, alle wichtigen und dringenden Aufgaben an das Team zu verteilen, um einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten. Danach endet bereits der statische Teil der Arbeitswoche, und es beginnt der situationsabhängige Tagesverlauf. Die unaufschiebbaren Fragen unserer Mandanten oder Beratungssuchender kommen in der Regel ohne Vorankündigung, weswegen von uns hohe Flexibilität gefordert ist. Die Abläufe im Kanzleibetrieb müssen daher reibungslos funktionieren.

Zur Person

Andre Kraus ist selbstständiger Rechtsanwalt und begleitet mit seinem Team Privatpersonen, Unternehmer und Betriebe in schwierigen finanziellen Situationen. Sein Hauptanliegen ist es, seinen Mandanten eine finanzielle Genesung durch Sanierung zu verschaffen. Der Jurist studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Saarbrücken und Köln mit Studienaufenthalten in Noordwijk (Niederlande) und Portsmouth (Großbritannien). Im Referendariat war er unter anderem bei der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn und einer großen Wirtschaftskanzlei in Köln tätig. Dort betreute er insolvenzrechtliche Mandate sowohl auf Schuldner-, als auch auf Gläubigerseite.


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Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Rechtsanwalt Andre Kraus im Interview mit “Audimax” über den Anwalt im Insolvenzrecht: Schieflage – Insolvenzrechtler helfen, aus einer Schuldensituation herauszukommen”? Wir beantworten sie hier kostenlos!


https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2014-05-05 17:24:592019-08-28 14:35:41Rechtsanwalt Andre Kraus im Interview mit "Audimax" über den Anwalt im Insolvenzrecht: Schieflage - Insolvenzrechtler helfen, aus einer Schuldensituation herauszukommen

Umsatzsteuer in der Restschuldbefreiung nach der Reform des Insolvenzrechts

22. April 2014/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Sehr geehrter Herr Kraus,

ich habe hohe Umsatzsteuerforderungen aus einer Betriebsprüfung. Da ich wahrscheinlich wegen der möglichen Versagung der Restschuldbefreiung erst nach der Reform Privatinsolvenz beantragen kann, stellt sich nun die Frage, ob es danach auch möglich sein wird, diese Schulden in der Restschuldbefreiung unterzubringen.
Ich muss dazu sagen, dass ich wegen der Nachforderung nicht strafrechtlich verurteilt worden bin.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2014-04-22 13:14:272014-04-22 13:14:27Umsatzsteuer in der Restschuldbefreiung nach der Reform des Insolvenzrechts

EU Insolvenz vs. Insolvenz in Deutschland nach der Reform 2014

15. April 2014/0 Kommentare/in Allgemeines Insolvenzrecht, Englische Insolvenz, Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
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EU Insolvenz vs. Insolvenz nach neuem Recht – eine Gegenüberstellung

Welches Modell passt besser zu Ihrer Entschuldung?

Neben der Entschuldung auf Basis der zum 01.07.2014 in Kraft getretenen, deutschen Insolvenzrechtsreform bestand für Sie daneben die Möglichkeit, eine englische Insolvenz (auch EU Insolvenz oder England Insolvenz genannt) durchzuführen. Die englischen Regelungen fanden dabei hohen Anklang bei Schuldnern, denen es insbesondere gerade auf eine verkürzte Verfahrenslaufzeit ankam.

Wir möchten daher für Sie beide Modelle Punkt für Punkt gegenüberstellen, um deren Vorzüge und Nachteile aufzuzeigen.


Inhalt dieser Seite:

  • EU Insolvenz vs. Insolvenz nach neuem Recht
  • Wie lange dauert das Insolvenzverfahren?
  • Die Restschuldbefreiung
  • Insolvenzplanverfahren die rechtssichere Alternative
  • Besondere Voraussetzungen
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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EU Insolvenz vs. Insolvenz in Deutschland nach der Reform 2014: Wie lange dauert das Insolvenzverfahren?

Im Rahmen der englischen Insolvenz dauert das eigentliche Insolvenzverfahren ein Jahr.

Im Vergleich dazu gibt es nach der Reform in Deutschland ab Juli 2014 unterschiedliche Verfahrenslängen. Eine deutsche Insolvenz weist entweder eine drei-, fünf- oder sechsjährige Verfahrensdauer auf. Eine Verkürzung auf drei Jahre tritt ein, wenn es der Schuldner zu Stande bringt, in dieser Zeit 35 % seiner gesamten Schulden sowie die anfallenden Verfahrenskosten auszugleichen. Auch kann das Verfahren nach fünf Jahren beendet sein, wenn der Schuldner in dieser Zeit lediglich die Kosten des Verfahrens vollständig aufbringen kann.

Lesen Sie hier mehr zur deutschen Privat-, und Regelinsolvenz.

Daneben existiert in Deutschland die Möglichkeit, ein sog. “Insolvenzplanverfahren” durchzuführen. Auf diesem Wege ist ebenso eine Entschuldung innerhalb eines Jahres möglich. Ebenso wie ein außergerichtlichen Vergleich dient das Insolvenzplanverfahren dazu, eine einvernehmliche Lösung mit Ihren Gläubigern herbeizuführen und ebenso schnell wie rechtssicher eine Schuldensituation zu bereinigen.


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EU Insolvenz vs. Insolvenz in Deutschland nach der Reform 2014: Die Restschuldbefreiung

Bild von einer europäischen Flagge vor grauen Wolken

Im Rahmen der englischen Insolvenz dauert das eigentliche Insolvenzverfahren ein Jahr.

Grundsätzlich kann in England die Restschuldbefreiung bereits nach einem Jahr erteilt werden. Die englische Restschuldbefreiung umfasst dabei auch teilweise Forderungen aus unerlaubter Handlung. Dieser Umstand war neben der verkürzten Verfahrensdauer für viele Schuldner ein Grund, sich für ein englisches Insolvenzverfahrens zu entscheiden. Bedauerlicherweise häufen sich aber die Fälle, in denen die englische Restschuldbefreiung (auch “Discharge”) nachträglich annulliert wurde, oder vor deutschen Gerichten kein Anerkenntnis fand. Dererlei Komplikationen rühren insbesondere von dem anhaltenden Insolvenztourismus und der sog. “COMI-Problematik” her.

Zudem beschloss das britische Volk im Rahmen eines Referendums am 24.06.2016 den Austritt aus der EU, den sog. “Brexit”. Daraus resultiert die zwangsweise Aufkündigung aller bisher geltenden, völkerrechtlichen Verträge zwischen Großbritannien und den übrigen Mitgliedsstaaten. Dementsprechend werden auch die notwendigen Übereinkommen entfallen, die ein Anerkenntnis der englischen Restschuldbefreiung in Deutschland ermöglichten. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt unwahrscheinlich, dass die Europäische Union und Großbritannien vergleichbare Regelungen im Laufe der nun folgenden Verhandlungen treffen werden. Entsprechend unklar ist die Rechtslage für Schuldner.

Beachtet ein Insolvenzschuldner in Deutschland hingegen seine Obliegenheiten und liegen weiterhin keine Versagungsgründe vor, erhält er nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode in jedem Fall seine Restschuldbefreiung.

Auch ein erfolgreiches Insolvenzplanverfahren führt zur vorzeitigen Restschuldbefreiung. Der Schuldner wird von allen Verbindlichkeiten ggü. seinen Plangläubigern befreit.

EU Insolvenz vs. Insolvenz in Deutschland nach der Reform 2014: Insolvenzplanverfahren die rechtssichere Alternative

Resümiert man die Vor- und Nachteile der jeweiligen, insolvenzrechtlichen Regelungen, so gewinnt die deutsche Privatinsolvenz deutlich an Sicherheit ggü. dem englischen Insolvenzverfahren. Wir raten unseren Mandanten generell zur Nutzung des Insolvenzrecht desjenigen Landes, in dessen Grenzen der Ursprung der Schulden liegt. So kann gewährleistet werden, dass in jedem Falle eine verbindliche Restschuldbefreiung erteilt werden kann. Bevorzugt ein Mandant eine besonders schnelle Entschuldung, empfehlen wir insbesondere die Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens.

Lesen Sie hier mehr zu den Erfolgsaussichten eines Insolvenzplanverfahrens.


Privatinsolvenz - Alle wichtigen Infos zum Thema

EU-Insolvenz vs. Insolvenz in Deutschland nach der Reform 2014: Besondere Voraussetzungen beider Verfahren

In Deutschland hat der Insolvenzschuldner in der Wohlverhaltensperiode einige Obliegenheiten gegenüber dem Insolvenzverwalter/Treuhänder zu erfüllen. Dazu zählt z. B. der regelmäßige Nachweis von Einkommen und Vermögen, die Anzeige einer diesbezüglichen Veränderung, die Anzeige eines Arbeits- oder Wohnungswechsels, Bemühen um die Aufnahme einer Beschäftigung bei Arbeitslosigkeit usw.

Im Rahmen der englischen Insolvenz sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Eine EU-Insolvenz ist investitionsintensiver als eine deutsche Insolvenz (ca. 12.000 €). Sie sollten zudem bereit sein, für die Insolvenzdauer Ihren Lebensmittelpunkt durch Umzug nach England zu verlegen.


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Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “EU Insolvenz vs. Insolvenz in Deutschland nach der Reform 2014”? Wir beantworten sie hier kostenlos!


https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2014-04-15 12:51:552019-08-28 14:20:50EU Insolvenz vs. Insolvenz in Deutschland nach der Reform 2014

Tierhaltung in Privatinsolvenz

10. April 2014/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Sehr geehrter Herr Kraus,
darf man in der Privatinsolvens Bienen halten? Ich bin seit einem Jahr in der Privatinsolvenz und bin mir unsicherweiß nicht ob das erlaubt ist. Seit einem halben Jahr besuche ich ein Bienen-,Imkerverein. Und nun würde ich mir als Hobby gerne 2 Bienenvölker anschaffen (Bienen und Ausrüsstung bekomme ich geschenkt). Bienen würden über Bienenverein versichert sein. Wegen Seuchengefahr muß man Bienenhaltung bei der Gemeinde anmelden. Darf ich den Honig verkaufen? Denn alles verschenken und selber essen ist zuviel. Es würde die Kosten wieder decken, die ich reinstecke. Und vielleicht auch ein wenig Taschengeld für mich. Ich möchte meine Privatinsolvenz aber auch nicht gefährden.
Nun hoffe ich so sehr, das Sie mir bei meinem Problem weiterhelfen können. Welchen Weg darf oder könnte ich gehen?
Vielen Dank J.S.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2014-04-10 20:53:102014-04-10 20:53:10Tierhaltung in Privatinsolvenz

Privatinsolvenz bei der Arbeitslosigkeit

9. April 2014/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Sehr geehrter Herr Kraus,

darf man auch ohne ein Einkommen eine Verbraucherinsolvenz anmelden? Oder steht Privatinsolvenz nur Erwerbstätigen zu? Ich bekomme leider seit drei Monaten Alg 2. Aufgrund familiärer Umstände konnte ich meinen Job nicht mehr ausführen.

Dauert das Privatinsolvenzverfahren dann länger?

Vielen Dank
M.S.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2014-04-09 13:39:302014-04-09 13:39:30Privatinsolvenz bei der Arbeitslosigkeit

Reform der Restschuldbefreiung 2014

28. März 2014/2 Kommentare/in Allgemeines Insolvenzrecht, Außergerichtlicher Vergleich, Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
  • Anwälte im Bürogebäude

Versagung der Restschuldbefreiung bei Vermögensverschwendung

Trotz drohender Insolvenz kann es vorkommen, dass man noch einen Kredit aufnimmt, Vermögen verschenkt oder auf andere Weise sein Vermögen verringert. In einem solchen Fall kann Ihnen gemäß den Vorschriften des § 290 InsO die Restschuldbefreiung versagt werden.


Inhalt dieser Seite:

  • Versagung der Restschuldbefreiung bei Vermögensverschwendung
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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Reform Restschuldbefreiung 2014: Die jetzige Rechtslage der Versagung bei Vermögensverschwendung

Laut dem § 290 I Nr.4 InsO kann die Restschuldbefreiung insbesondere versagt werden, wenn „der Schuldner im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, dass er unangemessene Verbindlichkeiten begründet oder Vermögen verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hat“.

Reform Restschuldbefreiung 2014: Die neue Rechtslage

Mit dem Inkrafttreten der Insolvenzrechtsreform wird die Frist des § 290 I Nr.4 InsO von einem Jahr auf drei Jahre angehoben. Dies führt zu einer Stärkung der Gläubigerrechte und einem erheblichen Erschwernis für den Schuldner.

Wann liegt eine Gläubigerbenachteiligung vor?

Eine Gläubigerbenachteiligung wird von der Rechtsprechung dann angenommen, wenn Sie Ausgaben getätigt haben oder Verbindlichkeiten eingegangen sind, die über das für Ihren Lebensunterhalt erforderliche weit hinausgehen. Maßgeblich ist hierbei, ob die Verhaltensweise nachvollziehbar ist. Insbesondere wird dies nicht der Fall sein, wenn Ausgaben im Verhältnis zum Gesamtvermögen und dem Einkommen als grob unangemessen erscheinen. Dies gilt z. B., wenn Sie Geschenke ohne nachvollziehbaren Anlass gemacht haben (BGHNZI 2009, 325).

Lassen Sie sich von uns gerne über bereits getätigte Handlungen und ihre Auswirkungen beraten – wir helfen Ihnen dabei, unnötige Fehler zu vermeiden.

Im Einzelnen kann eine Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung durch verschiedene Verhaltensweisen in Betracht kommen. Durch die Begründung unangemessener Verbindlichkeiten oder Vermögensverschwendung oder Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung.

1. Begründung unangemessener Verbindlichkeiten

Nicht jede Verbindlichkeit, die Sie eingehen, ist eine unangemessene Verbindlichkeit. Denn wer sich in einer wirtschaftlichen Krise befindet, muss Verbindlichkeiten eingehen. Unangemessen sind sie dann, wenn sie bei Beachtung der konkreten Lebenssituation des Schuldners nicht nachvollziehbar sind, das heißt, der Schuldner hat sie entgegen der wirtschaftlichen Vernunft begründet. Dies beurteilt sich nach den individuellen Umständen des Einzelfalls.


Privatinsolvenz anmelden - Ablauf und Tipps


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2. Vermögensverschwendung oder Schenkung von Vermögensgegenständen

Eine Vermögensverschwendung, der sog. Werteverzehr, liegt dann vor, wenn die konkrete Verhaltensweise des Schuldners nicht nachvollziehbar ist. Hat der Schuldner Waren oder Dienstleistungen erheblich unter Ihrem Wert entgegen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft veräußert oder verschenkt, kann eine Vermögensverschwendung vorliegen, die zur Versagung der Restschuldbefreiung führt. Hat der Schuldner Vermögenswerte an eine andere Person verschenkt, um seinen Gläubigern Werte vorzuenthalten, liegt gegebenenfalls nicht nur ein Grund zur Versagung der Restschuldbefreiung vor, sondern auch eine Insolvenzstraftat. Überdies ist jede Schenkung vier Jahre lang anfechtbar, auch wenn der Schuldner zum Zeitpunkt der Schenkung eine Insolvenz nach nichtabgesehen hat.

3. Verzögerung der Verfahrenseröffnung

Verzögert der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage, kann ebenfalls ein Versagungsgrund vorliegen. Hierbei ist maßgeblich, ob ein ordentlicher Schuldner den Insolvenzantrag in seinem Interesse und dem Interesse seiner Gläubiger früher gestellt hätte. Dies wird angenommen, wenn der Schuldner annähernd alle Mittel, die verwertbar gewesen wären, verbraucht oder auf andere übertragen hat.

Bei allen diesen Fallgruppen muss eine sog. Wesentlichkeitsgrenze überschritten sein. Geringfügige Vermögenswerte sind also ausgenommen. Lassen Sie sich hierzu individuell von uns beraten!


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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2014-03-28 12:39:002020-03-19 16:22:26Reform der Restschuldbefreiung 2014
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