Umsatzsteuer in der Restschuldbefreiung nach der Reform des Insolvenzrechts

Sehr geehrter Herr Kraus,

ich habe hohe Umsatzsteuerforderungen aus einer Betriebsprüfung. Da ich wahrscheinlich wegen der möglichen Versagung der Restschuldbefreiung erst nach der Reform Privatinsolvenz beantragen kann, stellt sich nun die Frage, ob es danach auch möglich sein wird, diese Schulden in der Restschuldbefreiung unterzubringen.
Ich muss dazu sagen, dass ich wegen der Nachforderung nicht strafrechtlich verurteilt worden bin.

Vielen Dank für Ihre Antwort.